Stadt kann nun „Magi“abberufen und befristen
SALZBURG. Der nächste Magistratsdirektor oder die -direktorin ist nicht mehr unantastbar oder gar „papstähnlich“, wie es zuletzt formuliert worden war. Ohne großes Aufsehen wurde Mittwochnachmittag im Landtag einstimmig eine Änderung des Salzburger Stadtrechts beschlossen.
Nach der rechtskräftigen Verurteilung des Ex-Magistratsdirektors Anfang Oktober war klar geworden, dass der oberste Beamte nicht vom Gemeinderat abberufen werden kann. Martin Floss trat nach vier Wochen Tauziehen von seinem Posten zurück. Künftig gibt es einen Passus im Stadtrecht. Dem Gemeinderat obliegen nun die Bestellung und Abberufung des Magistratsdirektors und des Leiters des
Kontrollamts, „wenn sie diese Funktion aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können oder die mit ihr verbundenen Pflichten grob verletzt oder vernachlässigt haben“. Es gibt also einen gewissen Interpretationsspielraum. Allerdings soll ein „Magi“oder Kontrollamtschef, der politisch nicht genehm ist, nicht abberufen werden können. „Nein, das wäre kein Grund“, heißt es dazu aus dem Bürgermeisterbüro.
Die Bestellung erfolgt künftig auch nicht mehr unbefristet, sondern auf fünf Jahre mit der Option, diese mehrmals zu verlängern. Das gilt auch für alle neuen Abteilungsvorstände im Magistrat.
Der Passus der Abberufung und Befristung wanderte auf Vorschlag der Stadt Salzburg erst nach dem Begutachtungsverfahren in die Regierungsvorlage.