Staatsanwältin bekämpft Urteil im Fall Lisa Alm
Im Fall des durch einen Messerstich tödlich verletzten Flachauer Wirts Erich T. wird das Urteil gegen dessen Witwe Petronela T. vorerst nicht rechtskräftig. Marcus Neher, Sprecher der Staatsanwaltschaft, sagte am Montag auf SN-Anfrage: „Wir haben jetzt Nichtigkeitsbeschwerde gegen das ergangene Urteil sowie auch Berufung wegen des Ausspruchs über die Strafhöhe angemeldet.“
Wie berichtet war die 30-jährige Petronela T. in der Vorwoche zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dabei hatten die acht Geschworenen allerdings die Mordanklage der für den Fall zuständigen Staatsanwältin einstimmig verneint; vielmehr hatten die Laienrichter die Witwe des bekannten Flachauer Wirts der „absichtlichen schweren Körperverletzung mit Todesfolge“für schuldig befunden. Demnach hatte sie ihrem 57-jährigen Gatten in der Nacht des 3. März im Streit absichtlich einen Messerstich
im Bereich zwischen linker Achselhöhle und Brustwarze zugefügt. Das Opfer, Gründer und Aushängeschild der Après-SkiHütte Lisa Alm und des Hotels Lisa, verblutete darauf innerlich.
Die Angeklagte hatte im Prozess jede Tötungs- und auch Verletzungsabsicht bestritten und von einem Unfall gesprochen. Ihrer
Unfallversion folgten die Geschworenen jedoch ebenso nicht. RA Kurt Jelinek, der Verteidiger von Petronela T., betonte am Montag im SN-Gespräch, dass er erst am Dienstag „eine Entscheidung über allfällige Rechtsmittel“bekannt geben werde. Der Vorwurf des Mordes ist mit einer Haftstrafe von zehn bis 20 Jahren oder mit Lebenslang bedroht, absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge mit fünf bis 15 Jahren Haft.