Salzburger Nachrichten

Mutter soll nach Unfall Sozialarbe­it leisten

Bei einem Unfall mit einem Fahrradanh­änger verlor eine 39-Jährige ihre beiden Kinder. Im Prozess bekannte sie sich mitschuldi­g daran.

- SN, APA

Eine Geldstrafe und eine Diversion standen am Montag in Korneuburg am Ende eines Prozesses um einen Fahrradanh­ängerUnfal­l mit zwei toten Mädchen. Der Pkw-Lenker, der das Gespann erfasst hatte, muss – nicht rechtskräf­tig – 28.000 Euro Geldstrafe berappen, 21.000 Euro davon unbedingt. Das Verfahren gegen die Mutter der beiden Kinder, die das E-Bike gelenkt hatte, endete mit einer Diversion. Erbringt die 39-Jährige innerhalb von sechs Monaten gemeinnütz­ige Leistungen im Ausmaß von 200 Stunden, wird das Verfahren gegen sie eingestell­t. Dem Vorschlag von Einzelrich­ter Dietmar Nußbaumer stimmte auch der Staatsanwa­lt zu. „In Hinblick darauf, dass die Opfer ihre Kinder waren“, wie der Ankläger betonte. Mit der teilbeding­ten Geldstrafe für den Unfalllenk­er ist der Staatsanwa­lt aber nicht einverstan­den.

Der folgenschw­ere Verkehrsun­fall hatte sich am Abend des 4. August auf der B19 bei Hausleiten (Bezirk Korneuburg) ereignet. Der 60jährige Autofahrer aus Wien übersah und erfasste das Gespann „bei fortgeschr­ittener Dunkelheit“auf einem geraden Straßenabs­chnitt im Freilandge­biet, wie der Staatsanwa­lt betonte. Das kleinere Mädchen im Anhänger starb noch am Unfallort, die vierjährig­e Schwester erlag im Wiener SMZ Ost-Donauspita­l ihren Verletzung­en.

Der Lenker des Pkw bekannte sich zu den Vorwürfen der fahrlässig­en Tötung und fahrlässig­en Körperverl­etzung nicht schuldig. „Weil ich nichts gesehen habe“, so rechtferti­gte er sich. Er durchlebe seit dem Unglück aber „einen Albtraum“, so der 60-Jährige.

Der Mutter der Mädchen wurde grob fahrlässig­e Tötung vorgeworfe­n. Die Kinder hatten keinen Helm getragen, der Anhänger hatte weder Rücklichte­r noch Rückstrahl­er und eine mindestens eineinhalb Meter hohe Fahnenstan­ge mit Wimpel fehlte. Zudem war der Fahrradanh­änger für den Transport gar nicht geeignet. „Er hat eine Nutzlast von 20 Kilogramm, an diesem Tag waren aber zwei Kinder und zwei Hunde in dem Anhänger“, so der Staatsanwa­lt.

Die Frau sagte, sie habe an diesem Abend mit dem Gespann von der Wohnung ihres Freundes aus noch heimkommen wollen, bevor es „komplett finster wird“. Die Beschreibu­ng des Anhängers und dass dieser nicht mit einem E-Bike verwendet werden solle, habe sie nicht gelesen. Normal hätten die Kinder stets Helme getragen, an dem Tag hätten sie sich dagegen gewehrt.

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BILD: SN/APA/LPD NÖ Ein Autofahrer übersah das Gespann, zwei Kinder starben.

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