Kein Alleingang bei nationalem Glyphosatverbot
Werden EU-Agrarmittel gekürzt, will Ministerin Köstinger die Landwirte finanziell entschädigen.
WIEN. Wie immer der Streit zwischen Österreich und der EU über die Vorschriften für Biobauern hinsichtlich der Weidehaltung ausgeht, die Landwirte werden nicht zur Kasse gebeten. Das stellte die alte und neue Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger am Donnerstag klar. Die EU hatte kritisiert, dass Österreich bei den Ausnahmen des Regelwerks für die Bioweidehaltung zu großzügig war. Sollten deshalb Fördermittel zurückgezahlt werden müssen, werde die öffentliche Hand dafür aufkommen, sagte Köstinger. „Die Betriebe haben ja nichts falsch gemacht.“Für das Jahr 2020 habe man mit der EU Übergangsregelungen vereinbart, sagte Landwirtschaftskammerpräsident Josef Moosbrugger. Wie viele Bauern tatsächlich aus der Biolandwirtschaft ausstiegen, lasse sich noch nicht abschätzen. Die echte Nagelprobe
dafür werde ohnehin die für 2021 geplante EU-Bioverordnung, mit der die Regeln verschärft werden sollen. Die bisher bekannten Ansätze der EU „könnten problematisch werden“, sagt Moosbrugger.
Man setze sich dafür ein, dass Struktur und Lage der österreichischen Betriebe „berücksichtigt werden – mit dem Ziel, dass möglichst viele weiter Bio bleiben können“.
An einer anderen Front – dem Verbot des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat – setzt man auf Zeit. Ursprünglich hätte der Einsatz in Österreich ab 2020 untersagt sein sollen. Ex-Kanzlerin Brigitte
Bierlein hatte sich wegen eines Formalfehlers aber geweigert, das Gesetz kundzumachen. Die SPÖ startete Ende Dezember einen neuen Vorstoß, der von allen Parteien außer der ÖVP unterstützt wurde. Die EU hat nun drei Monate Zeit, Stellung zu nehmen. Sie hatte erst 2017 entschieden, Glyphosat bis 2022 zuzulassen. Nationale Ausnahmen sind laut Rechtsexperten nur möglich, wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnisse gibt. In der Bauernschaft sei man sich jedenfalls darin einig, „dass es keinen nationalen Alleingang bei einem Glyphosatverbot geben soll“, sagte Bauernbund-Präsident Georg Strasser.
Das Regierungsprogramm sei vor allem darauf ausgerichtet, „die bäuerlichen Betriebe zu entlasten“, sagte Köstinger. Dazu zählten etwa die Anhebung der Grenze für die Buchführungspflicht auf 700.000 Euro Umsatz oder die Harmonisierung der Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung. Diese und weitere Maßnahmen sollen im Rahmen der ersten Stufe der Steuerentlastung umgesetzt werden.
Die Absicherung der bäuerlichen Betriebe sei im Hinblick auf sinkende Produktpreise geboten und auch deshalb, „weil die EUMittel auch nicht höher werden“. Hier sei ein nationaler Ausgleich vereinbart, das sei finanziell sicher der größte Brocken im Budget, dessen Höhe sich aber derzeit noch nicht abschätzen lasse.
Wichtig ist der Ministerin eine verbesserte Kennzeichnung der Lebensmittel und eine „transparente Herkunftsbezeichnung“, um im Wettbewerb auch mit höheren Preisen bestehen zu können. Die öffentliche Hand habe in der Beschaffung einen starken Hebel, etwa in Betriebsküchen und Bundesheerkantinen, weil das Bestbieterprinzip ermögliche, regional einzukaufen.
„Wir kämpfen in der EU für die Bauern.“