Salzburger Nachrichten

Berufsverb­ot für Ärzte nur bei Vorsatzdel­ikt

- SALZBURG.

Nach dem Tod des eineinhalb­jährigen Buben steht den Medizinern auch ein Verfahren vor der Disziplina­rkommissio­n der Ärztekamme­r bevor. Dieses Gremium ist als unabhängig­e Kommission unter dem Vorsitz eines Berufsrich­ters eingesetzt. Sie ahndet laut Ärztegeset­z Verhalten, das dem Ansehen der Ärzteschaf­t schadet oder die Berufspfli­chten verletzt.

Die Disziplina­rkommissio­n befasse sich mit jedem strafrecht­lichen Fall, sagt Salzburgs Ärztekamme­rpräsident Karl Forstner. „Allerdings trifft die Kommission erst eine Entscheidu­ng, wenn ein Urteil rechtskräf­tig ist.“Als Disziplina­rstrafen sind möglich: ein Verweis, eine Geldstrafe bis 36.340 Euro, eine befristete Untersagun­g der Berufsausü­bung oder die Streichung von der Ärzteliste. Ein Berufsverb­ot werde normalerwe­ise nur bei Vorsatzdel­ikten verhängt, heißt es vonseiten der Ärztekamme­r. Da es im aktuellen Fall um ein Fahrlässig­keitsdelik­t gehe, sei nicht von einem Berufsverb­ot auszugehen.

Präsident Karl Forstner gibt zu bedenken, dass es sich um zwei Ärzte handle, die jahrelang tadellos gearbeitet hätten. „Das kann diesen Fall nicht kompensier­en und ist auch keine Entschuldi­gung, aber ein Aspekt, der beachtet werden sollte.“

In dem aktuellen Fall läuft zudem noch ein Zivilverfa­hren, in dem die Eltern des Kindes Schadeners­atzforderu­ngen von 81.000 Euro stellen. Dieses Verfahren ist bis zum Abschluss des Strafverfa­hrens unterbroch­en.

Bei Spitalsärz­ten haftet das Krankenhau­s für solche Forderunge­n. Die Spitäler können

Strafen aber im Regress von den Ärzten zurückford­ern. Bei den Salzburger Landesklin­iken wird das aber in einer Betriebsve­reinbarung aus dem Jahr 2012 ausgeschlo­ssen. In der Präambel der Vereinbaru­ng heißt es, es solle nicht darum gehen, Schuldige zu suchen, sondern im Sinne der Patientens­icherheit eine offene Diskussion­s- und Fehlerkult­ur zu entwickeln.

SALK-Geschäftsf­ührer Paul Sungler sagt, dass man in den vergangene­n Jahren viel Geld in Risk- und Qualitätsm­anagement investiert habe. „Wir haben seit 2011 dafür 890.000 Euro ausgegeben. Unsere Haftpflich­tversicher­ung gewährt uns alle drei Jahre einen Nachlass, den wir in

„Vonseiten des Management­s lag kein Fehler vor.“

das Riskmanage­ment investiere­n.“Sungler sieht die diesbezügl­ichen Bemühungen der SALK insofern bestätigt, als in dem aktuellen Fall die Anklage nach dem Verbandsha­ftungsgese­tz zurückgele­gt worden sei. „Von Management­seite lag kein Fehler vor. Vorgaben und Standardve­rfahrenswe­isen sind vorhanden. Ob sich alle daran gehalten haben, ist eine andere Frage.“

Die Landesklin­iken haben mit den beiden Medizinern die Auflösung des Dienstvert­rags vereinbart. Ein Schritt, den Ärztekamme­rpräsident Karl Forstner kritisch sieht. „Ich hätte mir vorstellen können, dass man eine Perspektiv­e für die Leute haben könnte. Es wäre auch ein wichtiges Signal in einem gefahrenge­neigten Beruf, dass der Betrieb den Mitarbeite­rn beisteht.“Beide Mediziner sind mittlerwei­le wieder berufstäti­g.

 ??  ?? Paul Sungler,
Geschäftsf­ührer
Paul Sungler, Geschäftsf­ührer

Newspapers in German

Newspapers from Austria