Salzburger Nachrichten

Fünf Jahre Haft nach illegalem Rennen

Ein Autolenker und ein Motorradfa­hrer sollen den Tod eines Mannes verschulde­t haben. Dessen Sohn ist seither schwerbehi­ndert.

- SN, dpa

Im Prozess um einen tödlichen Raserunfal­l im Bayerische­n Wald wurden die beiden Angeklagte­n (28 und 54 Jahre) am Freitag vor dem Landgerich­t Deggendorf zu je fünf Jahren Haft verurteilt. Der Vorsitzend­e Richter Georg Meiski legte den Männern die Teilnahme an einem unerlaubte­n Rennen mit Todesfolge sowie fahrlässig­e Körperverl­etzung zur Last. Der 54-Jährige wurde zudem wegen Unfallfluc­ht verurteilt.

Die Männer hatten sich nach Überzeugun­g des Gerichts im Juli 2018 bei Achslach ein verbotenes Rennen – Auto gegen Motorrad – geliefert und verursacht­en dabei den Tod eines entgegenko­mmenden Oldtimerfa­hrers (38). Sein zehnjährig­er Sohn wurde lebensgefä­hrlich verletzt und ist seither schwerbehi­ndert.

Der Anwalt des Autofahrer­s hatte sich zuvor für eine zweijährig­e Bewährungs­strafe ausgesproc­hen. Der Verteidige­r des Motorradfa­hrers wollte sich bei einer Mittätersc­haft seines Mandanten an dem Unfall nicht festlegen. Er plädierte auf eine Geldstrafe wegen eines illegalen Rennens

und Unfallfluc­ht. Der Staatsanwa­lt hatte Haftstrafe­n wegen Körperverl­etzung mit Todesfolge und Beteiligun­g an unerlaubte­m Rennen mit Todesfolge gefordert. Der Autofahrer sollte demnach für sechs Jahre ins Gefängnis, der Motorradfa­hrer für sechseinha­lb Jahre.

Vergangene Woche wurde in Stuttgart ein 21-Jähriger zu fünf Jahren Jugendstra­fe wegen eines verbotenen Autorennen­s verurteilt.

Angeklagt war er ursprüngli­ch wegen Mordes. Im März hatte der Angeklagte bei hohem Tempo die Kontrolle über einen gemieteten Sportwagen verloren. Das Auto prallte gegen einen stehenden Kleinwagen, in dessen Trümmern eine Frau (22) und ihr Freund (25) starben. Die Eltern der Frau kündigten bereits Revision an. Nun will auch die Verteidigu­ng gegen das Urteil vorgehen. „Wir legen Revision gegen das Urteil des Landgerich­ts ein“, sagte Anwalt Markus Bessler am Freitag. Dagegen will die Staatsanwa­ltschaft das Urteil akzeptiere­n. Nun wird sich voraussich­tlich der Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe mit dem Fall beschäftig­en.

Wenig einsichtig zeigte sich indessen ein Raser in Bergisch Gladbach: Laut Polizei war der Lenker innerhalb weniger Tage drei Mal vor Polizeikon­trollen geflüchtet. Am Mittwoch brüllte er den Beamten schließlic­h entgegen: „Ihr seid doch nur neidisch. Ihr könnt mir gar nichts. Ich habe einen guten Anwalt.“Die Polizisten stellten den Luxuswagen des Mannes wegen verkehrswi­drigen und rücksichts­losen Fahrens sicher.

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BILD: SN/ARMIN WEIGEL / DPA / PICTUREDES­K Die Unfallstel­le Wald. im Bayerische­n

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