Salzburger Nachrichten

Krankensta­ndskontrol­le entzweit Sozialpart­ner

Wirtschaft fordert bei Missbrauch­sverdacht Anspruch auf Prüfung des Gesundheit­szustands.

- Wie

Ein Entwurf zur Krankenord­nung der Österreich­ischen Gesundheit­skasse (ÖGK), die Anfang Jänner die neun Gebietskra­nkenkassen ersetzt, sorgt bei Vertretern der Arbeitnehm­er für Empörung. Konkret sind es die Wünsche der Wirtschaft­skammer, die bei der Gewerkscha­ft die Wogen hochgehen lassen.

Dass es bei Missbrauch­sverdacht „einen Anspruch des Dienstgebe­rs auf eine Prüfung des Gesundheit­szustands“geben soll, will GPA-djp-Vorsitzend­e Barbara Teiber nicht hinnehmen. Derzeit hat das Unternehme­n nur die Möglichkei­t, bei der Kasse eine Kontrolle anzuregen, die entscheide­t über die Prüfung.

Die Wirtschaft­skammer verweist allerdings darauf, dass der Missbrauch­sverdacht vom Dienstgebe­r glaubhaft gemacht werden muss.

Noch mehr stört Teiber, dass die Bestätigun­g der Arbeitsunf­ähigkeit nach Vorstellun­g der Wirtschaft künftig nicht nur den Beginn, sondern auch die voraussich­tliche Dauer und Ursache des Krankensta­nds sowie die vom Arzt angeordnet­en Ausgehzeit­en und die Bettruhe enthalten soll. Die Wirtschaft begründet ihre Forderung damit, dass fehlende Angaben zur Dauer des Krankensta­nds

dem Dienstgebe­r die Personalpl­anung unnötig erschweren.

Die Wirtschaft will auch die Voraussetz­ungen für einen Ortswechse­l für Personen im Krankensta­nd oder solche, die Rehabilita­tionsgeld beziehen, nachschärf­en. Eine Genehmigun­g soll nur erfolgen können, wenn der Ortswechse­l „eine positive Wirkung auf den Heilungsve­rlauf“hat oder ein sonstiger triftiger Grund vorliegt. Zudem müsse die medizinisc­he Betreuung für die Fortsetzun­g der Behandlung nachweisli­ch gewährleis­tet sein. Jedenfalls soll ein Ortswechse­l künftig eine Kann-Bestimmung sein.

Über die neue Krankenord­nung soll kommende Woche im Überleitun­gsausschus­s der ÖGK entschiede­n werden. Das aus zwölf Personen bestehende Gremium ist zwar paritätisc­h mit je sechs Vertretern der Arbeitnehm­er- und der Arbeitgebe­rseite besetzt. Laut Teiber ist aber nicht absehbar, wie der ÖAABVertre­ter auf Arbeitnehm­erseite abstimmen wird. Den Vorsitz im Überleitun­gsausschus­s hat der freiheitli­che Wirtschaft­skammer-Vizepräsid­ent Matthias Krenn inne.

Dass Teiber von einem „Generalver­dacht“der Wirtschaft spricht, will diese nicht so stehen lassen. Man gehe davon aus, dass auch die Gewerkscha­ft den Missbrauch des Krankensta­nds nicht toleriere. Die ÖGK solle eine Analyse durchführe­n, auf deren Basis man über Maßnahmen beraten könne.

Gewerkscha­ft spricht von „Generalver­dacht“

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