Behörde darf sogar Städte absperren
Im Kampf gegen ansteckende Krankheiten sind rigorose Maßnahmen vorgesehen.
Noch ist das Coronavirus in Österreich, zumindest bis Montagabend, nicht angekommen. Die sieben Personen, die am Sonntag aus China eingeflogen wurden, wurden alle negativ auf das Virus getestet. Trotzdem müssen sie in den kommenden 14 Tagen noch in Quarantäne bleiben. Die Gesundheitsbehörde hat dies angeordnet. Rechtsgrundlage dafür ist das Epidemiegesetz. Darin ist exakt festgelegt, wie die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt werden dürfen, wenn eine ansteckende Krankheit dabei ist, sich in Österreich auszubreiten. Die Regelungen haben es durchaus in sich. So kann die Gesundheitsbehörde etwa per Bescheid die Quarantäne über einzelne Bürgerinnen und Bürger verhängen, Betriebe zusperren und sogar die Fahrt von und zu Gemeinden und Städten einschränken – und natürlich auch die Fahrt nach und aus Österreich. All diese Maßnahmen haben nur ein Ziel: die Ausbreitung einer gefährlichen, ansteckenden Krankheit zu unterbinden.
Die chinesische Führung hat inzwischen eingeräumt, dass ihr Notfallmanagement bei der Coronavirus-Epidemie fehlerhaft war. Das Notfallmanagement müsse verbessert werden. Staatschef Xi Jinping sagte, eine Eindämmung der Coronavirus-Epidemie werde einen „direkten Einfluss“auf die wirtschaftliche und soziale Stabilität „und auch auf Chinas Öffnung“haben.
WIEN, SALZBURG. Die Österreicherinnen und Österreicher, die am Sonntag aus China heimgeflogen wurden, sind nicht mit dem Coronavirus infiziert. Trotzdem werden sie aus Sicherheitsgründen noch 14 Tage in Quarantäne bleiben, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sagt. Die rechtliche Grundlage dafür bietet das österreichische Epidemiegesetz. Dieses sieht noch deutlich härtere Maßnahmen vor, falls eine ansteckende Krankheit, wie derzeit das Coronavirus, dabei ist, sich auszubreiten. Selbst die Abriegelung von Ortschaften und Städten wäre im Extremfall rechtlich möglich.
Das Coronavirus ist erst vor wenigen Tagen in die Liste der meldepflichtigen Krankheiten aufgenommen worden. Seither ist es möglich, dass Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, „abgesondert“werden. Das gilt auch für Menschen, die mit solchen Patienten in Kontakt waren, und auch für Personen, die nur im Verdacht stehen, mit dem Coronavirus infiziert zu sein. In Österreich wurden am Montag jedenfalls fünf weitere Verdachtsfälle gemeldet.
Das Ziel des Epidemiegesetzes sei relativ einfach erklärt, sagt die Salzburger Landessanitätsdirektorin Petra Juhasz. Es gehe darum, die Ausbreitung von ansteckenden Krankheiten mit allen Mitteln zu verhindern. Beim Coronavirus ist dies besonders dringend. Da es keinen Impfstoff gibt, kann nur so die
Ausbreitung des Virus unterbunden werden. Im Epidemiegesetz ist neben der „Absonderung“von kranken Personen auch die Schließung von Schulen und selbst Betrieben vorgesehen. Gebäude, in denen erkrankte Menschen wohnen, können gekennzeichnet werden. Selbst der Verkehr aus und zu Ortschaften, in denen es eine Epidemie gibt, kann massiv beschränkt werden. Dasselbe gilt auch für das gesamte Staatsgebiet. Welche Maßnahmen notwendig sind, legt die Gesundheitsbehörde jeweils per Bescheid fest.
Andere Staaten agieren bereits so, wie es im österreichischen Epidemiegesetz vorgesehen ist. So hat
Hongkong am Montag weitere Grenzübergänge nach China geschlossen. Wie Regierungschefin Carrie Lam erklärte, bleiben nur noch der Shenzhen-Bay-Übergang, die Brücke nach Zhuhai und Macao und eine begrenzte Zahl von Flugverbindungen in die Volksrepublik offen. Dort könnten eingehende Gesundheitskontrollen gemacht werden, sagte sie.
Die AUA setzt aufgrund des Coronavirus ihre Flüge zumindest bis zum 28. Februar aus. Zunächst waren sie bis zum 9. Februar gecancelt worden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat sich besorgt über die Informationsflut zum Coronavirus gezeigt. Der Ausbruch des Erregers 2019-nCoV sei von einer „massiven Infodemie“, einer Überschwemmung an Informationen, begleitet worden, teilte sie in Genf mit. Einige Informationen seien korrekt, andere nicht. Da die Flut an
Informationen es vielen Menschen schwer mache, zwischen Mythen und Fakten zu unterscheiden, hat die WHO eine große Informationskampagne auf Facebook, Twitter und in anderen sozialen Medien gestartet.
Darin beantwortet sie etwa Fragen wie: Kann das Essen von Knoblauch gegen das Coronavirus helfen? Antwort: Dafür gibt es keinen Beleg. Auch der Rauch von Feuerwerk helfe nicht gegen den Erreger, schreibt die WHO. Das Annehmen von Briefen oder Päckchen aus China sei hingegen ungefährlich. Das Virus überlebe nicht lange auf solchen Objekten.
Am Montagvormittag war ein Verdachtsfall aus dem Raum Villach gemeldet worden. Und auch in Kärnten wurden am Montagabend zwei weitere Corona-Verdachtsfälle bekannt gegeben. In allen Fällen steht das Ergebnis noch aus.