Gericht sieht kein öffentliches Interesse an vier neuen Liften
Das Behördenverfahren um das Großprojekt Hochsonnberg der Schmittenhöhebahnen ist aber auch nach zehn Jahren nicht beendet.
ZELL AM SEE. Rund zehn Jahre nach Start des Behördenverfahrens hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die Genehmigung des Projekts „Hochsonnberg“der Zeller Schmittenhöhebahnen aufgehoben. Das Unternehmen plant eine Erweiterung Richtung Piesendorf mit vier zusätzlichen Liften und rund 23 Hektar neuen Pisten. Die Kosten wurden zuletzt auf rund 75 Mill. Euro geschätzt. Mit den ersten Planungen begann das Unternehmen im Jahr 2005. Die Verhandlung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) war 2010. Die erstinstanzliche Genehmigung durch das Land erfolgte 2011. Laut dem Geschäftsführer der Seilbahn, Erich Egger, hat man inzwischen einen Millionenbetrag in „Hochsonnberg“gesteckt.
Die drei riesigen Kisten mit den Unterlagen gehen laut Egger nun zur neuerlichen Prüfung zurück an das Bundesverwaltungsgericht. „Ich denke, der VwGH hätte auch einen Schlussstrich ziehen können“, sagt Egger. Weil das nicht der Fall ist, hält er den Ausgang des Verfahrens weiter für offen. „Wir werden das Erkenntnis jetzt im Detail prüfen und uns dafür vorbereiten, rasch eine Stellungnahme beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen, wenn wir dazu aufgefordert werden.“Man werde bis zum Ende weitermachen, weil „Hochsonnberg“wichtig für das Unternehmen sei. Man benötige mehr Pistenflächen im Höhenbereich. Wie lange das Verfahren noch dauert, ist nicht abzusehen.
Hauptgrund für die Ablehnung durch den VwGH sei das fehlende öffentliche Interesse an dem Projekt, sagt Hannes Augustin
vom Naturschutzbund Salzburg, der zusammen mit dem Alpenverein und der Bürgerinitiative Hochsonnberg Revision gegen die UVP-Genehmigung eingelegt hatte. „Der hohe ökologische Wert der Natur in den Hochlagen wurde von Anfang des Verfahrens festgestellt.“Nur bei öffentlichem Interesse sei eine Genehmigung dennoch möglich. Da es dieses nicht gebe, könne auch keine Genehmigung erfolgen. „Die geltend gemachte Existenzgefährdung der Schmitten oder der Tourismusregion bei Nichtumsetzung ist nicht eingetreten. Der zum Antragszeitpunkt verbesserungswürdige Arbeitsmarkt hat sich rapide erholt. Es besteht nur ein betriebswirtschaftliches Interesse an der Erweiterung.“
Die Naturschutzbeauftragte des Alpenvereins in Innsbruck, Liliana Dagostin, sagt, besonders erfreulich sei, dass der VwGH die für eine UVP nötige Alternativenprüfung sehr weit ausgelegt habe. Demnach sei bei der Abwägung des öffentlichen Interesses auch zu berücksichtigen, dass die Schmittenhöhe inzwischen über Viehhofen an Saalbach angebun
„Genehmigung ist aus unserer Sicht nicht möglich.“
Hannes Augustin, Naturschutzbund
„Ich denke, der Ausgang des Verfahrens ist noch offen.“
Erich Egger, Schmittenhöhebahn
den sei. „Das hat auch für zukünftige Verfahren eine entscheidende Bedeutung“, sagt Dagostin. „Bisher wurden immer nur mögliche Alternativen im Nahbereich des Projekts geprüft.“Die Projektgegner wünschen sich, dass die Schmittenhöhebahn auf Hochsonnberg verzichtet und ihre Bemühungen beim Arten- und Klimaschutz fortsetzt.