Salzburger Nachrichten

Sozialleis­tungen erschliche­n? Flüchtling­spaar nun freigespro­chen

- Wid

Ein 2015 nach Österreich geflüchtet­es türkisches Ehepaar wurde Dienstag am Landesgeri­cht in einem zweiten Prozess in derselben Sache vom Vorwurf der „unrechtmäß­igen Inanspruch­nahme von sozialen Leistungen“freigespro­chen. Dem Mann (40) und seiner Gattin (30) wurde angelastet, nach Einreise nach Österreich wissentlic­h falsche Angaben zur Staatsbürg­erschaft gemacht zu haben, indem sie sich als Syrer ausgaben und ihre türkische Staatsbürg­erschaft verheimlic­hten. Das hätten sie getan, um zum Asylverfah­ren zugelassen zu werden und Zugang zu Sozialleis­tungen des Landes zu erhalten. Konkret, so der Strafantra­g, habe das Paar bis Juni 2019 ca. 156.000 Euro an Sozialleis­tungen erschliche­n.

In einem ersten Prozess im August 2019 hatte das Duo je sechs Monate bedingte Haft erhalten. Das Oberlandes­gericht (OLG) Linz hob das Urteil aber auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlun­g ans Erstgerich­t zurück. Laut OLG wurde nicht abgeklärt, ob das Paar nicht auch bei wahrheitsg­emäßen Angaben in die Grundverso­rgung gekommen wäre. – Die Richterin im zweiten Rechtsgang sprach das Paar frei (nicht rechtskräf­tig). Begründung: Auf Basis weiterer Erhebungen sei „davon auszugehen, dass die beiden auch bei wahren Angaben prinzipiel­l Grundverso­rgung erhalten hätten“.

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