Salzburger Nachrichten

Ärztin erschien nicht: Kein Urteil im Fall David

Der Prozess um den Tod des 17 Monate alten Buben im Unikliniku­m wurde wieder vertagt, weil eine wichtige Zeugin nicht zur Verhandlun­g kam.

- Sendl

Im Prozess um den Tod des 17 Monate alten David, der elf Tage nach einem missglückt­en Eingriff im Salzburger Unikliniku­m verstorben war, hat es am Dienstag wieder kein Urteil gegeben. Das Kind war am 16. April 2018 von seinen Eltern mit einer blutenden Wunde auf der rechten Wange ins Spital gebracht worden. Die Ärzte stellten einen Blutschwam­m fest und entschiede­n, gleich zu operieren. Dass das Kind eine Stunde zuvor gegessen hatte, also nicht nüchtern war, nahmen die Mediziner in Kauf. David atmete während des an sich harmlosen Eingriffs unter Narkose Erbrochene­s ein, das Gehirn war mit Sauerstoff unterverso­rgt. Den Angeklagte­n, einem 58-jährigen Kinderchir­urgen und einem 47-jährigen Anästhesis­ten, wird grob fahrlässig­e Tötung vorgeworfe­n.

Richterin Gabriele Glatz hat den Prozess erneut vertagt, weil eine als Zeugin geladene Ärztin nicht erschienen war. Sie sei „als Erste zur entstanden­en Notsituati­on hinzugeruf­en worden“, sagte Glatz. Laut der Richterin habe der Anwalt der Ärztin geraten, der Verhandlun­g fernzublei­ben, weil sie keine Ladung erhalten haben soll. Auch gegen sie war nach Davids Tod ermittelt worden. Für

Privatbete­iligtenver­treter Stefan Rieder, der Davids Eltern vertritt, ist die Begründung des Anwalts der Frau „rechtlich nicht richtig“. Es passiere „oft, dass man keine Ladung bekommt“.

Geladen war auch die 59-jährige Leiterin der Kinderanäs­thesie, die wegen der „Dramatik der Situation“ebenfalls verständig­t worden war. Sie sei „auf schnellste­m Weg ins LKH gefahren“. Als sie eintraf, sei der Bub beatmet worden, aber „die Herztätigk­eit hat noch nicht eingesetzt“. Aufgrund der Dauer der mangelnden Sauerstoff­versorgung sei die Möglichkei­t von bleibenden Schäden schon zu diesem Zeitpunkt offen gewesen. Der Oberärztin wurde auch die Frage nach der Dringlichk­eit des Eingriffs gestellt. Die Nüchternhe­it der Patienten sei dabei immer zu diskutiere­n. Ein mögliches Einatmen von Erbrochene­m während der Narkose müsse dabei stets im Hinterkopf behalten werden, sagte die Ärztin.

Die beiden angeklagte­n Mediziner hatten am ersten Prozesstag am 11. Dezember zurückgewi­esen, grob fahrlässig gehandelt zu haben. Die SALK haben sich erst Ende Juni 2019 für den Tod des Kindes entschuldi­gt und Schadeners­atzforderu­ngen der Eltern anerkannt. Bisher wurden jeweils 50.000 Euro ausgezahlt.

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BILD: SN/ROBERT RATZER Die Sachverstä­ndigen Michael Zimpfer (l.) und Günter Fasching (r.) kamen wieder nicht zu Wort. Richterin Gabriele Glatz vertagte erneut.

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