Ärztin erschien nicht: Kein Urteil im Fall David
Der Prozess um den Tod des 17 Monate alten Buben im Uniklinikum wurde wieder vertagt, weil eine wichtige Zeugin nicht zur Verhandlung kam.
Im Prozess um den Tod des 17 Monate alten David, der elf Tage nach einem missglückten Eingriff im Salzburger Uniklinikum verstorben war, hat es am Dienstag wieder kein Urteil gegeben. Das Kind war am 16. April 2018 von seinen Eltern mit einer blutenden Wunde auf der rechten Wange ins Spital gebracht worden. Die Ärzte stellten einen Blutschwamm fest und entschieden, gleich zu operieren. Dass das Kind eine Stunde zuvor gegessen hatte, also nicht nüchtern war, nahmen die Mediziner in Kauf. David atmete während des an sich harmlosen Eingriffs unter Narkose Erbrochenes ein, das Gehirn war mit Sauerstoff unterversorgt. Den Angeklagten, einem 58-jährigen Kinderchirurgen und einem 47-jährigen Anästhesisten, wird grob fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Richterin Gabriele Glatz hat den Prozess erneut vertagt, weil eine als Zeugin geladene Ärztin nicht erschienen war. Sie sei „als Erste zur entstandenen Notsituation hinzugerufen worden“, sagte Glatz. Laut der Richterin habe der Anwalt der Ärztin geraten, der Verhandlung fernzubleiben, weil sie keine Ladung erhalten haben soll. Auch gegen sie war nach Davids Tod ermittelt worden. Für
Privatbeteiligtenvertreter Stefan Rieder, der Davids Eltern vertritt, ist die Begründung des Anwalts der Frau „rechtlich nicht richtig“. Es passiere „oft, dass man keine Ladung bekommt“.
Geladen war auch die 59-jährige Leiterin der Kinderanästhesie, die wegen der „Dramatik der Situation“ebenfalls verständigt worden war. Sie sei „auf schnellstem Weg ins LKH gefahren“. Als sie eintraf, sei der Bub beatmet worden, aber „die Herztätigkeit hat noch nicht eingesetzt“. Aufgrund der Dauer der mangelnden Sauerstoffversorgung sei die Möglichkeit von bleibenden Schäden schon zu diesem Zeitpunkt offen gewesen. Der Oberärztin wurde auch die Frage nach der Dringlichkeit des Eingriffs gestellt. Die Nüchternheit der Patienten sei dabei immer zu diskutieren. Ein mögliches Einatmen von Erbrochenem während der Narkose müsse dabei stets im Hinterkopf behalten werden, sagte die Ärztin.
Die beiden angeklagten Mediziner hatten am ersten Prozesstag am 11. Dezember zurückgewiesen, grob fahrlässig gehandelt zu haben. Die SALK haben sich erst Ende Juni 2019 für den Tod des Kindes entschuldigt und Schadenersatzforderungen der Eltern anerkannt. Bisher wurden jeweils 50.000 Euro ausgezahlt.