Billigfluglinie Ryanair unterliegt in einem Zivilprozess in Salzburg
Ein Aufsehen erregendes Urteil zulasten der Fluglinie Ryanair wurde Ende 2019 am Bezirksgericht (BG) Salzburg gefällt – und ist seit 15. Jänner rechtskräftig. In dem Zivilverfahren ging es um eine Klage von AirHelp – einem Unternehmen, das weltweit Fluggäste bei der Schadensregulierung rechtlich unterstützt – gegen den Billigflugriesen mit Sitz in Irland.
Im Hintergrund der Klage standen Entschädigungsforderungen von drei Ryanair-Passagieren, deren Flug von Salzburg nach London fast dreieinhalb Stunden Verspätung hatte. Die Fluggäste traten ihre Ansprüche – sie begehrten je 250 Euro Entschädigung – an AirHelp (Hauptsitz: Hongkong) ab, das daraufhin Ryanair am BG Salzburg klagte.
Die beklagte Fluglinie, so teilte AirHelp-Sprecher Lukas von Zittwitz nun den SN mit, verweigerte im Verfahren jedoch die Auszahlung einer Entschädigung, und zwar unter Verweis auf ihre Beförderungsbedingungen. In diesen sei nämlich durch Klauseln geregelt, dass zum einen irisches Recht zur Anwendung gelange und im Klagsfall ausschließlich irische Gerichte zuständig seien. Zum anderen sei auch die Abtretung
von Forderungen des Fluggastes an Dritte (hier: an AirHelp, Anm.) nicht zulässig. Abgesehen davon, so argumentierte die Fluglinie in ihrer Klagebeantwortung weiters, sei die Flugverspätung auf „außergewöhnliche Umstände“zurückzuführen gewesen, die „außerhalb des Einflussbereichs“von Ryanair gelegen seien.
Das Salzburger Gericht gab AirHelp jedoch uneingeschränkt recht: Im Urteil – das den SN vorliegt – heißt es sinngemäß: Die konkreten Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Ryanair, wonach Verfahren über Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen oder -ausfällen ausschließlich vor irischen Gerichten zu führen seien, sind „unwirksam“. Vielmehr regle die EU-Fluggastrechteverordnung,
dass Kläger ihre Ansprüche entweder am Gericht des Abflugorts (Startland) oder an jenem des Ankunftsorts (Zielland) einbringen können. Fazit des rechtskräftigen Urteils vom 15. Jänner: Die Einrede von Ryanair, das BG Salzburg sei örtlich unzuständig, „wird verworfen“. Und: Die Fluglinie muss der Klägerin jeweils binnen 14 Tagen den Betrag von 250 Euro bezahlen sowie deren Verfahrenskosten ersetzen.
Christian Leininger, als Rechtsanwalt für die obsiegende Klägerin tätig, übte nach dem Urteil in einer AirHelp-Aussendung Kritik an Ryanair: „Mit unzulässigen Klauseln versucht Ryanair seine Passagiere davon abzuhalten, Entschädigungszahlungen einzufordern. Das ist für uns nicht hinnehmbar.“