Zu den hohen Kosten im Swap-Verfahren
Die Stadt Salzburg will Geld zurück (SN vom 25. 1. 2020):
Unfassbare 1,3 Millionen Euro will die Stadt von dem rechtskräftig im Swap-Prozess verurteilten ehemaligen Bürgermeister, dem ehemaligen Magistratsdirektor und dem ehem. Finanzdirektor zurück. Etwas mehr als eine Million Euro entfielen auf Anwaltshonorare, über 270.000 Euro auf „rund ein Dutzend Gutachten und Berater“(SN, 15. 11. 2018). Ob die Rechtsanwälte und Gutachter ihr Geld wert waren, können nur die Verurteilten selbst beantworten. Vielleicht hätte sich mit viel billigeren Rechtsanwälten ein besseres Ergebnis erzielen lassen. Wie im Artikel berichtet, will der Ex-Magistratsdirektor die Kosten nicht begleichen, da sich die „Rechtsmeinungen“nicht geändert hätten. Da stellt sich schon die Frage, ob er verstanden hat, dass er wegen Beihilfe zur Untreue rechtskräftig verurteilt wurde. Dr. Günther Witzany 5111 Bürmoos