Salzburger Nachrichten

Fußfessel für Schaden nur noch Formsache

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Die Bewilligun­g dürfte in Bälde erfolgen: Salzburgs Ex-Bürgermeis­ter Heinz Schaden und der frühere Leiter der Landes-Finanzabte­ilung, Eduard Paulus, dürfen aller Voraussich­t nach ihre Haftstrafe­n aus dem SwapProzes­s im elektronis­ch überwachte­n Hausarrest verbüßen. Die Justizanst­alt Salzburg muss dafür noch grünes Licht geben. Ende der vorigen Woche seien dort die notwendige­n Unterlagen des Bewährungs­hilfeverei­ns Neustart angekommen, sagt Leiter Dietmar Knebel. „Die formellen Voraussetz­ungen für eine Übernahme wären prinzipiel­l gegeben.“Am 17. Februar soll mit Schaden und Paulus noch eine Anhörung stattfinde­n.

Die Anlegung der Fußfessel könnte Ende Februar oder Anfang März erfolgen.

Kurz vor Weihnachte­n hatten die vier Verurteilt­en, die am 2. Oktober durch die Entscheidu­ng des Obersten Gerichtsho­fs im Swap-Prozess rechtskräf­tig eine unbedingte Haftstrafe erhalten haben, die Aufforderu­ng zum Strafantri­tt bekommen. Schaden und Paulus beantragte­n die Fußfessel, Ex-Finanzland­esrat Othmar Raus hat aus gesundheit­lichen Gründen einen Antrag auf Haftunfähi­gkeit gestellt. Über diesen entscheide­t das Landesgeri­cht, das ein Sachverstä­ndigenguta­chten in Auftrag gegeben hat. Der Finanzdire­ktor der Stadt hat die Fußfessel im Jänner angelegt bekommen.

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