Pariser Gericht bestätigt Plagiatsurteil gegen Koons
Die Plagiatsvorwürfe gegen den US-Künstler Jeff Koons sind von einem Pariser Berufungsgericht bestätigt worden. Wie aus Gerichtsakten hervorgeht, die der Nachrichtenagentur AFP vorlagen, hielt das Gericht ein Urteil von vor zwei Jahren aufrecht, wonach Koons den Nachfahren des französischen Künstlers Jean-François Bauret eine Entschädigung zahlen muss.
Koons hatte demnach bei seiner Porzellanskulptur „Naked“von zwei nackten Kindern aus dem Jahr 1988 von einer Fotografie von Bauret abgekupfert. Koons und das Pariser Kunstmuseum Centre Pompidou, wo die Skulptur ausgestellt werden sollte, müssten Baurets Erben demnach insgesamt 20.000 Euro zahlen. Außerdem soll der prominente Künstler der Familie weitere 4000 Euro zahlen, weil er ein Bild der Skulptur für seine Serie „Banality“verwendete.
Die gut einen Meter große Skulptur stellt einen kleinen Buben dar, der einem Mädchen einen kleinen Blumenstrauß reicht. Eine Kopie dieses Werks wurde 2008 für acht Millionen Dollar (7,2 Millionen Euro) verkauft. Nach Einschätzung des Pariser Gerichts kopierte Koons mit der Skulptur Baurets Fotografie „Enfants“(„Kinder“), die 1975 in Postkartenform veröffentlicht wurde und zwei nackte Kinder in sehr ähnlicher Pose darstellt. 2018 urteilte ein Gericht, Koons habe für sein Werk „Fait d’Hiver“von 1988, das ebenfalls zu seiner „Banality“-Serie gehört, eine Werbung des Modeunternehmens Naf Naf kopiert. Sie zeigte ein Schwein vor einer auf dem Rücken liegenden Frau.