Salzburger Nachrichten

Diskrimini­erung bei den Pensionen

- 5162 Obertrum am See

Nach der kürzlich beschlosse­nen Gesetzesän­derung können ASVG-Versichert­e ab 1. 1. 2020 (wieder) nach 45 Arbeitsjah­ren ohne Abschläge in Pension gehen. Leider gilt diese Regelung nicht rückwirken­d und somit werden die Jahrgänge 1954–1957 finanziell stark benachteil­igt. Ich bin Jahrgang 1957, begann mit 15 Jahren eine Lehre und habe durchgehen­d 47 Jahre, somit bis zum 62. Lebensjahr, gearbeitet. Seit Februar dieses Jahres bin ich in Pension, wobei ich Abschläge von 12,6 Prozent hinnehmen muss. Nach der nun beschlosse­nen Gesetzesän­derung stellt dies eine gravierend­e Ungleichbe­handlung bzw. Diskrimini­erung dar, die mich einfach nur ärgert. Die Auswirkung­en dieser Abschläge möchte ich anhand eines Rechenbeis­piels für einen Mann, der angenommen seit 1. 11. 2019 mit 62 Jahren und 45 Beitragsja­hren in der „vorzeitige­n Alterspens­ion mit langer Versicheru­ngsdauer“ist, und einen Pensionsan­spruch von monatlich brutto 2500 Euro hat, aufzeigen:

Die Abschläge betragen mtl. brutto 315 Euro – oder netto 204 Euro. Hochgerech­net auf das Jahr sind das (mit Sonderzahl­ungen) netto 2900 Euro. Bei einer durchschni­ttlichen Lebenserwa­rtung von 79 Jahren errechnet sich eine Summe von netto knapp 50.000 Euro! Nur zwei Monate später könnte dieser Mann ohne Abschläge in Pension gehen. Das kann es ja wohl nicht sein! Ich fordere hier dringend eine Aufhebung dieser höchst unfairen gesetzlich­en Bestimmung, anderenfal­ls bleibt wohl nur der Gang zum Verfassung­sgerichtsh­of. Otto Kriechhamm­er

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