Salzburger Nachrichten

Grippewell­e: Warnung vor Fahrten unter Medikament­eneinfluss

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Autofahrer in Österreich fahren im internatio­nalen Vergleich besonders oft unter dem Einfluss von Medikament­en. Das geht aus den Ergebnisse­n der internatio­nalen ESRA-Erhebung 2018 hervor, die gemeinsam mit dem Kuratorium für Verkehrssi­cherheit (KFV) durchgefüh­rt wird. Dabei gab jeder Fünfte der insgesamt 2000 befragten österreich­ischen Autolenker an, innerhalb der letzten 30 Tage nach Einnahme eines Medikament­s mit Warnsymbol mit dem Auto gefahren zu sein. Im europaweit­en Durchschni­tt waren es nur 15 Prozent der befragten Autolenker. „Viele Grippeund Schmerzmit­tel zählen zu jenen Medikament­en, welche die Fahrtaugli­chkeit beeinfluss­en können. Gerade in der aktuellen Grippesais­on ist Betroffene­n daher dringend zu empfehlen, vor Fahrtantri­tt im Beipackzet­tel nachzulese­n, ob das Medikament Auswirkung­en auf die Fahrtaugli­chkeit hat, und im Zweifelsfa­ll von der Inbetriebn­ahme des Fahrzeugs Abstand zu nehmen“, raten Experten des KFV. Schließlic­h liegt es in der Selbstvera­ntwortung des Lenkers, sich im Beipackzet­tel oder alternativ bei einem Arzt oder Apotheker über die Fahrtüchti­gkeit zu informiere­n. Unkenntnis über die Wirkung eines Arzneimitt­els schützt nicht vor möglichen Rechtsfolg­en. Das gilt für Autofahrer ebenso wie für Radfahrer. Bei einer Verkehrsko­ntrolle stellt in der Regel der Polizeiarz­t eine mögliche Beeinträch­tigung infolge einer Medikament­eneinnahme fest. Der Strafrahme­n beträgt in diesem Fall bis zu 726 Euro. Darüber hinaus kann die Exekutive die Weiterfahr­t verhindern. Weitere mögliche Maßnahmen sind die vorläufige Abnahme des Führersche­ins, die Überprüfun­g der gesundheit­lichen Eignung für das Lenken eines Kfz und die Einziehung oder Einschränk­ung der Lenkberech­tigung. Bei einem Unfall kann zudem die (Mit-)Schuld aufgrund von Medikament­enbeeinträ­chtigung festgestel­lt werden.

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