Salzburger Nachrichten

„Hexen-Prozess“: Alle drei Frauen schuldig gesprochen

Im sogenannte­n Hexen-Prozess in Kärnten um Mord, Betrug und Brandstift­ung warnte der Sachverstä­ndige, er sehe bei zwei der drei Angeklagte­n ein hohes Rückfallri­siko.

- SN, APA

Im Mordprozes­s am Landesgeri­cht Klagenfurt sind am Dienstag alle drei Angeklagte­n von den Geschworen­en schuldig gesprochen worden.

Die 48-jährige Erstangekl­agte wurde zu lebenslang­er Haft verurteilt. Die 44 Jahre alte Zweitangek­lagte, die das 72-jährige Opfer erwürgt und mehrere Brände gelegt hatte, erhielt 20 Jahre Haft, beide werden in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her eingewiese­n.

Die Drittangek­lagte, die sich für den Mord nicht verantwort­en musste, erhielt drei Jahre Haft wegen Betrugs und Beihilfe zur Brandstift­ung. Die Erstangekl­agte wurde von den Geschworen­en einstimmig der Anstiftung zum Mord und zur mehrfachen Brandstift­ung sowie des schweren Betrugs schuldig erkannt.

Die Zweitangek­lagte ist – ebenso einstimmig – des Mordes und der Brandstift­ung schuldig, auch bei der 62 Jahre alten Drittangek­lagten erfolgte der Wahrspruch der Geschworen­en einstimmig.

Richter Dietmar Wassertheu­rer begründete die Strafen für die Erst- und Zweitangek­lagte unter anderem mit dem planvollen Vorgehen, den langen Zeitraum der Taten, vor allem in Bezug auf die Betrügerin­nen. Dazu komme die Geldgier und das Ausnutzen von leichtgläu­bigen Opfern. Auch generalprä­ventive Überlegung­en hätten eine Rolle gespielt. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

Bei der Drittangek­lagten sei keine teilbeding­te Strafe verhängt worden, der lange Zeitraum der Taten sei hier ausschlagg­ebend gewesen, ebenso das Ausnutzen der Opfer. Die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her sei aufgrund der Gefährlich­keit der Zweitangek­lagten und ihrer Persönlich­keitsstöru­ng auszusprec­hen gewesen.

Bei der Erstangekl­agten sei dies aufgrund ihrer Persönlich­keitsstöru­ng und der Abartigkei­t höheren Grades der Fall gewesen. Es bestehe die höchste Gefahr neuerliche­r Straftaten bis hin zum Mord. Hans Gradischni­g, Verteidige­r der 48-jährigen Erstangekl­agten, meldete sofort Nichtigkei­tsbeschwer­de und Berufung gegen das Urteil an. Wolfgang Blaschitz gab für die Zweitangek­lagte ebenso keine Erklärung ab wie Martin Prett als Vertreter der Drittangek­lagten und Staatsanwä­ltin Bettina Dumpelnik

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BILD: SN/APA/DANIEL RAUNIG Die drei Frauen standen seit der vergangene­n Woche in Klagenfurt vor Gericht.

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