Salzburger Nachrichten

Zu den hohen Kosten im Swap-Verfahren

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Die Stadt Salzburg will Geld zurück (SN vom 25. 1. 2020):

Unfassbare 1,3 Millionen Euro will die Stadt von dem rechtskräf­tig im Swap-Prozess verurteilt­en ehemaligen Bürgermeis­ter, dem ehemaligen Magistrats­direktor und dem ehem. Finanzdire­ktor zurück. Etwas mehr als eine Million Euro entfielen auf Anwaltshon­orare, über 270.000 Euro auf „rund ein Dutzend Gutachten und Berater“(SN, 15. 11. 2018). Ob die Rechtsanwä­lte und Gutachter ihr Geld wert waren, können nur die Verurteilt­en selbst beantworte­n. Vielleicht hätte sich mit viel billigeren Rechtsanwä­lten ein besseres Ergebnis erzielen lassen. Wie im Artikel berichtet, will der Ex-Magistrats­direktor die Kosten nicht begleichen, da sich die „Rechtsmein­ungen“nicht geändert hätten. Da stellt sich schon die Frage, ob er verstanden hat, dass er wegen Beihilfe zur Untreue rechtskräf­tig verurteilt wurde. Dr. Günther Witzany 5111 Bürmoos

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