Überwachungspaket: VfGH hat entschieden
Der Verfassungsgerichtshof verkündet am Mittwoch, ob die von ÖVP und FPÖ beschlossene Ausweitung der behördlichen Überwachungsbefugnisse zulässig ist. Dabei geht es sowohl um die automatische Erfassung von Autokennzeichen als auch um den „Bundestrojaner“, also die Installation von Spionagesoftware auf Mobiltelefonen und Computern, die ab 2020 zum Einsatz kommen soll. SPÖ und Neos hatten mehrere Beschwerden gegen die von Türkis-Blau als Sicherheitspaket vermarkteten zusätzlichen Befugnisse eingebracht.