Noch 5,1 Millionen im Topf
Halbzeit der E-Mobilitäts-Förderung. Die Förderaktion des Klima- und Energiefonds bringt Preisvorteile beim E-Auto-Kauf.
Am heutigen Tag, gut zehn Monate nach dem Start der Förderaktion am 1. März, beträgt das noch zur Verfügung stehende Budget der EMobilitäts-Förderung des Klima- und Energiefonds noch 5,1 Millionen Euro. Das geht aus der Website der Förderaktion hervor. Damit dürften aus heutiger Sicht noch bis weit ins Jahr 2020 hinein ausreichend Fördermittel für die Anschaffung von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb zur Verfügung stehen. Spätestens am 31. Dezember 2020 endet dann die laufende Aktion. Wer in den kommenden Monaten die Anschaffung eines Elektroautos plant, sollte in Hinblick auf die staatliche Förderung nicht allzu lange warten. Denn die Nachfrage nach den Stromern steigt stark an: Laut dem Bundesverband für Elektromobilität Österreich (BEO) wurden bis Ende Oktober 7898 reine Elektroautos neu angemeldet. Der Bestand an E-Autos hat sich mit aktuell 28.327 Fahrzeugen damit binnen zwei Jahren annähernd verdoppelt. In der gemeinsamen Förderaktion der zuständigen Ministerien, der Autoimporteure,
der Zweiradimporteure sowie des Sportfachhandels wird die Anschaffung von Elektrofahrzeugen sowohl für den privaten als auch für den betrieblichen Einsatz gefördert. Konkret werden die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb oder Brennstoffzellenantrieb, Plug-in-Hybridfahrzeuge sowie Elektrofahrzeuge mit Range Extender zur Personen- und Güterbeförderung gefördert. Die Obergrenze beim Anschaffungspreis beträgt für private Antragsteller 50.000 Euro, wobei damit der Basispreis ohne Sonderausstattung gemeint ist. Ausdrücklich nicht gefördert werden hingegen Diesel-Hybride bzw. Diesel-Plug-in-Hybride sowie Fahrzeuge, deren elektrische Reichweite weniger als 50 Kilometer beträgt. Ausgenommen sind zudem Gebrauchtfahrzeuge.
Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, muss man sich zunächst auf der Website www.emob.klimafonds.gv.at registrieren. Danach hat man bis zu 24 Wochen lang Zeit, den Antrag für ein geeignetes Fahrzeug zu stellen, das zu diesem Zeitpunkt bereits geliefert, bezahlt und zugelassen sein muss. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt, ist mit 30 Prozent der Anschaffungskosten
begrenzt und beträgt 1500 Euro für reine Elektrofahrzeuge bzw. 750 Euro für Plug-in-Hybride. Der Kauf von E-Motorrädern wird mit 500 Euro, E-Mopeds mit 350 Euro sowie E-Transporträder mit 200 Euro unterstützt. Gefördert wird auch der Aufbau der Elektro-Ladeinfrastruktur bei gleichzeitigem Kauf eines elektrifizierten Autos: Für ein intelligentes Ladekabel oder eine Heimladestation in einem Ein- oder Zweifamilienhaus werden 200 Euro ausbezahlt, für eine Wallbox in einem Mehrparteienhaus gibt es 600 Euro. Grundvoraussetzung für die Förderung ist neben dem Erhalt des E-Mobilitätsbonus seitens des Fahrzeughändlers auch ein Nachweis, dass das Fahrzeug an jenem Standort, an dem es hauptsächlich angesteckt wird, ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern geladen wird.
Neben Privatpersonen können auch Unternehmen, Gemeinden und Vereine um Förderungen ansuchen. Leichte Elektro-Nutzfahrzeuge bis zu 2,5 Tonnen werden mit 5000 Euro gefördert, solche schwerer als 2,5 Tonnen mit bis zu 10.000 Euro. E-Fahrräder werden bei einer Mindestkaufmenge von zehn Stück mit 200 Euro gestützt.