Salzburger Nachrichten

Die AK hilft, wenn das Schicksal zuschlägt

Gerade im Sozialbere­ich ist es für Betroffene nicht immer leicht, zu ihrem Recht zu kommen. Wie schnell jemand unverschul­det ins Mühlwerk der Bürokratie kommen kann, musste Ludwig L. erfahren, für den sich niemand zuständig fühlte. „Es ist eine Schande, w

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Die AK hilft, wenn es um die Rechte ihrer Mitglieder geht. Ganz besonders wichtig ist das im sensiblen Sozialbere­ich. Denn speziell hier gibt es eine Fülle komplexer rechtliche­r Bestimmung­en, die für Laien kaum zu überblicke­n – und wie im Fall von Ludwig L. – auch kaum nachvollzi­ehbar sind. Herr L. hatte mehr als 40 Jahre als Metzger gearbeitet und hätte dies gerne noch bis zur Pension getan. Allerdings machte ihm seine rechte Hand einen Strich durch die Rechnung. Nach vier Jahrzehnte­n harter Arbeit verursacht­e diese immer häufiger starke Schmerzen. Nach langem Krankensta­nd folgte die Kündigung. Obwohl Herr L. gerne weitergear­beitet hätte, sah er sich gezwungen, einen Antrag auf Invaliditä­tspension zu stellen. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt und Herr L. musste sich beim AMS arbeitslos melden. Nach erfolglose­r Arbeitssuc­he kam der nächste Schicksals­schlag: Bei Herrn L. wurde Krebs diagnostiz­iert.

Zu krank zum Arbeiten, zu gesund für die Pension? Nachdem Herr L. in der Vergangenh­eit bereits seinen Krankengel­danspruch ausgeschöp­ft hatte, war die GKK der Meinung, dass auch nach der neuen Diagnose kein Anspruch auf Krankengel­d mehr bestehen würde. Herr L. bekam somit keine Pension, kein Krankengel­d und auch kein Arbeitslos­engeld. Nach 40 Jahren Erwerbstät­igkeit drohte Herr L. aus dem sozialen Netz zu fallen. Hilfesuche­nd wandte er sich an die AK, die ihn mit einer Klage unterstütz­te. Das Sachverstä­ndigenguta­chten kam zu dem Schluss, was aus Sicht der AK von vornherein klar war: Für die Zeit des Krankensta­nds erhielt Herr L. nachträgli­ch das Krankengel­d. Im Anschluss an den Krankensta­nd konnte er die Pension antreten. „Strenge Regeln sorgen dafür, dass unser wichtiger Sozialstaa­t nicht ausgenutzt wird. Das ist richtig und wichtig. Diese Regeln dürfen allerdings nicht dazu führen, dass berechtigt­e Ansprüche verwehrt werden. Ist dies der Fall, unterstütz­en wir Betroffene dabei, zu ihrem Recht zu kommen“, so AK-Präsident Peter Eder.

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Kein Grund zum Verzweifel­n. Wenn berechtigt­e Ansprüche nicht zugestande­n werden, hilft die AK bei der Durchsetzu­ng.

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