Mutter soll nach Unfall Sozialarbeit leisten
Bei einem Unfall mit einem Fahrradanhänger verlor eine 39-Jährige ihre beiden Kinder. Im Prozess bekannte sie sich mitschuldig daran.
Eine Geldstrafe und eine Diversion standen am Montag in Korneuburg am Ende eines Prozesses um einen FahrradanhängerUnfall mit zwei toten Mädchen. Der Pkw-Lenker, der das Gespann erfasst hatte, muss – nicht rechtskräftig – 28.000 Euro Geldstrafe berappen, 21.000 Euro davon unbedingt. Das Verfahren gegen die Mutter der beiden Kinder, die das E-Bike gelenkt hatte, endete mit einer Diversion. Erbringt die 39-Jährige innerhalb von sechs Monaten gemeinnützige Leistungen im Ausmaß von 200 Stunden, wird das Verfahren gegen sie eingestellt. Dem Vorschlag von Einzelrichter Dietmar Nußbaumer stimmte auch der Staatsanwalt zu. „In Hinblick darauf, dass die Opfer ihre Kinder waren“, wie der Ankläger betonte. Mit der teilbedingten Geldstrafe für den Unfalllenker ist der Staatsanwalt aber nicht einverstanden.
Der folgenschwere Verkehrsunfall hatte sich am Abend des 4. August auf der B19 bei Hausleiten (Bezirk Korneuburg) ereignet. Der 60jährige Autofahrer aus Wien übersah und erfasste das Gespann „bei fortgeschrittener Dunkelheit“auf einem geraden Straßenabschnitt im Freilandgebiet, wie der Staatsanwalt betonte. Das kleinere Mädchen im Anhänger starb noch am Unfallort, die vierjährige Schwester erlag im Wiener SMZ Ost-Donauspital ihren Verletzungen.
Der Lenker des Pkw bekannte sich zu den Vorwürfen der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung nicht schuldig. „Weil ich nichts gesehen habe“, so rechtfertigte er sich. Er durchlebe seit dem Unglück aber „einen Albtraum“, so der 60-Jährige.
Der Mutter der Mädchen wurde grob fahrlässige Tötung vorgeworfen. Die Kinder hatten keinen Helm getragen, der Anhänger hatte weder Rücklichter noch Rückstrahler und eine mindestens eineinhalb Meter hohe Fahnenstange mit Wimpel fehlte. Zudem war der Fahrradanhänger für den Transport gar nicht geeignet. „Er hat eine Nutzlast von 20 Kilogramm, an diesem Tag waren aber zwei Kinder und zwei Hunde in dem Anhänger“, so der Staatsanwalt.
Die Frau sagte, sie habe an diesem Abend mit dem Gespann von der Wohnung ihres Freundes aus noch heimkommen wollen, bevor es „komplett finster wird“. Die Beschreibung des Anhängers und dass dieser nicht mit einem E-Bike verwendet werden solle, habe sie nicht gelesen. Normal hätten die Kinder stets Helme getragen, an dem Tag hätten sie sich dagegen gewehrt.