Messerstecher erhielt sieben Jahre Haft
In der Linzer Altstadt gilt seit Kurzem eine Waffenverbotszone. Ein Grund für diese Maßnahme war eine Messerstecherei, bei der vier Nachtschwärmer schwer verletzt wurden. Der 22jährige Messerstecher, verteidigt vom Salzburger Anwalt Kurt Jelinek, stand am Montag in Linz wegen vierfachen Mordversuchs vor Gericht und mit ihm drei weitere Männer, die sich wegen Körperverletzung und Raufhandels verantworten mussten.
Laut Staatsanwaltschaft nahmen die Angeklagten an einer Geburtstagsfeier in der Altstadt teil. Am frühen Morgen des 23. Dezember 2018 soll es im Freien zu einem Streit zwischen einem Gast und einer Gruppe anderer Nachtschwärmer gekommen sein, bei der der Partybesucher verletzt wurde. Daraufhin sollen die Angeklagten die Angreifer gesucht und auf sie losgegangen sein – der Erstangeklagte mit einem Messer.
Dem Österreicher wird vorgeworfen, vier Menschen mit dem Messer in den Brust- bzw. Bauchbereich gestochen zu haben. Bei drei Opfern waren die Verletzungen potenziell lebensgefährlich. Der Mann selbst will das Messer überhaupt nur mitgehabt haben, weil seine Schwester einige Wochen zuvor zusammengeschlagen worden sei. Er bekannte sich in zwei der vier Fälle und lediglich wegen Körperverletzung schuldig. Zeugen brachten nicht wirklich Licht in das Dunkel der Geschehnisse.
Das Urteil erging Montagabend: Kein Mordversuch, stattdessen absichtliche schwere Körperverletzung in vier Fällen beim 22-Jährigen – er erhielt sieben Jahre Haft (nicht rechtskräftig). Die Mitangeklagten erhielten Geldstrafen.