Objektiver Test zur Fahrtauglichkeit
Zum Artikel von Andreas Widmayer am 14.12.2019: Wie schnell ein Urteil von vielen Unberufenen gefällt wird, ist besorgniserregend, ich meine, es sind nicht nur alte Leute, die dumme Unfälle fabrizieren. Über alle Emotionen hinweg sollte die Sachlichkeit nicht aus dem Auge verloren gehen. Ich befinde mich auch in der Altersklasse über 75 und hatte unlängst selbst ein traumatisches Erlebnis in dieser Kategorie vor neun Monaten. Ich fahre seit 58 Jahren und bin auch im Linksverkehr gefahren auch mit Lastwagen und Autobus. Ich fahre noch täglich und bin kein Hindernis im Verkehr.
Ursprünglich war ein Gerichtstermin für eine halbe Stunde anberaumt, nachdem ich als Alleinschuldiger an dem Unfall dargestellt wurde. Durch die Intervention meines Rechtsanwalts wurde eine Verhandlung an Ort und Stelle, wo der Unfall passierte, anberaumt. Es ergab sich, dass ich keine Chance hatte, den Unfall zu verhindern. Der Akt ging zurück zur Staatsanwaltschaft. Es war ein großer Aufwand, jedoch Recht wurde gesprochen.
Dennoch rate ich sehr wohl zum Schutz älterer Menschen sich einen objektiven Fahrtüchtigkeitstest zu leisten, der auch eine Gültigkeit hat mit Ablaufdatum. Ich würde das gerne Experten überlassen, solch einen Test zu konstruieren, damit dieser Punkt schon vorab geklärt werden kann.
Es mag durchaus sein, dass eine Person diese objektive Wahrnehmung nicht hat, zumal es bei einem negativen Resultat einen Verlust an Lebensqualität bedeuten kann. Gleichzeitig kann es eine Tragödie verhindern, die meist viele Menschen berührt.
Solch einen Test, ich nenne ihn Seniorenfahrtüchtigkeitstest, könnte mit einer absehbaren Frist gekoppelt werden, dass man sich darauf vorbereiten und die Freude am Fahren noch ausleben kann aber, wo nötig, auch die Warnung bekommt – wenn angebracht.
Ja, es ist ein heißes Thema, aber es bestätigt dennoch eine gewisse Notwendigkeit darüber Nachzudenken. Peter Paul Hauser 5143 Feldkirchen