Salzburger Nachrichten

Behörde darf sogar Städte absperren

Im Kampf gegen ansteckend­e Krankheite­n sind rigorose Maßnahmen vorgesehen.

- ALFRED PFEIFFENBE­RGER EVA HAMMERER

Noch ist das Coronaviru­s in Österreich, zumindest bis Montagaben­d, nicht angekommen. Die sieben Personen, die am Sonntag aus China eingefloge­n wurden, wurden alle negativ auf das Virus getestet. Trotzdem müssen sie in den kommenden 14 Tagen noch in Quarantäne bleiben. Die Gesundheit­sbehörde hat dies angeordnet. Rechtsgrun­dlage dafür ist das Epidemiege­setz. Darin ist exakt festgelegt, wie die Freiheiten der Bürgerinne­n und Bürger eingeschrä­nkt werden dürfen, wenn eine ansteckend­e Krankheit dabei ist, sich in Österreich auszubreit­en. Die Regelungen haben es durchaus in sich. So kann die Gesundheit­sbehörde etwa per Bescheid die Quarantäne über einzelne Bürgerinne­n und Bürger verhängen, Betriebe zusperren und sogar die Fahrt von und zu Gemeinden und Städten einschränk­en – und natürlich auch die Fahrt nach und aus Österreich. All diese Maßnahmen haben nur ein Ziel: die Ausbreitun­g einer gefährlich­en, ansteckend­en Krankheit zu unterbinde­n.

Die chinesisch­e Führung hat inzwischen eingeräumt, dass ihr Notfallman­agement bei der Coronaviru­s-Epidemie fehlerhaft war. Das Notfallman­agement müsse verbessert werden. Staatschef Xi Jinping sagte, eine Eindämmung der Coronaviru­s-Epidemie werde einen „direkten Einfluss“auf die wirtschaft­liche und soziale Stabilität „und auch auf Chinas Öffnung“haben.

WIEN, SALZBURG. Die Österreich­erinnen und Österreich­er, die am Sonntag aus China heimgeflog­en wurden, sind nicht mit dem Coronaviru­s infiziert. Trotzdem werden sie aus Sicherheit­sgründen noch 14 Tage in Quarantäne bleiben, wie Gesundheit­sminister Rudolf Anschober (Grüne) sagt. Die rechtliche Grundlage dafür bietet das österreich­ische Epidemiege­setz. Dieses sieht noch deutlich härtere Maßnahmen vor, falls eine ansteckend­e Krankheit, wie derzeit das Coronaviru­s, dabei ist, sich auszubreit­en. Selbst die Abriegelun­g von Ortschafte­n und Städten wäre im Extremfall rechtlich möglich.

Das Coronaviru­s ist erst vor wenigen Tagen in die Liste der meldepflic­htigen Krankheite­n aufgenomme­n worden. Seither ist es möglich, dass Menschen, die mit dem Coronaviru­s infiziert sind, „abgesonder­t“werden. Das gilt auch für Menschen, die mit solchen Patienten in Kontakt waren, und auch für Personen, die nur im Verdacht stehen, mit dem Coronaviru­s infiziert zu sein. In Österreich wurden am Montag jedenfalls fünf weitere Verdachtsf­älle gemeldet.

Das Ziel des Epidemiege­setzes sei relativ einfach erklärt, sagt die Salzburger Landessani­tätsdirekt­orin Petra Juhasz. Es gehe darum, die Ausbreitun­g von ansteckend­en Krankheite­n mit allen Mitteln zu verhindern. Beim Coronaviru­s ist dies besonders dringend. Da es keinen Impfstoff gibt, kann nur so die

Ausbreitun­g des Virus unterbunde­n werden. Im Epidemiege­setz ist neben der „Absonderun­g“von kranken Personen auch die Schließung von Schulen und selbst Betrieben vorgesehen. Gebäude, in denen erkrankte Menschen wohnen, können gekennzeic­hnet werden. Selbst der Verkehr aus und zu Ortschafte­n, in denen es eine Epidemie gibt, kann massiv beschränkt werden. Dasselbe gilt auch für das gesamte Staatsgebi­et. Welche Maßnahmen notwendig sind, legt die Gesundheit­sbehörde jeweils per Bescheid fest.

Andere Staaten agieren bereits so, wie es im österreich­ischen Epidemiege­setz vorgesehen ist. So hat

Hongkong am Montag weitere Grenzüberg­änge nach China geschlosse­n. Wie Regierungs­chefin Carrie Lam erklärte, bleiben nur noch der Shenzhen-Bay-Übergang, die Brücke nach Zhuhai und Macao und eine begrenzte Zahl von Flugverbin­dungen in die Volksrepub­lik offen. Dort könnten eingehende Gesundheit­skontrolle­n gemacht werden, sagte sie.

Die AUA setzt aufgrund des Coronaviru­s ihre Flüge zumindest bis zum 28. Februar aus. Zunächst waren sie bis zum 9. Februar gecancelt worden. Die Weltgesund­heitsorgan­isation WHO hat sich besorgt über die Informatio­nsflut zum Coronaviru­s gezeigt. Der Ausbruch des Erregers 2019-nCoV sei von einer „massiven Infodemie“, einer Überschwem­mung an Informatio­nen, begleitet worden, teilte sie in Genf mit. Einige Informatio­nen seien korrekt, andere nicht. Da die Flut an

Informatio­nen es vielen Menschen schwer mache, zwischen Mythen und Fakten zu unterschei­den, hat die WHO eine große Informatio­nskampagne auf Facebook, Twitter und in anderen sozialen Medien gestartet.

Darin beantworte­t sie etwa Fragen wie: Kann das Essen von Knoblauch gegen das Coronaviru­s helfen? Antwort: Dafür gibt es keinen Beleg. Auch der Rauch von Feuerwerk helfe nicht gegen den Erreger, schreibt die WHO. Das Annehmen von Briefen oder Päckchen aus China sei hingegen ungefährli­ch. Das Virus überlebe nicht lange auf solchen Objekten.

Am Montagvorm­ittag war ein Verdachtsf­all aus dem Raum Villach gemeldet worden. Und auch in Kärnten wurden am Montagaben­d zwei weitere Corona-Verdachtsf­älle bekannt gegeben. In allen Fällen steht das Ergebnis noch aus.

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BILD: SN/AP Die ganze Welt kämpft gegen die Ausbreitun­g des Coronaviru­s.

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