Pilzsporen im Heizwerk: Die Entwarnung ist da
Vom Hackschnitzelheizwerk in Grödig gehe keine Gesundheitsgefahr für Anrainer aus, stellt die Behörde fest. Ein Amtssachverständiger relativiert.
Muss das Hackschnitzelheizwerk in Grödig saniert und mit weiteren Auflagen belegt werden, weil Schimmelpilzsporen die Gesundheit von Nachbarn gefährden? Diese brisante Frage hat nun die Bezirkshauptmannschaft (BH) Salzburg Umgebung mit Nein beantwortet. Zwei Anrainer hatten sich beschwert.
Eine Gesundheitsgefährdung für die Nachbarschaft könne ausgeschlossen werden, heißt es im Ermittlungsergebnis der BH. Die Grundlage ist ein Gutachten von zwei Wiener Universitätslehrern.
Auch der umweltmedizinische Amtssachverständige Gerd Oberfeld aus der Landessanitätsdirektion hatte zwar erklärt, dass die Sporen aus dem Hackgut „für gesunde Menschen völlig unbedenklich sind“, aber nicht zum Beispiel für Personen nach Chemotherapien oder Organtransplantationen, wegen des Risikos von Lungenentzündungen.
Rechtlich kam die BH zu dem Schluss, dass die Beurteilung „nicht auf die konkrete gesundheitliche Situation einer Einzelperson abzustellen ist“. Die Rechtsprechung fordere eine objektiven Gegebenheiten Rechnung tragende, lebensnahe Durchschnittsbetrachtung.
Die Betreiber des Heizwerks sehen die Sache als erledigt an. Christian Burtscher, Vorstandsmitglied der Heizwerkgenossenschaft und ehemaliger grüner Landtagsabgeordneter, sagt: „Es ist bestätigt, dass dieses klimaschonende Projekt schon bisher zum Wohl der Nutzer, aber auch zum Wohl der Allgemeinheit betrieben wurde und dass es auch weiterhin so betrieben wird.“
Pilzsporen kämen überall vor, „im Wald, auf Wiesen und in Gärten“, so der Grödiger. Das Werk ist seit 20 Jahren in Betrieb und wurde in den letzten Jahren erweitert. Es hat mehr als 700 Wärme-Abnehmer (öffentliche Gebäude, Wohnungen und Firmen).
Burtscher hat im Vorjahr Amtsarzt Oberfeld, wie berichtet, vorgeworfen, seit drei Jahren den Betrieb zu behindern. Deshalb fordere die Genossenschaft die enormen Verfahrenskosten von 85.000 Euro vom Land ein.
Oberfeld bleibt dabei: „Die Entscheidung der Gewerbebehörde ändert an der medizinischen Aussage, dass Aspergillus-Sporen für immungeschwächte Menschen eine Gesundheitsgefährdung darstellen, nichts. Das wird auch im Gutachten der Medizinischen Universität Wien bestätigt. In meinem Gutachten wurde eine mögliche Gefährdung der unmittelbaren Nachbarn beurteilt, und nicht, wie im anderen Gutachten, die weiter entfernten Bereiche.“
„Diese Entscheidung ändert nichts an meiner medizinischen Aussage.“