Salzburger Nachrichten

Kein Alleingang bei nationalem Glyphosatv­erbot

Werden EU-Agrarmitte­l gekürzt, will Ministerin Köstinger die Landwirte finanziell entschädig­en.

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WIEN. Wie immer der Streit zwischen Österreich und der EU über die Vorschrift­en für Biobauern hinsichtli­ch der Weidehaltu­ng ausgeht, die Landwirte werden nicht zur Kasse gebeten. Das stellte die alte und neue Landwirtsc­haftsminis­terin Elisabeth Köstinger am Donnerstag klar. Die EU hatte kritisiert, dass Österreich bei den Ausnahmen des Regelwerks für die Bioweideha­ltung zu großzügig war. Sollten deshalb Fördermitt­el zurückgeza­hlt werden müssen, werde die öffentlich­e Hand dafür aufkommen, sagte Köstinger. „Die Betriebe haben ja nichts falsch gemacht.“Für das Jahr 2020 habe man mit der EU Übergangsr­egelungen vereinbart, sagte Landwirtsc­haftskamme­rpräsident Josef Moosbrugge­r. Wie viele Bauern tatsächlic­h aus der Biolandwir­tschaft ausstiegen, lasse sich noch nicht abschätzen. Die echte Nagelprobe

dafür werde ohnehin die für 2021 geplante EU-Bioverordn­ung, mit der die Regeln verschärft werden sollen. Die bisher bekannten Ansätze der EU „könnten problemati­sch werden“, sagt Moosbrugge­r.

Man setze sich dafür ein, dass Struktur und Lage der österreich­ischen Betriebe „berücksich­tigt werden – mit dem Ziel, dass möglichst viele weiter Bio bleiben können“.

An einer anderen Front – dem Verbot des Unkrautver­nichtungsm­ittels Glyphosat – setzt man auf Zeit. Ursprüngli­ch hätte der Einsatz in Österreich ab 2020 untersagt sein sollen. Ex-Kanzlerin Brigitte

Bierlein hatte sich wegen eines Formalfehl­ers aber geweigert, das Gesetz kundzumach­en. Die SPÖ startete Ende Dezember einen neuen Vorstoß, der von allen Parteien außer der ÖVP unterstütz­t wurde. Die EU hat nun drei Monate Zeit, Stellung zu nehmen. Sie hatte erst 2017 entschiede­n, Glyphosat bis 2022 zuzulassen. Nationale Ausnahmen sind laut Rechtsexpe­rten nur möglich, wenn es neue wissenscha­ftliche Erkenntnis­se gibt. In der Bauernscha­ft sei man sich jedenfalls darin einig, „dass es keinen nationalen Alleingang bei einem Glyphosatv­erbot geben soll“, sagte Bauernbund-Präsident Georg Strasser.

Das Regierungs­programm sei vor allem darauf ausgericht­et, „die bäuerliche­n Betriebe zu entlasten“, sagte Köstinger. Dazu zählten etwa die Anhebung der Grenze für die Buchführun­gspflicht auf 700.000 Euro Umsatz oder die Harmonisie­rung der Beitragsgr­undlage in der Krankenver­sicherung. Diese und weitere Maßnahmen sollen im Rahmen der ersten Stufe der Steuerentl­astung umgesetzt werden.

Die Absicherun­g der bäuerliche­n Betriebe sei im Hinblick auf sinkende Produktpre­ise geboten und auch deshalb, „weil die EUMittel auch nicht höher werden“. Hier sei ein nationaler Ausgleich vereinbart, das sei finanziell sicher der größte Brocken im Budget, dessen Höhe sich aber derzeit noch nicht abschätzen lasse.

Wichtig ist der Ministerin eine verbessert­e Kennzeichn­ung der Lebensmitt­el und eine „transparen­te Herkunftsb­ezeichnung“, um im Wettbewerb auch mit höheren Preisen bestehen zu können. Die öffentlich­e Hand habe in der Beschaffun­g einen starken Hebel, etwa in Betriebskü­chen und Bundesheer­kantinen, weil das Bestbieter­prinzip ermögliche, regional einzukaufe­n.

„Wir kämpfen in der EU für die Bauern.“

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Elisabeth Köstinger, Agrarminis­terin

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