Anklage: Chefs von Szenelokal prellten die Finanz über Jahre
Teile der Umsätze verheimlicht, Kellner schwarz bezahlt: Drei Ex-Geschäftsführer und der angebliche Ex-Buchhaltungschef eines Traditionswirtshauses sollen wegen Steuerhinterziehung vor Gericht.
Nach intensiven Ermittlungen der Salzburger Finanz hat die Staatsanwaltschaft nun drei ehemalige – teils faktisch, teils auch operativ tätige – Geschäftsführer eines bekannten Salzburger Szenewirtshauses wegen Verdachts der jahrelang systematisch betriebenen Abgabenhinterziehung angeklagt. Mitangeklagt ist auch der ehemalige mutmaßliche „Chef-Buchhalter“des Gastronomiebetriebs. Letztgenanntem, verteidigt von Rechtsanwalt Franz Essl, wird Beihilfe zur Abgabenhinterziehung angelastet.
Marcus Neher, Sprecher der Staatsanwaltschaft (StA), bestätigte den SN, dass die – noch nicht rechtskräftige – Anklageschrift kürzlich eingebracht und den Betroffenen bereits zugestellt wurde: „Es geht um die Hinterziehung von Umsatz-, Körperschafts-, Kapitalertrags- sowie auch Lohnsteuer in den Jahren 2010 bis Mitte 2017.“Ein der nun angeklagten Ex-Geschäftsführer des damals von einer Gesellschaft
betriebenen Gastronomiebetriebs soll der Finanz 980.000 Euro an diversen Steuern vorenthalten haben. Er gilt als mutmaßlicher Haupttäter und soll während des gesamten inkriminierten Tatzeitraums als faktischer Geschäftsführer fungiert haben. Den beiden anderen Ex-Lokalchefs
wird die Verkürzung von Abgaben in Höhe von rund 180.000 Euro bzw. rund 330.000 Euro angelastet.
Wie der Sprecher der Anklagebehörde der Anklageschrift (Verfasser: Staatsanwalt Andreas Allex) entnimmt, sollen die drei Geschäftsführer in unterschiedlicher Tatbeteiligung über Jahre hindurch Teile der Umsätze bzw. Erlöse nicht in die Buchhaltung aufgenommen bzw. in diversen Erklärungen an das Finanzamt unrichtig dargestellt haben. Weiters seien systematisch Schwarzgeldzahlungen an die Kellnerinnen und Kellner des großen Betriebes erfolgt.
Ins Rollen kam der mutmaßliche, jahrelang betriebene Steuerschwindel in großem Stil nach einer anonymen Anzeige eines Insiders.
Diesem zufolge soll es etwa gängige Praxis gewesen sein, dass die Kellner stets am Monatsende neben dem regulären Lohn ein „Sackerl“mit „Schwarzgeld“in Höhe von 400 bis 800 Euro erhalten hätten.
Zu den Steuermalversationen maßgeblich beigetragen haben soll schließlich der Viertangeklagte. Laut StA-Sprecher Neher war er als Buchhalter für die Lageraufzeichnungen, die monatliche Umsatzerfassungen und die Registrierkassenabrechnungen zuständig. Dabei soll er die täglichen Umsatzzahlen und die Lagerbestände manipuliert haben.
Die Angeklagten zeigten sich im Vorverfahren großteils nicht geständig. Für den zu erwartenden Schöffenprozess ist Richter Thomas Meingast zuständig.