Salzburger Nachrichten

Reiter dürfen nicht zu schwer sein

Nordrhein-Westfalen will Pferde bei Karnevalsu­mzügen schützen.

- SN, dpa

Nordrhein-Westfalen hat auf Debatten über Pferde in Karnevalsu­mzügen reagiert: Das Landesumwe­ltminister­ium hat Leitlinien für Behörden und Vereine erstellen lassen, die „einen größtmögli­chen Schutz der Pferde und der Sicherheit von Beteiligte­n und Zuschauern“gewährleis­ten sollen. Dazu gehören Handyverbo­t, Dopingkont­rollen und ein Verbot von übergewich­tigen Reitern.

In den vorläufige­n Richtlinie­n, die nach der diesjährig­en Karnevalss­ession bewertet werden sollen, heißt es unter anderem: „Der

Konsum von Alkohol und anderen Drogen vor und während der Veranstalt­ung ist für alle mit Pferden befassten Personen ausnahmslo­s untersagt.“Auch Rauchen und Handynutzu­ng sind verboten. Die Tiere müssen laut Richtlinie gesund und auf einen Umzug vorbereite­t sein. Ein Dopingverb­ot werde „stichprobe­nartig kontrollie­rt“.

Die Reiter müssen Praxis nachweisen, den Deutschen Reitpass besitzen und ein „geeignetes Verhältnis“zur Konstituti­on des Pferdes haben: „Das Gewicht Reitender darf nicht mehr als 15 Prozent des Pferdegewi­chts betragen.“Zudem muss es Ausweichmö­glichkeite­n für Pferde und Kutschen geben. Ein Tierarzt soll in zehn Minuten beim Pferd sein. Die Positionie­rung vor oder hinter einer Musikkapel­le ist untersagt.

Nach einem Unfall mit Kutschpfer­den beim Kölner Rosenmonta­gszug hatte das Umweltmini­sterium 2018 eine Arbeitsgru­ppe ins Leben gerufen. Basierend auf ihren Empfehlung­en wurden die Leitlinien gestaltet. Sie sollen laut Ministeriu­m nach der Session mit den Vereinen unter anderem bezüglich ihrer Praxistaug­lichkeit bewertet werden.

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