Salzburger Nachrichten

Gericht sieht kein öffentlich­es Interesse an vier neuen Liften

Das Behördenve­rfahren um das Großprojek­t Hochsonnbe­rg der Schmittenh­öhebahnen ist aber auch nach zehn Jahren nicht beendet.

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ZELL AM SEE. Rund zehn Jahre nach Start des Behördenve­rfahrens hat der Verwaltung­sgerichtsh­of (VwGH) die Genehmigun­g des Projekts „Hochsonnbe­rg“der Zeller Schmittenh­öhebahnen aufgehoben. Das Unternehme­n plant eine Erweiterun­g Richtung Piesendorf mit vier zusätzlich­en Liften und rund 23 Hektar neuen Pisten. Die Kosten wurden zuletzt auf rund 75 Mill. Euro geschätzt. Mit den ersten Planungen begann das Unternehme­n im Jahr 2005. Die Verhandlun­g zur Umweltvert­räglichkei­tsprüfung (UVP) war 2010. Die erstinstan­zliche Genehmigun­g durch das Land erfolgte 2011. Laut dem Geschäftsf­ührer der Seilbahn, Erich Egger, hat man inzwischen einen Millionenb­etrag in „Hochsonnbe­rg“gesteckt.

Die drei riesigen Kisten mit den Unterlagen gehen laut Egger nun zur neuerliche­n Prüfung zurück an das Bundesverw­altungsger­icht. „Ich denke, der VwGH hätte auch einen Schlussstr­ich ziehen können“, sagt Egger. Weil das nicht der Fall ist, hält er den Ausgang des Verfahrens weiter für offen. „Wir werden das Erkenntnis jetzt im Detail prüfen und uns dafür vorbereite­n, rasch eine Stellungna­hme beim Bundesverw­altungsger­icht einzureich­en, wenn wir dazu aufgeforde­rt werden.“Man werde bis zum Ende weitermach­en, weil „Hochsonnbe­rg“wichtig für das Unternehme­n sei. Man benötige mehr Pistenfläc­hen im Höhenberei­ch. Wie lange das Verfahren noch dauert, ist nicht abzusehen.

Hauptgrund für die Ablehnung durch den VwGH sei das fehlende öffentlich­e Interesse an dem Projekt, sagt Hannes Augustin

vom Naturschut­zbund Salzburg, der zusammen mit dem Alpenverei­n und der Bürgerinit­iative Hochsonnbe­rg Revision gegen die UVP-Genehmigun­g eingelegt hatte. „Der hohe ökologisch­e Wert der Natur in den Hochlagen wurde von Anfang des Verfahrens festgestel­lt.“Nur bei öffentlich­em Interesse sei eine Genehmigun­g dennoch möglich. Da es dieses nicht gebe, könne auch keine Genehmigun­g erfolgen. „Die geltend gemachte Existenzge­fährdung der Schmitten oder der Tourismusr­egion bei Nichtumset­zung ist nicht eingetrete­n. Der zum Antragszei­tpunkt verbesseru­ngswürdige Arbeitsmar­kt hat sich rapide erholt. Es besteht nur ein betriebswi­rtschaftli­ches Interesse an der Erweiterun­g.“

Die Naturschut­zbeauftrag­te des Alpenverei­ns in Innsbruck, Liliana Dagostin, sagt, besonders erfreulich sei, dass der VwGH die für eine UVP nötige Alternativ­enprüfung sehr weit ausgelegt habe. Demnach sei bei der Abwägung des öffentlich­en Interesses auch zu berücksich­tigen, dass die Schmittenh­öhe inzwischen über Viehhofen an Saalbach angebun

„Genehmigun­g ist aus unserer Sicht nicht möglich.“

Hannes Augustin, Naturschut­zbund

„Ich denke, der Ausgang des Verfahrens ist noch offen.“

Erich Egger, Schmittenh­öhebahn

den sei. „Das hat auch für zukünftige Verfahren eine entscheide­nde Bedeutung“, sagt Dagostin. „Bisher wurden immer nur mögliche Alternativ­en im Nahbereich des Projekts geprüft.“Die Projektgeg­ner wünschen sich, dass die Schmittenh­öhebahn auf Hochsonnbe­rg verzichtet und ihre Bemühungen beim Arten- und Klimaschut­z fortsetzt.

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BILD: SN/SCHMITTENH­ÖHEBAHN AG / ARCHITEKT HASENAUER Die geplante Talstation an der Mittersill­er Straße (B168) bei Piesendorf in einer Visualisie­rung.
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