Vorsicht vor Eisplatten, die von Lkw stürzen
Nach den Feiertagen waren am Dienstag viele Schwerfahrzeuge mit vereisten Planen unterwegs. Für Verkehrsteilnehmer eine große Gefahr.
SALZBURG. „Es war nicht ungefährlich“, berichteten am Dienstag in der Früh zahlreiche Autofahrer angesichts „fliegender“Eisplatten und -brocken auf Salzburgs Straßen. Die Eisbrocken stammten von Sattelschleppern und Lastwagen und hatten sich von der Oberseite der Planen meist in Kurven oder im Kreuzungsbereich gelöst. „Dies ist auch den Kollegen des Unfallkommandos aufgefallen“, berichtete Polizeisprecherin Valerie Bachler am Dienstagnachmittag. Zum Glück seien bislang keine derartigen Unfälle oder Sachschäden durch herabfallende Eistrümmer gemeldet worden.
Wie gefährlich solche Eisbrocken sein können, zeigte sich vor einigen Tagen in Tirol: Eine Eisplatte, die sich vom Dach eines Sattelaufliegers gelöst hatte, hat auf der Arlberg-Schnellstraße im Bereich des Landecker Tunnels die Windschutzscheibe eines Pkw durchschlagen. Der 66-jährige Lenker erlitt dabei schwere Kopf- und Gesichtsverletzungen. Am Pkw entstand Totalschaden. Der Lenker des Sattelzugs setzte seine Fahrt ohne anzuhalten fort.
Wenn die Temperaturen zwischen Tauwetter und Frost wechselten, sei die Gefahr groß, dass sich auf den Planen von Schwerfahrzeugen während der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen Eisplatten bildeten, so die ÖAMTC-Juristin Martina Schlegel-Lanz. „Gesetzlich ist ausdrücklich vorgeschrieben, dass jeder Lenker sein Fahrzeug vor Fahrtantritt von Eis und Schnee befreien muss. Widrigenfalls droht eine Strafe bis zu 5000 Euro – sogar, wenn noch nichts passiert ist“, so die Juristin. Werde jemand verletzt, drohten zusätzlich strafrechtliche Folgen.
Für einen entstandenen Schaden hafte der Lkw-Halter bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Doch viele Brummifahrer bemerken derartige Vorfälle gar nicht und fahren einfach weiter. „Daher sollte man trotz Stress versuchen, sich das Kennzeichen oder einen auf dem Lkw aufgedruckten Firmennamen zu merken“, rät Schlegel-Lanz. Das gelte natürlich auch, wenn man als Zeuge einen derartigen Vorfall beobachte. Eine Vollkaskoversicherung decke den Schaden ab, wenn kein Verursacher ausgemacht werden könne. Fahre man hinter einem Lkw mit Eis auf dem Dach, solle man schon zur eigenen Sicherheit einen großen Abstand einhalten. Es gelte in einer solchen Situation Ruhe zu bewahren.
„Lkw gehört von Eis befreit, sonst drohen bis zu 5000 Euro Strafe.“
Martina Schlegel-Lanz, ÖAMTC