Zwangsrechte für 380-kV-Leitung: Neue Verhandlungen gegen Bauern
Dutzende Betroffene waren im Herbst schon vorgeladen. Im neuen Jahr wird die Serie von Zwangsverfahren gegen Grundeigentümer weitergehen, die der 380-kV-Leitung nicht zustimmen. Neben dem Hauptprojektbetreiber Austrian Power Grid (APG) hat auch die Netz GmbH der Salzburg AG die Einräumung von Zwangsrechten beantragt. Die Salzburg AG ist Projektpartner, weil sie zum Teil 110-kV-Abschnitte auf der neuen Freileitung mitführt. Für diese
Verhandlungen ist das Amt der Landesregierung die zuständige Behörde. Am Montag, 13. Jänner, zum Beispiel geht es in St. Johann um Grundparzellen in der Bischofshofener Katastralgemeinde Haidberg.
Für Zwangsverfahren des eigentlichen APG-Vorhabens ist der Bund zuständig. Allein für den Tennengau wurden an die 30 Verhandlungen für 14. Jänner bis 13. Februar terminisiert. Verhandelt wird in der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft.