Schwerpunktaktion am Flughafen gegen Sozialbetrug
Die Polizei geht im Kampf gegen Sozialmissbrauch neue Wege. Dazu gehören etwa gezielte Einreisekontrollen am Airport Wien in Schwechat. Erste Verdachtsfälle werden nun verfolgt.
SCHWECHAT, ST. PÖLTEN, LINZ.
„Wir lernen da auch gerade dazu.“Aussagen wie diese bekommt man von erfahrenen Kriminalisten derzeit öfter zu hören. Denn die Polizei legt, wie berichtet, nun gezielt Augenmerk darauf, den Missbrauch des bekannt guten österreichischen Sozialsystems hintanzuhalten. Dazu wurden unter der Leitung des Bundeskriminalamts in allen Bundesländern Koordinatoren eingerichtet. Die „Taskforce Sozialleistungsbetrug“beschreitet dabei auch neue Wege.
Das Landespolizeikommando Niederösterreich bestätigte am Mittwoch, dass es vor Kurzem erstmals einen Aktionstag mit gezielten Einreisekontrollen am Flughafen Wien in Schwechat gab. Johann Götz vom Landeskriminalamt: „Wir reden da nicht nur von Ausländern. Es haben sich einige Verdachtsfälle ergeben, denen wird nun nachgegangen.“Die Bandbreite bei den Fällen aus mehreren Bundesländern sei groß. Es gehe um Auslandsaufenthalte während des Krankenstands oder während des Bezugs von Leistungen des Arbeitsmarktservice, aber auch um Personen, die Mindestsicherung
beziehen, aber etwa Auslandsreisen nicht ihrem zuständigen Sozialamt gemeldet haben sollen. Eine Bilanz werde erst später gezogen. Weitere derartige Aktionen seien geplant, sagte Polizeijurist Götz.
So dreiste Fälle wie jener aus Niedersachsen werden wohl kaum dabei sein – dort wurde am Dienstag in letzter Instanz entschieden, dass eine Lehrerin (50) ihren Beamtenstatus und ihre Pensionsansprüche verliert. Sie hatte sich 2016 mit einem falschen Attest krankgemeldet, um ihre Tochter zu „Dschungelcamp“-Dreharbeiten nach Australien zu begleiten. Dafür musste sie auch 5400 Euro Geldstrafe zahlen.
Einen laut Kriminalisten durchaus typischen Fall konnte dieser Tage die Polizei in Oberösterreich abschließen. Eine Asylberechtigte aus Syrien (30) war nur pro forma in einer Unterkunft im Bezirk UrfahrUmgebung gemeldet. Tatsächlich lebte sie seit Jahren bei ihrem Lebensgefährten in Linz. Doch von der Bezirkshauptmannschaft bezog die Frau als vermeintlich Alleinstehende eine höhere Mindestsicherung, als ihr laut Gesetz im gemeinsamen Haushalt mit dem Mann zugestanden wäre. Von Ende 2016 bis April 2019 entstand dem Steuerzahler ein Schaden von 11.900 Euro. Aufgeflogen war die Syrerin laut Polizei,
weil sie einen Auslandsaufenthalt im Irak im Sommer 2018 nicht dem Sozialamt gemeldet hatte. Denn während Heimatbesuchen oder dergleichen ist keine Mindestsicherung vorgesehen.
Ähnlich ist es beim Bezug von AMS-Geld. Gerald Greifeneder, Vizechef der Abteilung Service für Arbeitskräfte: „Für ein bis zwei Tage melden sich die Leute nicht ab. Auslandsaufenthalte sind nur für dringende familiäre Angelegenheiten oder nachweisliche Arbeitssuche bis zu drei Monaten erlaubt.“Seit einigen Jahren bekomme das AMS ab und zu Meldungen über Verdachtsfälle vom Zoll am Flughafen.