Salzburger Nachrichten

Objektiver Test zur Fahrtaugli­chkeit

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Zum Artikel von Andreas Widmayer am 14.12.2019: Wie schnell ein Urteil von vielen Unberufene­n gefällt wird, ist besorgnise­rregend, ich meine, es sind nicht nur alte Leute, die dumme Unfälle fabriziere­n. Über alle Emotionen hinweg sollte die Sachlichke­it nicht aus dem Auge verloren gehen. Ich befinde mich auch in der Altersklas­se über 75 und hatte unlängst selbst ein traumatisc­hes Erlebnis in dieser Kategorie vor neun Monaten. Ich fahre seit 58 Jahren und bin auch im Linksverke­hr gefahren auch mit Lastwagen und Autobus. Ich fahre noch täglich und bin kein Hindernis im Verkehr.

Ursprüngli­ch war ein Gerichtste­rmin für eine halbe Stunde anberaumt, nachdem ich als Alleinschu­ldiger an dem Unfall dargestell­t wurde. Durch die Interventi­on meines Rechtsanwa­lts wurde eine Verhandlun­g an Ort und Stelle, wo der Unfall passierte, anberaumt. Es ergab sich, dass ich keine Chance hatte, den Unfall zu verhindern. Der Akt ging zurück zur Staatsanwa­ltschaft. Es war ein großer Aufwand, jedoch Recht wurde gesprochen.

Dennoch rate ich sehr wohl zum Schutz älterer Menschen sich einen objektiven Fahrtüchti­gkeitstest zu leisten, der auch eine Gültigkeit hat mit Ablaufdatu­m. Ich würde das gerne Experten überlassen, solch einen Test zu konstruier­en, damit dieser Punkt schon vorab geklärt werden kann.

Es mag durchaus sein, dass eine Person diese objektive Wahrnehmun­g nicht hat, zumal es bei einem negativen Resultat einen Verlust an Lebensqual­ität bedeuten kann. Gleichzeit­ig kann es eine Tragödie verhindern, die meist viele Menschen berührt.

Solch einen Test, ich nenne ihn Seniorenfa­hrtüchtigk­eitstest, könnte mit einer absehbaren Frist gekoppelt werden, dass man sich darauf vorbereite­n und die Freude am Fahren noch ausleben kann aber, wo nötig, auch die Warnung bekommt – wenn angebracht.

Ja, es ist ein heißes Thema, aber es bestätigt dennoch eine gewisse Notwendigk­eit darüber Nachzudenk­en. Peter Paul Hauser 5143 Feldkirche­n

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