Erzbischof Lackner wird neuer Chef der Bischofskonferenz Schönborn-Nachfolge in Wien: Die Suche läuft
Kardinal Schönborn bleibt auf Wunsch des Papstes auch nach seinem Rücktritt im Amt. Doch den Vorsitz der Bischofskonferenz gibt er ab. Salzburgs Erzbischof Franz Lackner übernimmt.
Offiziell sind es bisher nur „Überlegungen“, doch in gut informierten Kirchenkreisen gilt es als fix: Kardinal Christoph Schönborn, der am 22. Jänner seinen 75. Geburtstag feierte, wird bei der nächsten Sitzung der Bischofskonferenz im März den Vorsitz in diesem Gremium abgeben. Ebenfalls als sicher gilt, dass mit der Aufgabe der Salzburger Erzbischof Franz Lackner (63) betraut wird. Die Frühjahrstagung der Bischofskonferenz findet im März im Bildungshaus St. Michael in Matrei am Brenner statt.
Der Steirer Lackner, ab 2002 Weihbischof in Graz, wurde 2013 zum Salzburger Erzbischof geweiht und ist seit Anfang 2015 bereits Stellvertreter von Schönborn in der Bischofskonferenz. Er hatte damals die Funktion nach der Annahme des Rücktritts des steirischen Bischofs Egon Kapellari übernommen. In der Bischofskonferenz ist Lackner seit November 2018 zuständig für den Bereich „Ehe und Familie“und die Thematik „Lebensschutz“. Das Verhältnis der beiden Kirchenmänner und ranghöchsten Bischöfe Österreichs gilt als sehr gut. Es heißt, Schönborn habe sich in Rom vehement dafür eingesetzt, dass Lackner auf den Dreiervorschlag kam, aus dem das Salzburger Domkapitel – als einziges in Österreich – den Erzbischof wählen kann. Lackner gilt nach Informationen der APA neben dem Innsbrucker Bischof Hermann Glettler (55) auch als möglicher Kandidat für die Schönborn-Nachfolge als Erzbischof von Wien.
Lackner ist als Chef der Bischofskonferenz auch nach dem Dienstalter einer der Favoriten. Der dienstälteste Bischof, der Niederösterreicher Alois Schwarz (67), scheidet nach den vielfältigen Problemen in seiner früheren Diözese Kärnten wohl aus.
Der Vorsitz der Bischofskonferenz gibt einem Bischof keine Autorität über andere Bischöfe, sondern ist intern vor allem eine Koordinationsaufgabe und nach außen eine der Repräsentation. Die Bischöfe wählen ihren Chef für sechs Jahre. Schönborn leitet das Gremium seit 1998, zuletzt war er 2016 wiedergewählt worden. Der Vorsitz würde mit der Abberufung als Erzbischof laut Kathpress automatisch erlöschen. „Um der Bischofskonferenz bis zur darauffolgenden Vollversammlung keine führungslose Zeit zu verursachen, trägt sich Kardinal Schönborn mit dem Gedanken, bei der kommenden Frühjahrsvollversammlung von sich aus den Vorsitz vorzeitig zurückzulegen und damit eine Neuwahl möglich zu machen“, hielt die Erzdiözese Wien dazu fest.
Christoph Schönborn war im
Vorjahr zwei Mal erkrankt – im Mai wurde er erfolgreich wegen eines Prostatatumors operiert, Ende des Jahres musste der Kardinal nach einem Lungeninfarkt eine längere Rehabilitation absolvieren. Seit ungefähr einem Monat ist er wieder im Dienst. Der Wechsel an der Spitze der Bischofskonferenz soll Schönborn entlasten. Bekanntlich hat Papst Franziskus den Wiener Kardinal über dessen 75. Geburtstag hinaus im Dienst belassen. Damit wurde das pflichtgemäße Rücktrittsangebot des Kardinals von Rom, das Schönborn im Oktober 2019 persönlich beim Papst abgegeben hatte, formal noch gar nicht angenommen. Das gilt laut Erzdiözese Wien als „besonders ehrenvoll“. Denn es lässt Spielraum, so soll sich der rekonvaleszente Schönborn einen überschaubaren Zeitraum für seine weitere Amtsführung gewünscht haben. Die Erzdiözese Wien erläuterte dazu, das bedeute in der Praxis, „dass in Ruhe das Verfahren zur Findung eines geeigneten Nachfolgers durchgeführt wird“. Die Abberufung Schönborns als Erzbischof von Wien werde dann voraussichtlich zeitgleich mit der Bekanntgabe seines Nachfolgers erfolgen. Der Zeitpunkt ist offen.
Diese Suche ist natürlich längst angelaufen, zuständig in Österreich ist dafür der päpstliche Vertreter in Wien, Nuntius Pedro López Quintana, der im Vorjahr vom Vatikan nach Österreich entsandt wurde. Er hat die Aufgabe, eine Liste geeigneter Kandidaten an die Bischofskongregation in Rom zu übermitteln.
Das Kardinalsamt sei nicht automatisch mit dem Amt des Erzbischofs von Wien verbunden, betont Kathpress. Christoph Schönborn bleibt daher auch nach einer Emeritierung als Erzbischof Mitglied des Kardinalskollegiums. Einzige Einschränkung: Ab dem 80. Lebensjahr darf ein Kardinal nicht mehr an der Papstwahl teilnehmen.