Sportstar muss fünf Jahre ins Gefängnis
Der tiefe Fall des Doppelolympiasiegers: Flucht, Prozess, Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger. Der 59-Jährige glaubt dennoch, Opfer einer Verschwörung zu sein.
Der tiefe Fall des Doppelolympiasiegers: Flucht, Prozess, Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger.
Peter Seisenbacher war ein Superstar. Ein Sportidol. 1984 und 1988 Olympiasieger im Judo. Dazu Europameister 1986, Weltmeister 1985, drei Mal Sportler des Jahres, Goldenes Verdienstzeichen der Republik Österreich. Am Montag wurde der 59-Jährige am Wiener Straflandesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger zu fünf Jahren Haft verurteilt. Bei der Verkündung des Strafausmaßes zeigte der Angeklagte keinerlei Emotionen.
Im Sommer 2014 hatte die Staatsanwaltschaft gegen Seisenbacher zu ermitteln begonnen. Vor drei Jahren flüchtete der Wiener über Georgien, wo er als Nationaltrainer tätig war, nach Kiew. Im September 2019 wurde er festgenommen, als er versuchte, mit einem gefälschten Pass von der Ukraine nach Polen zu gelangen.
Am 25. November saß Seisenbacher erstmals in Wien auf der Anklagebank. Als er mit den Vorwürfen konfrontiert wurde, sagte er: „Sie sagen die Unwahrheit.“Mit „Sie“sind drei Frauen gemeint, wovon eine mittlerweile als Mann lebt. Sie hatten Seisenbacher wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt – die Taten sollen in den Jahren 1997 bis 2004 verübt worden sein, als die drei noch unmündig waren.
Im Lauf des Prozesses sprach Seisenbacher stets von einer Verschwörung: „Sie hatten genügend Gelegenheiten, sich abzusprechen.“
Der Ex-Judoka ist überzeugt, das Hauptopfer habe Rache geübt. Das Mädchen war seinerzeit von einer Judo-Universität in Japan geflogen. Seisenbachers Hilfe blieb aus. Deshalb habe der heute 28-jährige Mann, was den Missbrauch betrifft, „nur Märchen erzählt“. Auf die Frage von Richter Christoph Bauer, warum der 59-Jährige auch von zwei weiteren Frauen beschuldigt worden war, sie vergewaltigt zu haben, meinte der Ex-Judoka: „Ich habe nicht auf alles eine Antwort.“Die Befragungen jener drei Personen, die Seisenbacher angezeigt hatten, fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Angeklagte konnte nebenan mithören.
Am Montag kam auch die langjährige Lebensgefährtin Seisenbachers zu Wort. Sie erklärte im Zeugenstand, der Olympiasieger habe zu seinen Schützlingen „ein ganz normales freundschaftliches Trainer-Schüler-Verhältnis“gehabt. Was Berührungen betreffe, sei ihr nichts aufgefallen: „Wenn ich nur ansatzweise ein komisches Gefühl gehabt hätte, dass da etwas mit Mädchen ist, hätte ich sicher keine Beziehung mit ihm geführt.“Zwei der drei Mädchen hätten hin und wieder auf ihre Kinder aufgepasst.
Richter Christoph Bauer meinte bei der Urteilsbegründung, sämtliche Belastungszeuginnen hätten „außerordentlich glaubwürdig“gewirkt: „Wir haben nicht den Eindruck gehabt, dass die drei lügen, dass die drei sich geirrt haben oder dass die drei sich gegen den Angeklagten verschworen haben.“Das Urteil ist nicht rechtskräftig.