Zell verbietet im Bebauungsplan touristische Nutzung von Häusern
Bis die Kennzeichnungspflicht für Aparthotels kommt, wendet die Gemeinde Zell am See eine andere Methode an, um weitere Aparthotels in Wohngebieten zu verhindern. In der Gemeindevertretungssitzung am Montagabend wurde für den Bereich Steinergasse-Fuchslehen in der Nähe des Hallenbads ein neuer Bebauungsplan beschlossen, der eine touristische Nutzung in diesem Gebiet ausschließt. Der Beschluss wurde mit den Stimmen von SPÖ, Grüner Bürgerliste (GRÜBL) und FPS gefasst. Die ÖVP enthielt sich.
Bürgermeister Andreas Wimmreuter (SPÖ) sagt, dass auf dieser Fläche Eigentumswohnungen geplant seien. Dem Gestaltungsbeirat liege bereits ein Projekt vor. „Es gibt schon genug touristische Apartments. Wir wollen auf dieser Fläche keine Mischnutzung, sondern Wohnungen, die sich auch die Einheimischen leisten können.“Voraussetzung dafür sei eine gewisse Bebauungsdichte. Die sei noch nicht festgelegt. Nun seien die Experten gefragt, eine Lösung zu finden, bei der die Bebauungsdichte so hoch sei, dass man die Wohnungen bezahlen könne, das Gebäude gleichzeitig aber auch verträglich für die Nachbarn und das Stadtbild sei.
Der Obmann des Bauausschusses, GRÜBL-Stadtrat Werner Hörl, sagt, die Kennzeichnungspflicht sei genau das Instrument, das man brauche, um Aparthotels zu verhindern. „Wir wollen überhaupt keine Aparthotels mehr.“Solange die Kennzeichnungspflicht nicht gelte, sei der Ausschluss der touristischen Nutzung im Bebauungsplan die einzige Möglichkeit. „Und die werden wir bis dahin nutzen. Allerdings gibt es in Zell am See sehr viele Bebauungspläne und für manche Gebiete müsste man sie erst aufstellen, was mit einem enormen Aufwand verbunden ist.“Deshalb hofft er, dass die Kennzeichnungspflicht rasch kommt.
Hörl sagt, bei Aparthotels bestehe die Befürchtung, dass die Wohnungen, die lauter verschiedene Besitzer hätten, früher oder später als Zweitwohnungen genutzt würden. Dass diese Angst begründet sei, habe sich in der Sitzung am Montag wieder bestätigt. Im nicht öffentlichen Teil seien acht bis zehn Anträge von Besitzern solcher Wohnungen in Aparthotels auf eine Nutzungsänderung behandelt worden. „Sie haben beantragt, dass sie in ihrer Wohnung einen Zweitwohnsitz begründen dürfen. Wir haben alle Anträge abgelehnt.“Es habe sich dabei ausschließlich um Wohnungen in Aparthotels gehandelt, die erst in den letzten paar Jahren gebaut und als touristische Betriebe genehmigt worden seien.
„Wir wollen dort Wohnungen, die sich die Zeller leisten können.“