Schwarzbau des Alpenvereins: Behörde ordnet Entfernung an
Ohne die dafür nötige naturschutzrechtliche Genehmigung und ohne Baugenehmigung hat die Sektion Saalfelden des Alpenvereins (ÖAV) im Herbst mit der Sanierung und dem Ausbau der Wiechenthalerhütte begonnen. In die 1926 errichtete beliebte Schutzhütte auf dem Kienalkopf (1752 Meter) über dem Saalfeldener Becken sollen bis 2021 rund eine Million Euro investiert werden.
Im September 2019 fand die Bauverhandlung statt. Die Gemeinde erteilte aber vorerst keine Baugenehmigung. Bürgermeister Erich Rohrmoser (SPÖ) sagt: „Wir befürworten den Ausbau, aber das naturschutzrechtliche Verfahren war noch nicht abgeschlossen. Deshalb konnten wir auch keine Baugenehmigung erteilen.“Die Hütte liegt im Naturschutzgebiet Kalkhochalpen.
Auch ohne Bewilligung begann der Verein dennoch gleich mit den Bauarbeiten. Man betonierte ein Fundament für die Erweiterung der Küche. Als die Gemeinde davon erfuhr, hat sie den Verein im Oktober aufgefordert, den Bau einzustellen. Das sei seines Wissens nicht erfolgt, sagt Rohrmoser. Also folgte im Dezember eine zweite Aufforderung.
Am Dienstag fand bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) eine Verhandlung statt. Thema: Herstellung des gesetzmäßigen Zustands. Der Vorsitzende der ÖAVSektion Saalfelden, Josef Straif, sagte: „Die Behörde hat entschieden, dass das Fundament entfernt werden muss.“Eine Frist gebe es nicht. Derzeit sind auf dem Berg keine Arbeiten möglich. Wenn der naturschutzrechtliche Bescheid des Landes bis zur Schneeschmelze vorliege, sei die Entfernung hinfällig, so Straif.
Straif argumentiert, er hätte mit den Bauarbeiten anfangen müssen, sonst wäre man um Förderungen gefallen, ohne die der Bau nicht möglich sei. Es handelte sich um etwa 550.000 Euro Bundesförderungen, die über den Dachverband des ÖAV ausgeschüttet werden. Das Geld sei überraschend frei geworden, weil sich ein Schutzhüttenbau in Niederösterreich verzögert habe. „Voraussetzung war aber, dass die Arbeiten noch 2019 beginnen. Also haben wir im Juli gesagt, wir machen es. Anfang August haben wir eingereicht.“
Straif ist davon ausgegangen, dass der naturschutzrechtliche Bescheid des Landes rechtzeitig zur Bauverhandlung eintrifft. Das war nicht der Fall und man startete angesichts des näher rückenden Winters dennoch. Auch deshalb, damit die Hütte im Sommer 2020 wieder öffnen kann.
„Ich habe die Mittel akquirieren können und habe mir gesagt, der Bescheid wird bald kommen“, sagt Straif. Ein positives Gutachten des naturschutzrechtlichen Amtssachverständigen des Landes sei zu diesem
Zeitpunkt bereits vorgelegen. Es habe keinerlei Widerstände gegen die geplanten Baumaßnahmen gegeben. „Deshalb habe ich mich als persönlich haftender Vorsitzender weit hinausgelehnt und wir haben begonnen. Hätten wir die Förderung nicht bekommen, dann müssten wir noch zehn Jahre warten, bis wir das Geld für die Sanierung zusammenbringen. Jetzt habe ich den Schwarzen Peter und musste wegen des frühzeitigen Baustarts 1000 Euro Strafe zahlen. Das beschäftigt mich seit drei Monaten. Ich baue nicht für mich selbst, sondern ich habe es für den Verein und die Hütte getan.“
Der Bescheid ist bis heute nicht eingetroffen. Straif hofft, dass er noch im Jänner kommt. „Die Verfahren im Naturschutzgebiet dauern relativ lang. Es gibt lange Fristen. Die Behörden tun sich schwer.“In einer Pressemitteilung des Dachverbands des Alpenvereins wird Straif mit den Worten zitiert: „Wir haben hier gutgläubig gehandelt – wir gingen von einer naheliegenden und raschen Bescheiderlassung aus. Dies war ein Fehler, den wir sehr bedauern – der Baubeginn war unrechtmäßig. Als Sektionsvorsitzender möchte ich mich dafür entschuldigen.“
„Ich baue nicht für mich. Ich habe es für den Verein getan.“