Salzburger Nachrichten

Die Berechnung der NoVA erfolgt auf Basis des neuen Testverfah­rens WLTP.

- SN/ÖAMTC

Bereits ab Anfang 2020 muss der Normverbra­uch von neuen Pkw in Verkaufsun­terlagen verpflicht­end nach dem neuen Testverfah­ren WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) angegeben werden. Dieser beinhaltet mehr Beschleuni­gungsund Bremsvorgä­nge, es werden höhere Geschwindi­gkeiten gefahren und Sonderauss­tattungen berücksich­tigt, daher fallen die im Labor gemessenen Verbräuche meist höher aus.

„Die Konsumente­n bekommen mit dem WLTP-Testverfah­ren einen realitätsn­äheren Normverbra­uch für den Neuwagenka­uf an die Hand“, so ÖAMTC-Verkehrswi­rtschaftse­xperte Martin Grasslober. Für Neufahrzeu­ge sollen der Normverbra­uch nach dem neuen Verfahren sowie die zugehörige­n CO2-Emissionen ab April auch in den Zulassungs­scheinen zu finden sein. Bei Scheckkart­en-Zulassungs­scheinen soll man die Werte abgespeich­ert auf dem Chip finden können. Ab 1. Jänner 2020 kommt es neben einer Ökologisie­rung auch zu einer Anpassung der Normverbra­uchsabgabe (NoVA) für Pkw an das neue Messverfah­ren WLTP. Ob für einen Pkw mehr oder weniger NoVA als früher fällig wird, hängt vor allem davon ab, wie sich die CO2-Emissionen – und damit der Normverbra­uch – im WLTP im Vergleich zum alten Testzyklus verändert haben.

„Die Verschärfu­ng des CO2-Malus und die neue NoVA-Formel treffen Pkw mit höheren CO2-Emissionen stärker. Es lohnt sich also umso mehr, ein möglichst effiziente­s Auto zu kaufen“, rät Grasslober. Auch die NoVA für Motorräder errechnet sich dann anhand der CO2-Emissionen. Wer vor dem 1. Dezember 2019 noch einen unwiderruf­lichen Kaufvertra­g für ein Neufahrzeu­g abgeschlos­sen hat, das vor dem 1. Juni 2020 geliefert wird, kann zwischen der alten und der neuen Berechnung­smethode wählen.

Für Neuzulassu­ngen ab 1. Oktober 2020 errechnet sich die motorbezog­ene Versicheru­ngssteuer – die gemeinsam mit der Prämie für die Haftpflich­tversicher­ung von der Versicheru­ng eingehoben wird – für Pkw nicht mehr nur anhand der Leistung, sondern auch anhand des CO2Ausstoß­es. Bei Motorräder­n wird neben dem Hubraum künftig ebenfalls der CO2Wert in die Berechnung einfließen. Ab Oktober 2020 hängen damit alle direkten Steuern auf neu zugelassen­e Autos und Motorräder von den CO2-Emissionen ab. Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden, ändert sich an der motorbezog­enen Versicheru­ngssteuer hingegen nichts.

Die Steuerzusc­hläge, wenn man die motorbezog­ene Versicheru­ngssteuer nicht für ein ganzes Jahr im Voraus bezahlt, entfallen für Neuzulassu­ngen ab 1. Oktober. Allen anderen Pkw- und Motorrad-Besitzern rät der ÖAMTC, die Steuer für ein Jahr im Voraus zu bezahlen, denn die Aufschläge entspreche­n im Extremfall „Kreditzins­en“von bis zu 23,6 Prozent. Wer ein Firmenauto auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Der monatliche Betrag, den man versteuern muss, richtet sich nach Anschaffun­gskosten und CO2-Emissionen des Fahrzeugs. Mit der Umstellung auf das neue Testverfah­ren WLTP kommt es auch hier zu einer Umstellung: Für Firmenauto­s, die ab dem 1. April 2020 erstmalig zugelassen werden, liegt der CO2-Grenzwert für den niedrigere­n Sachbezugs­wert, der nicht überschrit­ten werden darf, bei 141 Gramm je Kilometer gemäß WLTP. Für Fahrzeuge, die bis dahin im Jahr 2020 neu zugelassen werden, gilt ein Grenzwert von 118 Gramm je Kilometer gemäß dem alten Zyklus NEFZ.

Klargestel­lt wurde auch: Für Krafträder mit einem CO2-Ausstoß von 0 Gramm sowie Fahrräder – also auch E-Bikes – ist kein Sachbezug anzusetzen, wenn man diese vom Dienstgebe­r zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt bekommt. Außerdem können Unternehme­r ab 1. Jänner 2020 die Umsatzsteu­er, die beim Kauf und Betrieb elektrisch betriebene­r Krafträder (z. B. E-Bikes und E-Motorräder) anfällt, als Vorsteuer geltend machen. Damit kommt es zu einer Gleichstel­lung mit Elektro-Pkw.

 ?? BILD: SN/ASFINAG ?? Die Fahrt ins neue Jahr bringt Änderungen mit sich.
BILD: SN/ASFINAG Die Fahrt ins neue Jahr bringt Änderungen mit sich.

Newspapers in German

Newspapers from Austria