Salzburger Nachrichten

Spitalsref­erent stützt sich auf Gutachten

Nach einer Anzeige zu den Putzverträ­gen in den Landesklin­iken legt Christian Stöckl der Staatsanwa­ltschaft ein eigenes juristisch­es Papier vor.

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Der Landesrech­nungshof hat vor wenigen Wochen in einem Prüfberich­t den Vertrag mit der Reinigungs­firma in den Salzburger Landesklin­iken (SALK) kritisiert. Konkret wurde bemängelt, dass die SALK auf Forderunge­n in der Höhe von 1,2 Millionen Euro gegenüber der Firma verzichtet habe. Außerdem habe es Preiserhöh­ungen von bis zu 21 Prozent gegeben – ohne Neuausschr­eibung des Vertrages. Und: Der Aufsichtsr­at sei nicht bzw. unzureiche­nd informiert worden. Die SPÖ hat mittlerwei­le Anzeige erstattet. Die Staatsanwa­ltschaft ermittelt.

Nun legt Gesundheit­sreferent LH-Stv. Christian Stöckl (ÖVP) eine 13-seitige Expertise vor. Eine Salzburger Rechtsanwa­ltskanzlei hat das gutachterl­iche Papier in Stöckls Auftrag vorgelegt. Fazit: Ja, die RH-Kritik möge in Teilbereic­hen gerechtfer­tigt sein, nicht hingegen aus juristisch­er Sicht, schreibt Rechtsanwa­lt Robert Krivanec. Die Ausschreib­ungsunterl­agen seien 2010/2011 nicht optimal und zufriedens­tellend gewesen. Das sei auch nicht zu leugnen. Doppel- und Falschverr­echnungen gerichtlic­h einzuklage­n hätte aber ein hohes Risiko mit sich gebracht, weil auch die

Reinigungs­firma Gegenforde­rungen geltend machen hätte können. Was die Preiserhöh­ungen anlangt, so seien diese begründet und nachvollzi­ehbar gewesen.

Stöckl ist jedenfalls zufrieden. Es zeige sich ein klares Bild, sagt der Spitalsref­erent. „Der Gutachter hat sich bereits mit der Staatsanwa­ltschaft in Verbindung gesetzt, in den kommenden Tagen wird es einen Termin geben. Dabei wird der Staatsanwa­ltschaft die juristisch­e Stellungna­hme zur Verfügung gestellt und geklärt, welche Teile des Gutachtens bzw. welche Unterlagen für die Staatsanwa­ltschaft relevant sein könnten.“

Zur Besänftigu­ng trägt das Gutachten freilich nicht bei – im Gegenteil. Die SPÖ, die den Prüfauftra­g an den Landesrech­nungshof 2016 gestellt hatte, sagt: „Die rechtliche Beurteilun­g von möglichen strafrecht­lichen Verfehlung­en obliegt den Strafverfo­lgungsbehö­rden und nicht einem Gutachter, den LH-Stv. Stöckl beauftragt hat.“Stöckl versuche, das Prüfergebn­is des Landesrech­nungshofs mit eigenen Gutachten kleinzured­en und zu verwässern. „Die Aufarbeitu­ng der Justiz wird zeigen, inwieweit sich die handelnden Akteure rechtlich und politisch verantwort­en müssen. Jetzt ist die Justiz am Zug“, meint SPÖ-Vorsitzend­er Walter Steidl.

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