Salzburger Nachrichten

Staatsanwä­ltin bekämpft Urteil im Fall Lisa Alm

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Im Fall des durch einen Messerstic­h tödlich verletzten Flachauer Wirts Erich T. wird das Urteil gegen dessen Witwe Petronela T. vorerst nicht rechtskräf­tig. Marcus Neher, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft, sagte am Montag auf SN-Anfrage: „Wir haben jetzt Nichtigkei­tsbeschwer­de gegen das ergangene Urteil sowie auch Berufung wegen des Ausspruchs über die Strafhöhe angemeldet.“

Wie berichtet war die 30-jährige Petronela T. in der Vorwoche zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dabei hatten die acht Geschworen­en allerdings die Mordanklag­e der für den Fall zuständige­n Staatsanwä­ltin einstimmig verneint; vielmehr hatten die Laienricht­er die Witwe des bekannten Flachauer Wirts der „absichtlic­hen schweren Körperverl­etzung mit Todesfolge“für schuldig befunden. Demnach hatte sie ihrem 57-jährigen Gatten in der Nacht des 3. März im Streit absichtlic­h einen Messerstic­h

im Bereich zwischen linker Achselhöhl­e und Brustwarze zugefügt. Das Opfer, Gründer und Aushängesc­hild der Après-SkiHütte Lisa Alm und des Hotels Lisa, verblutete darauf innerlich.

Die Angeklagte hatte im Prozess jede Tötungs- und auch Verletzung­sabsicht bestritten und von einem Unfall gesprochen. Ihrer

Unfallvers­ion folgten die Geschworen­en jedoch ebenso nicht. RA Kurt Jelinek, der Verteidige­r von Petronela T., betonte am Montag im SN-Gespräch, dass er erst am Dienstag „eine Entscheidu­ng über allfällige Rechtsmitt­el“bekannt geben werde. Der Vorwurf des Mordes ist mit einer Haftstrafe von zehn bis 20 Jahren oder mit Lebenslang bedroht, absichtlic­he schwere Körperverl­etzung mit Todesfolge mit fünf bis 15 Jahren Haft.

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