Nach Gewaltexzess: Skiurlauber angeklagt
Deutscher attackierte fünf Männer mit den Fäusten und einen auch mit den Skistöcken. Es geht um Körperverletzung und auch um Mordversuch.
Ein Skiurlauber, der im März 2019 in Flachau den Ermittlungen zufolge gleich fünf Männer brutal attackiert und teils schwer verletzt hatte, ist kürzlich von der Salzburger Staatsanwaltschaft angeklagt worden.
In der beim Landesgericht eingebrachten, noch nicht rechtswirksamen Anklage wird dem 44-jährigen Deutschen neben mehreren schweren Körperverletzungsdelikten in einem Fall auch das Verbrechen des versuchten Mordes angelastet. Demnach soll er damals im Rausch die fünf Opfer nicht nur mit wuchtigen Faustschlägen attackiert haben. Auf einen jungen Mann soll er zudem mit seinen Skistöcken eingestochen haben – und zwar mit zumindest bedingtem Tötungsvorsatz. Laut gerichtsmedizinischem Gutachten erfolgten die Stockstiche nämlich gegen Kopf und Gesicht des Opfers und waren für dieses lebensbedrohlich.
Der bislang unbescholtene Deutsche war am Tattag, dem 22. März, nach einem ausgedehnten Skihüttenbesuch in Flachau mit etlichen weiteren Personen, darunter die späteren Opfer, in der
Heckkabine einer Pistenraupe talwärts gefahren. Erheblich betrunken rastete er dann – offenbar aus nichtigem Grund – plötzlich aus und schlug demnach serienweise brutal auf mehrere mitfahrende Personen ein. Die Opfer waren übrigens großteils Polizeibeamte, die an diesem Tag privat unterwegs waren. Eines der Opfer erlitt einen Nasenbeinbruch, der später einer Operation bedurfte, die anderen Verletzten
Rissquetschwunden und Prellungen. Dem nicht genug, soll der Deutsche dann auf einen der Männer, der bereits auf dem Boden lag, mit seinen Skistöcken eingestochen haben. Gegen Kopf und Gesicht. Und das laut Anklage mehrfach und gezielt. Das Opfer erlitt Verletzungen an der Stirn, am Scheitel und am Hinterkopf. Laut Gutachten hätte für den derart attackierten Mann bei nur minimal anderer Stichführung Lebensgefahr bestanden.
Bemerkenswert: Der Deutsche, dem eigenen Angaben nach damals im Alkoholrausch die Sicherungen durchgebrannt seien, saß insgesamt nur rund fünf Wochen in U-Haft. Seit Ende August ist er durchgehend auf freiem Fuß – das OLG Linz beschloss eine Enthaftung gegen gelindere Mittel, obwohl bei dringendem Verdacht in Richtung Mord(-Versuch) die Verhängung der U-Haft eigentlich verpflichtend ist.