Die AK hilft, wenn das Schicksal zuschlägt
Gerade im Sozialbereich ist es für Betroffene nicht immer leicht, zu ihrem Recht zu kommen. Wie schnell jemand unverschuldet ins Mühlwerk der Bürokratie kommen kann, musste Ludwig L. erfahren, für den sich niemand zuständig fühlte. „Es ist eine Schande, w
Die AK hilft, wenn es um die Rechte ihrer Mitglieder geht. Ganz besonders wichtig ist das im sensiblen Sozialbereich. Denn speziell hier gibt es eine Fülle komplexer rechtlicher Bestimmungen, die für Laien kaum zu überblicken – und wie im Fall von Ludwig L. – auch kaum nachvollziehbar sind. Herr L. hatte mehr als 40 Jahre als Metzger gearbeitet und hätte dies gerne noch bis zur Pension getan. Allerdings machte ihm seine rechte Hand einen Strich durch die Rechnung. Nach vier Jahrzehnten harter Arbeit verursachte diese immer häufiger starke Schmerzen. Nach langem Krankenstand folgte die Kündigung. Obwohl Herr L. gerne weitergearbeitet hätte, sah er sich gezwungen, einen Antrag auf Invaliditätspension zu stellen. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt und Herr L. musste sich beim AMS arbeitslos melden. Nach erfolgloser Arbeitssuche kam der nächste Schicksalsschlag: Bei Herrn L. wurde Krebs diagnostiziert.
Zu krank zum Arbeiten, zu gesund für die Pension? Nachdem Herr L. in der Vergangenheit bereits seinen Krankengeldanspruch ausgeschöpft hatte, war die GKK der Meinung, dass auch nach der neuen Diagnose kein Anspruch auf Krankengeld mehr bestehen würde. Herr L. bekam somit keine Pension, kein Krankengeld und auch kein Arbeitslosengeld. Nach 40 Jahren Erwerbstätigkeit drohte Herr L. aus dem sozialen Netz zu fallen. Hilfesuchend wandte er sich an die AK, die ihn mit einer Klage unterstützte. Das Sachverständigengutachten kam zu dem Schluss, was aus Sicht der AK von vornherein klar war: Für die Zeit des Krankenstands erhielt Herr L. nachträglich das Krankengeld. Im Anschluss an den Krankenstand konnte er die Pension antreten. „Strenge Regeln sorgen dafür, dass unser wichtiger Sozialstaat nicht ausgenutzt wird. Das ist richtig und wichtig. Diese Regeln dürfen allerdings nicht dazu führen, dass berechtigte Ansprüche verwehrt werden. Ist dies der Fall, unterstützen wir Betroffene dabei, zu ihrem Recht zu kommen“, so AK-Präsident Peter Eder.