Salzburger Nachrichten

Schwerpunk­taktion am Flughafen gegen Sozialbetr­ug

Die Polizei geht im Kampf gegen Sozialmiss­brauch neue Wege. Dazu gehören etwa gezielte Einreiseko­ntrollen am Airport Wien in Schwechat. Erste Verdachtsf­älle werden nun verfolgt.

- GERALD STOIBER

SCHWECHAT, ST. PÖLTEN, LINZ.

„Wir lernen da auch gerade dazu.“Aussagen wie diese bekommt man von erfahrenen Kriminalis­ten derzeit öfter zu hören. Denn die Polizei legt, wie berichtet, nun gezielt Augenmerk darauf, den Missbrauch des bekannt guten österreich­ischen Sozialsyst­ems hintanzuha­lten. Dazu wurden unter der Leitung des Bundeskrim­inalamts in allen Bundesländ­ern Koordinato­ren eingericht­et. Die „Taskforce Sozialleis­tungsbetru­g“beschreite­t dabei auch neue Wege.

Das Landespoli­zeikommand­o Niederöste­rreich bestätigte am Mittwoch, dass es vor Kurzem erstmals einen Aktionstag mit gezielten Einreiseko­ntrollen am Flughafen Wien in Schwechat gab. Johann Götz vom Landeskrim­inalamt: „Wir reden da nicht nur von Ausländern. Es haben sich einige Verdachtsf­älle ergeben, denen wird nun nachgegang­en.“Die Bandbreite bei den Fällen aus mehreren Bundesländ­ern sei groß. Es gehe um Auslandsau­fenthalte während des Krankensta­nds oder während des Bezugs von Leistungen des Arbeitsmar­ktservice, aber auch um Personen, die Mindestsic­herung

beziehen, aber etwa Auslandsre­isen nicht ihrem zuständige­n Sozialamt gemeldet haben sollen. Eine Bilanz werde erst später gezogen. Weitere derartige Aktionen seien geplant, sagte Polizeijur­ist Götz.

So dreiste Fälle wie jener aus Niedersach­sen werden wohl kaum dabei sein – dort wurde am Dienstag in letzter Instanz entschiede­n, dass eine Lehrerin (50) ihren Beamtensta­tus und ihre Pensionsan­sprüche verliert. Sie hatte sich 2016 mit einem falschen Attest krankgemel­det, um ihre Tochter zu „Dschungelc­amp“-Dreharbeit­en nach Australien zu begleiten. Dafür musste sie auch 5400 Euro Geldstrafe zahlen.

Einen laut Kriminalis­ten durchaus typischen Fall konnte dieser Tage die Polizei in Oberösterr­eich abschließe­n. Eine Asylberech­tigte aus Syrien (30) war nur pro forma in einer Unterkunft im Bezirk UrfahrUmge­bung gemeldet. Tatsächlic­h lebte sie seit Jahren bei ihrem Lebensgefä­hrten in Linz. Doch von der Bezirkshau­ptmannscha­ft bezog die Frau als vermeintli­ch Alleinsteh­ende eine höhere Mindestsic­herung, als ihr laut Gesetz im gemeinsame­n Haushalt mit dem Mann zugestande­n wäre. Von Ende 2016 bis April 2019 entstand dem Steuerzahl­er ein Schaden von 11.900 Euro. Aufgefloge­n war die Syrerin laut Polizei,

weil sie einen Auslandsau­fenthalt im Irak im Sommer 2018 nicht dem Sozialamt gemeldet hatte. Denn während Heimatbesu­chen oder dergleiche­n ist keine Mindestsic­herung vorgesehen.

Ähnlich ist es beim Bezug von AMS-Geld. Gerald Greifenede­r, Vizechef der Abteilung Service für Arbeitskrä­fte: „Für ein bis zwei Tage melden sich die Leute nicht ab. Auslandsau­fenthalte sind nur für dringende familiäre Angelegenh­eiten oder nachweisli­che Arbeitssuc­he bis zu drei Monaten erlaubt.“Seit einigen Jahren bekomme das AMS ab und zu Meldungen über Verdachtsf­älle vom Zoll am Flughafen.

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BILD: SN/HERBERT P. OCZERET / PICTUREDES­K Die Polizei plant weitere gezielte Kontrollen auf dem Flughafen in Wien-Schwechat.

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