Fünf Jahre Haft nach illegalem Rennen
Ein Autolenker und ein Motorradfahrer sollen den Tod eines Mannes verschuldet haben. Dessen Sohn ist seither schwerbehindert.
Im Prozess um einen tödlichen Raserunfall im Bayerischen Wald wurden die beiden Angeklagten (28 und 54 Jahre) am Freitag vor dem Landgericht Deggendorf zu je fünf Jahren Haft verurteilt. Der Vorsitzende Richter Georg Meiski legte den Männern die Teilnahme an einem unerlaubten Rennen mit Todesfolge sowie fahrlässige Körperverletzung zur Last. Der 54-Jährige wurde zudem wegen Unfallflucht verurteilt.
Die Männer hatten sich nach Überzeugung des Gerichts im Juli 2018 bei Achslach ein verbotenes Rennen – Auto gegen Motorrad – geliefert und verursachten dabei den Tod eines entgegenkommenden Oldtimerfahrers (38). Sein zehnjähriger Sohn wurde lebensgefährlich verletzt und ist seither schwerbehindert.
Der Anwalt des Autofahrers hatte sich zuvor für eine zweijährige Bewährungsstrafe ausgesprochen. Der Verteidiger des Motorradfahrers wollte sich bei einer Mittäterschaft seines Mandanten an dem Unfall nicht festlegen. Er plädierte auf eine Geldstrafe wegen eines illegalen Rennens
und Unfallflucht. Der Staatsanwalt hatte Haftstrafen wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Beteiligung an unerlaubtem Rennen mit Todesfolge gefordert. Der Autofahrer sollte demnach für sechs Jahre ins Gefängnis, der Motorradfahrer für sechseinhalb Jahre.
Vergangene Woche wurde in Stuttgart ein 21-Jähriger zu fünf Jahren Jugendstrafe wegen eines verbotenen Autorennens verurteilt.
Angeklagt war er ursprünglich wegen Mordes. Im März hatte der Angeklagte bei hohem Tempo die Kontrolle über einen gemieteten Sportwagen verloren. Das Auto prallte gegen einen stehenden Kleinwagen, in dessen Trümmern eine Frau (22) und ihr Freund (25) starben. Die Eltern der Frau kündigten bereits Revision an. Nun will auch die Verteidigung gegen das Urteil vorgehen. „Wir legen Revision gegen das Urteil des Landgerichts ein“, sagte Anwalt Markus Bessler am Freitag. Dagegen will die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptieren. Nun wird sich voraussichtlich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen.
Wenig einsichtig zeigte sich indessen ein Raser in Bergisch Gladbach: Laut Polizei war der Lenker innerhalb weniger Tage drei Mal vor Polizeikontrollen geflüchtet. Am Mittwoch brüllte er den Beamten schließlich entgegen: „Ihr seid doch nur neidisch. Ihr könnt mir gar nichts. Ich habe einen guten Anwalt.“Die Polizisten stellten den Luxuswagen des Mannes wegen verkehrswidrigen und rücksichtslosen Fahrens sicher.