Entscheidung über U-Haft
Der Südtiroler Unfallfahrer soll vor einen Richter kommen. Sein Anwalt sagte, der 27-Jährige sei voller Reue. Zwei Verletzte befanden sich noch auf der Intensivstation.
Das Landesgericht Bozen will am Mittwoch prüfen, ob der Verursacher des tödlichen Autounfalls von Südtirol im Gefängnis bleibt. Das bestätigte die Polizei in Bozen am Dienstag. Wie berichtet, war der 27-jährige Südtiroler am Sonntag gegen 1.15 Uhr mit seinem Auto im Wintersportort Luttach in eine Gruppe junger Menschen gerast. Sechs deutsche Urlauber starben an der Unfallstelle, eine junge Frau erlag am Montag in der Innsbrucker Klinik ihren schweren Verletzungen. Zehn weitere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt.
Nach Polizeiangaben muss entschieden werden, ob der Mann in Untersuchungshaft bleibt, unter Hausarrest kommt oder freigelassen wird. Nach Angaben seines Anwalts Alessandro Tonon wurde die Anhörung für 9.30 Uhr angesetzt. Das Landesgericht gab zunächst keine Auskünfte dazu.
Von den zehn Menschen, die bei dem nächtlichen Unglück verletzt worden waren, befanden sich am Dienstag noch zwei in Intensivbehandlung. Das sagte Lukas Raffl vom Südtiroler Sanitätsbetrieb am Dienstag. Eine Person, die in Bozen in der Klinik liege, sei in kritischem Zustand. Bei einer zweiten Person in Bruneck wurde der Zustand als stabil bezeichnet. Vier weitere Patienten
seien in den Krankenhäusern, auf die sie verteilt worden waren, auf dem Weg der Besserung. Die anderen konnten die Spitäler bereits verlassen. Die Toten sind alle identifiziert. Nach Medienberichten stammen sie aus NordrheinWestfalen, Niedersachsen und Hamburg. Alle Verstorbenen waren demnach Anfang 20.
Die Behörden hatten bei dem Fahrer 1,97 Promille Alkohol im Blut gemessen. Der Mann kam zunächst in ein Krankenhaus. Seit Montag ist er in Haft in Bozen, der Landeshauptstadt der norditalienischen Provinz Südtirol. Ihm drohen wegen der Schwere des Unglücks bis zu 18 Jahre Haft. Ihm werden unter anderem mehrfache Tötung im Straßenverkehr sowie schwere Körperverletzung vorgeworfen. Am Sonntagabend hatte die Staatsanwaltschaft in Bozen mitgeteilt: „Aufgrund der gesamten Unfalldynamik ist von einer erheblichen Übertretung der Geschwindigkeitsbegrenzung auszugehen. Es wird ein Gutachten zur genauen Feststellung der Geschwindigkeit in Erwägung gezogen.“An der Unglücksstelle sind 50 km/h erlaubt.
Pflichtverteidiger Alessandro Tonon hatte berichtet, der 27-Jährige habe gedacht, er sei nicht so stark alkoholisiert. Der Tageszeitung „Alto Adige“sagte der Anwalt, dass sein Mandant voller Reue sei. Er wisse noch nicht, ob er Hausarrest
beantragen werde, erklärte er weiter. Das Gefängnis sei für seinen Mandanten nicht ideal, da er dort nicht in dem Ausmaß psychologische Betreuung erhalte, wie dies erforderlich wäre. Tonon betonte zudem, dass ihm sein Mandant versichert habe, sich nicht vom Unfallort entfernt zu haben. Er habe vielmehr versucht, ein Opfer wiederzubeleben. Beim Eintreffen der Carabinieri sei er auf diese zugegangen und habe erklärt: „Ich war es.“
Zahlreiche Verwandte der Unfallopfer waren indessen angereist, um ihre Angehörigen in den Krankenhäusern zu besuchen. Sie wurden von Seelsorgern, Notfallpsychologen und Vertretern der deutschen Botschaft betreut. Einige besuchten die Unglücksstelle. Abgeschirmt von der Polizei begab sich die Gruppe zu dem Hotel, in dem die Skiurlauber untergebracht gewesen waren. Anschließend hielten die Angehörigen kurz am Straßenrand an Grablichtern inne.