Spitalsreferent stützt sich auf Gutachten
Nach einer Anzeige zu den Putzverträgen in den Landeskliniken legt Christian Stöckl der Staatsanwaltschaft ein eigenes juristisches Papier vor.
Der Landesrechnungshof hat vor wenigen Wochen in einem Prüfbericht den Vertrag mit der Reinigungsfirma in den Salzburger Landeskliniken (SALK) kritisiert. Konkret wurde bemängelt, dass die SALK auf Forderungen in der Höhe von 1,2 Millionen Euro gegenüber der Firma verzichtet habe. Außerdem habe es Preiserhöhungen von bis zu 21 Prozent gegeben – ohne Neuausschreibung des Vertrages. Und: Der Aufsichtsrat sei nicht bzw. unzureichend informiert worden. Die SPÖ hat mittlerweile Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Nun legt Gesundheitsreferent LH-Stv. Christian Stöckl (ÖVP) eine 13-seitige Expertise vor. Eine Salzburger Rechtsanwaltskanzlei hat das gutachterliche Papier in Stöckls Auftrag vorgelegt. Fazit: Ja, die RH-Kritik möge in Teilbereichen gerechtfertigt sein, nicht hingegen aus juristischer Sicht, schreibt Rechtsanwalt Robert Krivanec. Die Ausschreibungsunterlagen seien 2010/2011 nicht optimal und zufriedenstellend gewesen. Das sei auch nicht zu leugnen. Doppel- und Falschverrechnungen gerichtlich einzuklagen hätte aber ein hohes Risiko mit sich gebracht, weil auch die
Reinigungsfirma Gegenforderungen geltend machen hätte können. Was die Preiserhöhungen anlangt, so seien diese begründet und nachvollziehbar gewesen.
Stöckl ist jedenfalls zufrieden. Es zeige sich ein klares Bild, sagt der Spitalsreferent. „Der Gutachter hat sich bereits mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung gesetzt, in den kommenden Tagen wird es einen Termin geben. Dabei wird der Staatsanwaltschaft die juristische Stellungnahme zur Verfügung gestellt und geklärt, welche Teile des Gutachtens bzw. welche Unterlagen für die Staatsanwaltschaft relevant sein könnten.“
Zur Besänftigung trägt das Gutachten freilich nicht bei – im Gegenteil. Die SPÖ, die den Prüfauftrag an den Landesrechnungshof 2016 gestellt hatte, sagt: „Die rechtliche Beurteilung von möglichen strafrechtlichen Verfehlungen obliegt den Strafverfolgungsbehörden und nicht einem Gutachter, den LH-Stv. Stöckl beauftragt hat.“Stöckl versuche, das Prüfergebnis des Landesrechnungshofs mit eigenen Gutachten kleinzureden und zu verwässern. „Die Aufarbeitung der Justiz wird zeigen, inwieweit sich die handelnden Akteure rechtlich und politisch verantworten müssen. Jetzt ist die Justiz am Zug“, meint SPÖ-Vorsitzender Walter Steidl.