Post behindert Wahlrecht
Ergänzend zu den Beschwerden über die unzulängliche Postzustellung in Puch bei Hallein möchte ich noch schildern, dass diese auch mein Wahlrecht behindert hat: Ich bin bei der Landtagswahl im Burgenland wahlberechtigt und habe rechtzeitig meinen Antrag auf Zusendung einer Wahlkarte gestellt. Die Verständigung, dass sie im Postamt hinterlegt wurde (obwohl ich bei der Zustellung zu Hause war!), kam so spät, dass ich sie nicht mehr rechtzeitig in das zuständige Gemeindeamt schicken konnte. Abgesehen davon habe ich am Samstag (!), 25. Jänner, einen Pack persönlich an mich gerichteter Briefe u. a. mit einem Trauerschreiben vom 16. Jänner im Postkasten vorgefunden. Elfi Salzer 5412 Puch/St. Jakob am Thurn