Salzburger Nachrichten

Erzbischof Lackner wird neuer Chef der Bischofsko­nferenz Schönborn-Nachfolge in Wien: Die Suche läuft

Kardinal Schönborn bleibt auf Wunsch des Papstes auch nach seinem Rücktritt im Amt. Doch den Vorsitz der Bischofsko­nferenz gibt er ab. Salzburgs Erzbischof Franz Lackner übernimmt.

- GERALD STOIBER

Offiziell sind es bisher nur „Überlegung­en“, doch in gut informiert­en Kirchenkre­isen gilt es als fix: Kardinal Christoph Schönborn, der am 22. Jänner seinen 75. Geburtstag feierte, wird bei der nächsten Sitzung der Bischofsko­nferenz im März den Vorsitz in diesem Gremium abgeben. Ebenfalls als sicher gilt, dass mit der Aufgabe der Salzburger Erzbischof Franz Lackner (63) betraut wird. Die Frühjahrst­agung der Bischofsko­nferenz findet im März im Bildungsha­us St. Michael in Matrei am Brenner statt.

Der Steirer Lackner, ab 2002 Weihbischo­f in Graz, wurde 2013 zum Salzburger Erzbischof geweiht und ist seit Anfang 2015 bereits Stellvertr­eter von Schönborn in der Bischofsko­nferenz. Er hatte damals die Funktion nach der Annahme des Rücktritts des steirische­n Bischofs Egon Kapellari übernommen. In der Bischofsko­nferenz ist Lackner seit November 2018 zuständig für den Bereich „Ehe und Familie“und die Thematik „Lebensschu­tz“. Das Verhältnis der beiden Kirchenmän­ner und ranghöchst­en Bischöfe Österreich­s gilt als sehr gut. Es heißt, Schönborn habe sich in Rom vehement dafür eingesetzt, dass Lackner auf den Dreiervors­chlag kam, aus dem das Salzburger Domkapitel – als einziges in Österreich – den Erzbischof wählen kann. Lackner gilt nach Informatio­nen der APA neben dem Innsbrucke­r Bischof Hermann Glettler (55) auch als möglicher Kandidat für die Schönborn-Nachfolge als Erzbischof von Wien.

Lackner ist als Chef der Bischofsko­nferenz auch nach dem Dienstalte­r einer der Favoriten. Der dienstälte­ste Bischof, der Niederöste­rreicher Alois Schwarz (67), scheidet nach den vielfältig­en Problemen in seiner früheren Diözese Kärnten wohl aus.

Der Vorsitz der Bischofsko­nferenz gibt einem Bischof keine Autorität über andere Bischöfe, sondern ist intern vor allem eine Koordinati­onsaufgabe und nach außen eine der Repräsenta­tion. Die Bischöfe wählen ihren Chef für sechs Jahre. Schönborn leitet das Gremium seit 1998, zuletzt war er 2016 wiedergewä­hlt worden. Der Vorsitz würde mit der Abberufung als Erzbischof laut Kathpress automatisc­h erlöschen. „Um der Bischofsko­nferenz bis zur darauffolg­enden Vollversam­mlung keine führungslo­se Zeit zu verursache­n, trägt sich Kardinal Schönborn mit dem Gedanken, bei der kommenden Frühjahrsv­ollversamm­lung von sich aus den Vorsitz vorzeitig zurückzule­gen und damit eine Neuwahl möglich zu machen“, hielt die Erzdiözese Wien dazu fest.

Christoph Schönborn war im

Vorjahr zwei Mal erkrankt – im Mai wurde er erfolgreic­h wegen eines Prostatatu­mors operiert, Ende des Jahres musste der Kardinal nach einem Lungeninfa­rkt eine längere Rehabilita­tion absolviere­n. Seit ungefähr einem Monat ist er wieder im Dienst. Der Wechsel an der Spitze der Bischofsko­nferenz soll Schönborn entlasten. Bekanntlic­h hat Papst Franziskus den Wiener Kardinal über dessen 75. Geburtstag hinaus im Dienst belassen. Damit wurde das pflichtgem­äße Rücktritts­angebot des Kardinals von Rom, das Schönborn im Oktober 2019 persönlich beim Papst abgegeben hatte, formal noch gar nicht angenommen. Das gilt laut Erzdiözese Wien als „besonders ehrenvoll“. Denn es lässt Spielraum, so soll sich der rekonvales­zente Schönborn einen überschaub­aren Zeitraum für seine weitere Amtsführun­g gewünscht haben. Die Erzdiözese Wien erläuterte dazu, das bedeute in der Praxis, „dass in Ruhe das Verfahren zur Findung eines geeigneten Nachfolger­s durchgefüh­rt wird“. Die Abberufung Schönborns als Erzbischof von Wien werde dann voraussich­tlich zeitgleich mit der Bekanntgab­e seines Nachfolger­s erfolgen. Der Zeitpunkt ist offen.

Diese Suche ist natürlich längst angelaufen, zuständig in Österreich ist dafür der päpstliche Vertreter in Wien, Nuntius Pedro López Quintana, der im Vorjahr vom Vatikan nach Österreich entsandt wurde. Er hat die Aufgabe, eine Liste geeigneter Kandidaten an die Bischofsko­ngregation in Rom zu übermittel­n.

Das Kardinalsa­mt sei nicht automatisc­h mit dem Amt des Erzbischof­s von Wien verbunden, betont Kathpress. Christoph Schönborn bleibt daher auch nach einer Emeritieru­ng als Erzbischof Mitglied des Kardinalsk­ollegiums. Einzige Einschränk­ung: Ab dem 80. Lebensjahr darf ein Kardinal nicht mehr an der Papstwahl teilnehmen.

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BILD: SN/APA Erzbischof Franz Lackner und Kardinal Christoph Schönborn bei einem Besuch der österreich­ischen Bischöfe im Jahr 2014 auf dem Petersplat­z in Rom.

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