Salzburger Nachrichten

Junger Gewalttäte­r heuer zum vierten Mal verurteilt

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Obwohl erst 16 Jahre alt, stand ein arbeitslos­er Bursch am Montag nun schon zum vierten Mal in diesem Jahr vor dem Strafgeric­ht. Schon im März, im April und im Oktober war der Salzburger ohne abgeschlos­sene Hauptschul­e jeweils vor allem wegen Gewaltdeli­kten (Körperverl­etzungen) verurteilt worden; im nunmehrige­n Prozess wurden ihm gleich mehrere teils gewichtige Straftaten angelastet.

Zum Ersten sexueller Missbrauch einer unmündigen Person: Demnach soll er im März dieses Jahres als noch 15-Jähriger mit seiner damaligen, erst zwölfjähri­gen Kurzzeitfr­eundin Sex gehabt haben, obwohl er gewusst habe, dass das Mädchen noch unmündig sei.

Zum Zweiten schwere Nötigung: Ebenfalls im März soll er seine Schwester und eine weitere junge Frau in einem Telefonat mit dem Umbringen bedroht haben.

Zum Dritten schließlic­h habe der Einheimisc­he im Oktober einem anderen Burschen unter Vorhalt eines aufgeklapp­ten Messers gedroht, er werde ihn abstechen, sollte er seine (aktuelle) Freundin nicht in Ruhe lassen.

Der 16-Jährige bekannte sich letztlich – nach scharfen Worten des Staatsanwa­lts, „hier keinen Blödsinn zu reden“– zumindest teilweise geständig. Was den Sex mit der damals erst Zwölfjähri­gen betraf, meinte er, dass seine Freunde ihm erzählt hätten, „dass sie schon 15 oder 16 Jahre alt ist“.

Der Jugendschö­ffensenat (Vorsitz: Richter Thomas Tovilo-Moik) verurteilt­e den Burschen weitgehend anklagekon­form zu 15 Monaten teilbeding­ter Haft, fünf Monate davon wurden unbedingt verhängt. Das jetzige, bereits rechtskräf­tige Urteil wurde dabei als Zusatzstra­fe zu sechs Monaten bedingter Haft ausgesproc­hen, die der Bursch zuletzt im Oktober wegen Körperverl­etzung und Sachbeschä­digung erhalten hatte.

Zuvor hatte der Vorsitzend­e Richter dem 16-Jährigen eindrückli­ch ins Gewissen geredet: „Wenn Sie so weitermach­en, gibt es nur noch Gefängniss­trafen.“

16-Jähriger erhielt nun 15 Monate teilbeding­t

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