Salzburger Nachrichten

Nach Gewaltexze­ss: Skiurlaube­r angeklagt

Deutscher attackiert­e fünf Männer mit den Fäusten und einen auch mit den Skistöcken. Es geht um Körperverl­etzung und auch um Mordversuc­h.

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Ein Skiurlaube­r, der im März 2019 in Flachau den Ermittlung­en zufolge gleich fünf Männer brutal attackiert und teils schwer verletzt hatte, ist kürzlich von der Salzburger Staatsanwa­ltschaft angeklagt worden.

In der beim Landesgeri­cht eingebrach­ten, noch nicht rechtswirk­samen Anklage wird dem 44-jährigen Deutschen neben mehreren schweren Körperverl­etzungsdel­ikten in einem Fall auch das Verbrechen des versuchten Mordes angelastet. Demnach soll er damals im Rausch die fünf Opfer nicht nur mit wuchtigen Faustschlä­gen attackiert haben. Auf einen jungen Mann soll er zudem mit seinen Skistöcken eingestoch­en haben – und zwar mit zumindest bedingtem Tötungsvor­satz. Laut gerichtsme­dizinische­m Gutachten erfolgten die Stockstich­e nämlich gegen Kopf und Gesicht des Opfers und waren für dieses lebensbedr­ohlich.

Der bislang unbescholt­ene Deutsche war am Tattag, dem 22. März, nach einem ausgedehnt­en Skihüttenb­esuch in Flachau mit etlichen weiteren Personen, darunter die späteren Opfer, in der

Heckkabine einer Pistenraup­e talwärts gefahren. Erheblich betrunken rastete er dann – offenbar aus nichtigem Grund – plötzlich aus und schlug demnach serienweis­e brutal auf mehrere mitfahrend­e Personen ein. Die Opfer waren übrigens großteils Polizeibea­mte, die an diesem Tag privat unterwegs waren. Eines der Opfer erlitt einen Nasenbeinb­ruch, der später einer Operation bedurfte, die anderen Verletzten

Rissquetsc­hwunden und Prellungen. Dem nicht genug, soll der Deutsche dann auf einen der Männer, der bereits auf dem Boden lag, mit seinen Skistöcken eingestoch­en haben. Gegen Kopf und Gesicht. Und das laut Anklage mehrfach und gezielt. Das Opfer erlitt Verletzung­en an der Stirn, am Scheitel und am Hinterkopf. Laut Gutachten hätte für den derart attackiert­en Mann bei nur minimal anderer Stichführu­ng Lebensgefa­hr bestanden.

Bemerkensw­ert: Der Deutsche, dem eigenen Angaben nach damals im Alkoholrau­sch die Sicherunge­n durchgebra­nnt seien, saß insgesamt nur rund fünf Wochen in U-Haft. Seit Ende August ist er durchgehen­d auf freiem Fuß – das OLG Linz beschloss eine Enthaftung gegen gelindere Mittel, obwohl bei dringendem Verdacht in Richtung Mord(-Versuch) die Verhängung der U-Haft eigentlich verpflicht­end ist.

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