Krankenstandskontrolle entzweit Sozialpartner
Wirtschaft fordert bei Missbrauchsverdacht Anspruch auf Prüfung des Gesundheitszustands.
Ein Entwurf zur Krankenordnung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), die Anfang Jänner die neun Gebietskrankenkassen ersetzt, sorgt bei Vertretern der Arbeitnehmer für Empörung. Konkret sind es die Wünsche der Wirtschaftskammer, die bei der Gewerkschaft die Wogen hochgehen lassen.
Dass es bei Missbrauchsverdacht „einen Anspruch des Dienstgebers auf eine Prüfung des Gesundheitszustands“geben soll, will GPA-djp-Vorsitzende Barbara Teiber nicht hinnehmen. Derzeit hat das Unternehmen nur die Möglichkeit, bei der Kasse eine Kontrolle anzuregen, die entscheidet über die Prüfung.
Die Wirtschaftskammer verweist allerdings darauf, dass der Missbrauchsverdacht vom Dienstgeber glaubhaft gemacht werden muss.
Noch mehr stört Teiber, dass die Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit nach Vorstellung der Wirtschaft künftig nicht nur den Beginn, sondern auch die voraussichtliche Dauer und Ursache des Krankenstands sowie die vom Arzt angeordneten Ausgehzeiten und die Bettruhe enthalten soll. Die Wirtschaft begründet ihre Forderung damit, dass fehlende Angaben zur Dauer des Krankenstands
dem Dienstgeber die Personalplanung unnötig erschweren.
Die Wirtschaft will auch die Voraussetzungen für einen Ortswechsel für Personen im Krankenstand oder solche, die Rehabilitationsgeld beziehen, nachschärfen. Eine Genehmigung soll nur erfolgen können, wenn der Ortswechsel „eine positive Wirkung auf den Heilungsverlauf“hat oder ein sonstiger triftiger Grund vorliegt. Zudem müsse die medizinische Betreuung für die Fortsetzung der Behandlung nachweislich gewährleistet sein. Jedenfalls soll ein Ortswechsel künftig eine Kann-Bestimmung sein.
Über die neue Krankenordnung soll kommende Woche im Überleitungsausschuss der ÖGK entschieden werden. Das aus zwölf Personen bestehende Gremium ist zwar paritätisch mit je sechs Vertretern der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite besetzt. Laut Teiber ist aber nicht absehbar, wie der ÖAABVertreter auf Arbeitnehmerseite abstimmen wird. Den Vorsitz im Überleitungsausschuss hat der freiheitliche Wirtschaftskammer-Vizepräsident Matthias Krenn inne.
Dass Teiber von einem „Generalverdacht“der Wirtschaft spricht, will diese nicht so stehen lassen. Man gehe davon aus, dass auch die Gewerkschaft den Missbrauch des Krankenstands nicht toleriere. Die ÖGK solle eine Analyse durchführen, auf deren Basis man über Maßnahmen beraten könne.
Gewerkschaft spricht von „Generalverdacht“