Fußfessel für Schaden nur noch Formsache
Die Bewilligung dürfte in Bälde erfolgen: Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz Schaden und der frühere Leiter der Landes-Finanzabteilung, Eduard Paulus, dürfen aller Voraussicht nach ihre Haftstrafen aus dem SwapProzess im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßen. Die Justizanstalt Salzburg muss dafür noch grünes Licht geben. Ende der vorigen Woche seien dort die notwendigen Unterlagen des Bewährungshilfevereins Neustart angekommen, sagt Leiter Dietmar Knebel. „Die formellen Voraussetzungen für eine Übernahme wären prinzipiell gegeben.“Am 17. Februar soll mit Schaden und Paulus noch eine Anhörung stattfinden.
Die Anlegung der Fußfessel könnte Ende Februar oder Anfang März erfolgen.
Kurz vor Weihnachten hatten die vier Verurteilten, die am 2. Oktober durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Swap-Prozess rechtskräftig eine unbedingte Haftstrafe erhalten haben, die Aufforderung zum Strafantritt bekommen. Schaden und Paulus beantragten die Fußfessel, Ex-Finanzlandesrat Othmar Raus hat aus gesundheitlichen Gründen einen Antrag auf Haftunfähigkeit gestellt. Über diesen entscheidet das Landesgericht, das ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben hat. Der Finanzdirektor der Stadt hat die Fußfessel im Jänner angelegt bekommen.