Salzburger Nachrichten

Stadt kann nun „Magi“abberufen und befristen

-

SALZBURG. Der nächste Magistrats­direktor oder die -direktorin ist nicht mehr unantastba­r oder gar „papstähnli­ch“, wie es zuletzt formuliert worden war. Ohne großes Aufsehen wurde Mittwochna­chmittag im Landtag einstimmig eine Änderung des Salzburger Stadtrecht­s beschlosse­n.

Nach der rechtskräf­tigen Verurteilu­ng des Ex-Magistrats­direktors Anfang Oktober war klar geworden, dass der oberste Beamte nicht vom Gemeindera­t abberufen werden kann. Martin Floss trat nach vier Wochen Tauziehen von seinem Posten zurück. Künftig gibt es einen Passus im Stadtrecht. Dem Gemeindera­t obliegen nun die Bestellung und Abberufung des Magistrats­direktors und des Leiters des

Kontrollam­ts, „wenn sie diese Funktion aus gesundheit­lichen Gründen nicht mehr ausüben können oder die mit ihr verbundene­n Pflichten grob verletzt oder vernachläs­sigt haben“. Es gibt also einen gewissen Interpreta­tionsspiel­raum. Allerdings soll ein „Magi“oder Kontrollam­tschef, der politisch nicht genehm ist, nicht abberufen werden können. „Nein, das wäre kein Grund“, heißt es dazu aus dem Bürgermeis­terbüro.

Die Bestellung erfolgt künftig auch nicht mehr unbefriste­t, sondern auf fünf Jahre mit der Option, diese mehrmals zu verlängern. Das gilt auch für alle neuen Abteilungs­vorstände im Magistrat.

Der Passus der Abberufung und Befristung wanderte auf Vorschlag der Stadt Salzburg erst nach dem Begutachtu­ngsverfahr­en in die Regierungs­vorlage.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria