Sozialleistungen erschlichen? Flüchtlingspaar nun freigesprochen
Ein 2015 nach Österreich geflüchtetes türkisches Ehepaar wurde Dienstag am Landesgericht in einem zweiten Prozess in derselben Sache vom Vorwurf der „unrechtmäßigen Inanspruchnahme von sozialen Leistungen“freigesprochen. Dem Mann (40) und seiner Gattin (30) wurde angelastet, nach Einreise nach Österreich wissentlich falsche Angaben zur Staatsbürgerschaft gemacht zu haben, indem sie sich als Syrer ausgaben und ihre türkische Staatsbürgerschaft verheimlichten. Das hätten sie getan, um zum Asylverfahren zugelassen zu werden und Zugang zu Sozialleistungen des Landes zu erhalten. Konkret, so der Strafantrag, habe das Paar bis Juni 2019 ca. 156.000 Euro an Sozialleistungen erschlichen.
In einem ersten Prozess im August 2019 hatte das Duo je sechs Monate bedingte Haft erhalten. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hob das Urteil aber auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung ans Erstgericht zurück. Laut OLG wurde nicht abgeklärt, ob das Paar nicht auch bei wahrheitsgemäßen Angaben in die Grundversorgung gekommen wäre. – Die Richterin im zweiten Rechtsgang sprach das Paar frei (nicht rechtskräftig). Begründung: Auf Basis weiterer Erhebungen sei „davon auszugehen, dass die beiden auch bei wahren Angaben prinzipiell Grundversorgung erhalten hätten“.