Hollersbach: Vizebürgermeisterin übernimmt die Amtsgeschäfte
Die Gemeindepolitik in Hollersbach kommt nicht zur Ruhe. Vizebürgermeisterin Angelika Hölzl von der Liste Miteinander für Hollersbach (MFH) hat vorübergehend die Amtsgeschäfte von Bürgermeister Günter Steiner (ÖVP) übernommen, der sich dem Vernehmen nach im Krankenstand befindet. „Er hat mich am Freitag informiert, dass er länger ausfällt“, sagt Hölzl. „Das heißt, dass ich das Tagesgeschäft für das Nötigste und Unaufschiebbare übernehme.“
Fraglich ist für Hölzl nun, wie die Gemeindevertretung mit dem Zweitwohnsitz-Thema umgehen soll. Wie berichtet, wurde vor der bisher letzten Sitzung im Dezember eine Abstimmung über die Widmung eines Zweitwohnsitzgebiets kurzfristig von der Tagesordnung genommen bzw. bei der Sitzung selbst die Abstimmung über die Änderung des Flächenwidmungsplans für das Chaletprojekt eines Immobilienentwicklers auf Ende Jänner verschoben. Bei Letzterem handelt es sich um einen Komplex mit elf Bauten, der in der Nähe der Mittelstation der Gondelbahn, die von Hollersbach ins Kitzbüheler Skigebiet führt, entstehen soll.
Hölzl sagt, es seien noch weitere Projekte mit mehreren Hundert Betten „in der Pipeline“. Sie wolle mit ihrer Fraktion „mit großer Sorgfalt schauen, dass das vertretbar ist für den Ort und dass die Bürger informiert sind“.
Rudolf Langer, Fraktionsobmann ÖVP, spricht von vielen Belastungen, die in den vergangenen eineinhalb Jahren auf Bürgermeister Steiner zugekommen seien. Er spricht auch von privaten Anfeindungen. Die kürzlich erhobenen Vorwürfe der Vizebürgermeisterin, Steiner habe im
Dezember eigenwillig vor der Gemeindevertretungssitzung Punkte von der Tagesordnung genommen, seien unrichtig. Die Vorgehensweise sei mit ihr abgestimmt gewesen. Nun müsse sie „zeigen, dass sie in der Lage ist, das Amt zu führen“. Die ÖVP wolle Hölzl nicht blockieren, aber „wir werden wachsam sein“.
Wann Günter Steiner ins Amt zurückkehren wird, ist unklar. Er war im Dezember wegen Amtsmissbrauch zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.600 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Steiner hatte als Bürgermeister in zwei Fällen trotz fehlender Flächenwidmungen Baubewilligungen erteilt.