Junger Gewalttäter heuer zum vierten Mal verurteilt
Obwohl erst 16 Jahre alt, stand ein arbeitsloser Bursch am Montag nun schon zum vierten Mal in diesem Jahr vor dem Strafgericht. Schon im März, im April und im Oktober war der Salzburger ohne abgeschlossene Hauptschule jeweils vor allem wegen Gewaltdelikten (Körperverletzungen) verurteilt worden; im nunmehrigen Prozess wurden ihm gleich mehrere teils gewichtige Straftaten angelastet.
Zum Ersten sexueller Missbrauch einer unmündigen Person: Demnach soll er im März dieses Jahres als noch 15-Jähriger mit seiner damaligen, erst zwölfjährigen Kurzzeitfreundin Sex gehabt haben, obwohl er gewusst habe, dass das Mädchen noch unmündig sei.
Zum Zweiten schwere Nötigung: Ebenfalls im März soll er seine Schwester und eine weitere junge Frau in einem Telefonat mit dem Umbringen bedroht haben.
Zum Dritten schließlich habe der Einheimische im Oktober einem anderen Burschen unter Vorhalt eines aufgeklappten Messers gedroht, er werde ihn abstechen, sollte er seine (aktuelle) Freundin nicht in Ruhe lassen.
Der 16-Jährige bekannte sich letztlich – nach scharfen Worten des Staatsanwalts, „hier keinen Blödsinn zu reden“– zumindest teilweise geständig. Was den Sex mit der damals erst Zwölfjährigen betraf, meinte er, dass seine Freunde ihm erzählt hätten, „dass sie schon 15 oder 16 Jahre alt ist“.
Der Jugendschöffensenat (Vorsitz: Richter Thomas Tovilo-Moik) verurteilte den Burschen weitgehend anklagekonform zu 15 Monaten teilbedingter Haft, fünf Monate davon wurden unbedingt verhängt. Das jetzige, bereits rechtskräftige Urteil wurde dabei als Zusatzstrafe zu sechs Monaten bedingter Haft ausgesprochen, die der Bursch zuletzt im Oktober wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung erhalten hatte.
Zuvor hatte der Vorsitzende Richter dem 16-Jährigen eindrücklich ins Gewissen geredet: „Wenn Sie so weitermachen, gibt es nur noch Gefängnisstrafen.“
16-Jähriger erhielt nun 15 Monate teilbedingt