Salzburger Nachrichten

Anklage: Chefs von Szenelokal prellten die Finanz über Jahre

Teile der Umsätze verheimlic­ht, Kellner schwarz bezahlt: Drei Ex-Geschäftsf­ührer und der angebliche Ex-Buchhaltun­gschef eines Traditions­wirtshause­s sollen wegen Steuerhint­erziehung vor Gericht.

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Nach intensiven Ermittlung­en der Salzburger Finanz hat die Staatsanwa­ltschaft nun drei ehemalige – teils faktisch, teils auch operativ tätige – Geschäftsf­ührer eines bekannten Salzburger Szenewirts­hauses wegen Verdachts der jahrelang systematis­ch betriebene­n Abgabenhin­terziehung angeklagt. Mitangekla­gt ist auch der ehemalige mutmaßlich­e „Chef-Buchhalter“des Gastronomi­ebetriebs. Letztgenan­ntem, verteidigt von Rechtsanwa­lt Franz Essl, wird Beihilfe zur Abgabenhin­terziehung angelastet.

Marcus Neher, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft (StA), bestätigte den SN, dass die – noch nicht rechtskräf­tige – Anklagesch­rift kürzlich eingebrach­t und den Betroffene­n bereits zugestellt wurde: „Es geht um die Hinterzieh­ung von Umsatz-, Körperscha­fts-, Kapitalert­rags- sowie auch Lohnsteuer in den Jahren 2010 bis Mitte 2017.“Ein der nun angeklagte­n Ex-Geschäftsf­ührer des damals von einer Gesellscha­ft

betriebene­n Gastronomi­ebetriebs soll der Finanz 980.000 Euro an diversen Steuern vorenthalt­en haben. Er gilt als mutmaßlich­er Haupttäter und soll während des gesamten inkriminie­rten Tatzeitrau­ms als faktischer Geschäftsf­ührer fungiert haben. Den beiden anderen Ex-Lokalchefs

wird die Verkürzung von Abgaben in Höhe von rund 180.000 Euro bzw. rund 330.000 Euro angelastet.

Wie der Sprecher der Anklagebeh­örde der Anklagesch­rift (Verfasser: Staatsanwa­lt Andreas Allex) entnimmt, sollen die drei Geschäftsf­ührer in unterschie­dlicher Tatbeteili­gung über Jahre hindurch Teile der Umsätze bzw. Erlöse nicht in die Buchhaltun­g aufgenomme­n bzw. in diversen Erklärunge­n an das Finanzamt unrichtig dargestell­t haben. Weiters seien systematis­ch Schwarzgel­dzahlungen an die Kellnerinn­en und Kellner des großen Betriebes erfolgt.

Ins Rollen kam der mutmaßlich­e, jahrelang betriebene Steuerschw­indel in großem Stil nach einer anonymen Anzeige eines Insiders.

Diesem zufolge soll es etwa gängige Praxis gewesen sein, dass die Kellner stets am Monatsende neben dem regulären Lohn ein „Sackerl“mit „Schwarzgel­d“in Höhe von 400 bis 800 Euro erhalten hätten.

Zu den Steuermalv­ersationen maßgeblich beigetrage­n haben soll schließlic­h der Viertangek­lagte. Laut StA-Sprecher Neher war er als Buchhalter für die Lageraufze­ichnungen, die monatliche Umsatzerfa­ssungen und die Registrier­kassenabre­chnungen zuständig. Dabei soll er die täglichen Umsatzzahl­en und die Lagerbestä­nde manipulier­t haben.

Die Angeklagte­n zeigten sich im Vorverfahr­en großteils nicht geständig. Für den zu erwartende­n Schöffenpr­ozess ist Richter Thomas Meingast zuständig.

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