380 kV: Den Besetzern drohen nun die ersten Strafen
Nach dem Protest im Wald gibt es rechtliche Konsequenzen. Und nächste Woche gehen die Zwangsverfahren gegen Dutzende Grundeigentümer weiter.
Während sich Gegner der 380-kV-Freileitung auf eine längere Besetzung der Baustelle im Wald bei Bad Vigaun einrichten, flattern ihnen daheim Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Hallein ins Haus. „Aufforderung zur Rechtfertigung“, lautet der Titel. Weiters laufen Besitzstörungsklagen am Bezirksgericht. Und der Projektbetreiber bereitet Schadensersatzforderungen vor.
Den Aktivisten werden in den Briefen der BH Verwaltungsübertretungen zur Last gelegt, weil sie unbefugt das durch Hinweistafeln gekennzeichnete forstliche Sperrgebiet der Bundesforste auf dem Rengerberg betreten haben, um Baumfällungen für die neue Stromleitung zu stoppen. Die Rodungsarbeiten seien per Bescheid des Landes und mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts bewilligt, wird betont. Es habe eine Gefährdung betriebsfremder Personen im Sicherheitsbereich bestanden.
Einer der angeschriebenen Bürger ist Franz Köck von der IG Erdkabel aus Adnet, der oft an den 380-kV-Protesten teilnimmt. Zum angegebenen Zeitpunkt, 13. Jänner, 9.50 Uhr, sei er allerdings nachweislich bei einem Termin in Salzburg gewesen, sagt er.
Köck hat, wie die anderen Betroffenen, zwei Wochen Zeit, sich schriftlich zu rechtfertigen. Er möchte über einen Rechtsanwalt abklären lassen, „wer hinter den Einschüchterungsversuchen steckt“. „Wie kommen die zu den Leuten?“Die Polizei habe ja keine Personalien aufgenommen. Der Anwalt prüfe, welche rechtlichen Schritte er setzen könne.
Die Verwaltungsstrafverfahren basierten auf Anzeigen, be