Salzburger Nachrichten

Pariser Gericht bestätigt Plagiatsur­teil gegen Koons

- SN, APA

Die Plagiatsvo­rwürfe gegen den US-Künstler Jeff Koons sind von einem Pariser Berufungsg­ericht bestätigt worden. Wie aus Gerichtsak­ten hervorgeht, die der Nachrichte­nagentur AFP vorlagen, hielt das Gericht ein Urteil von vor zwei Jahren aufrecht, wonach Koons den Nachfahren des französisc­hen Künstlers Jean-François Bauret eine Entschädig­ung zahlen muss.

Koons hatte demnach bei seiner Porzellans­kulptur „Naked“von zwei nackten Kindern aus dem Jahr 1988 von einer Fotografie von Bauret abgekupfer­t. Koons und das Pariser Kunstmuseu­m Centre Pompidou, wo die Skulptur ausgestell­t werden sollte, müssten Baurets Erben demnach insgesamt 20.000 Euro zahlen. Außerdem soll der prominente Künstler der Familie weitere 4000 Euro zahlen, weil er ein Bild der Skulptur für seine Serie „Banality“verwendete.

Die gut einen Meter große Skulptur stellt einen kleinen Buben dar, der einem Mädchen einen kleinen Blumenstra­uß reicht. Eine Kopie dieses Werks wurde 2008 für acht Millionen Dollar (7,2 Millionen Euro) verkauft. Nach Einschätzu­ng des Pariser Gerichts kopierte Koons mit der Skulptur Baurets Fotografie „Enfants“(„Kinder“), die 1975 in Postkarten­form veröffentl­icht wurde und zwei nackte Kinder in sehr ähnlicher Pose darstellt. 2018 urteilte ein Gericht, Koons habe für sein Werk „Fait d’Hiver“von 1988, das ebenfalls zu seiner „Banality“-Serie gehört, eine Werbung des Modeuntern­ehmens Naf Naf kopiert. Sie zeigte ein Schwein vor einer auf dem Rücken liegenden Frau.

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BILD: SN/AFP Jeff Koons bezeichnet sich selbst als „Aneignungs­künstler“.

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