Oberstes Gericht stützt Uber-Reisebüro-Lizenz
Noch ist unklar, wie es mit dem US-Fahrdienstvermittler Uber in Österreich ab September weitergeht. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem jüngsten Urteil festgestellt, dass die Reisebürolizenz, mit der Uber seit vorigem Jahr in Österreich arbeitet, offenbar rechtens ist. Die Uber B.V. hatten ihren Betrieb in Österreich vergangenen Juli eingestellt. Seitdem wurde das Geschäft von der Uber Austria GmbH mit einer Reisebürolizenz betrieben. „Für die Vermittlung von (durch andere Verkehrsunternehmen durchzuführenden) Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich“, erklärte der OGH.
Uber zeigte sich mit dem OGHUrteil zufrieden. „Die aktuelle Entscheidung bestätigt, dass die von Uber vorgenommenen Anpassungen und damit das aktuelle Geschäftsmodell im Einklang mit den gewerbe rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich stehen “, hieß es am Freitag. Laut OGH-Entscheid sind „in Wien 2800 Mietwagen unterwegs, die für die Beklagte Fahrten durchführen“. Damit erziele Uber einen Gewinn von monatlich 1,5 Mill. Euro.
Die Wiener Taxifunkzentrale 40100 und das US-Unternehmen liefern sich seit Jahren einen Rechtsstreit. Mitte 2019 hat der Nationalrat auf Drängender Taxi vertreter die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen gewerbes („Lex Uber“) beschlossen. Ab September 2020 gibt es in Österreich nur noch ein einheitliches Pkw-Personenbeförderungsgewerbe. Eckpunkte der Reform sind einheitliche Tarife für Taxi und Mietwagen und ein verpflichtender Taxischein für alle. Uber stellte in der Vergangenheit einen Rückzug aus Österreich in den Raum, sollte das Gesetz in der Form in Kraft treten. Die Stadt Wien lässt derzeit in einer Studie überprüfen, ob und wie ein Fixpreis umgesetzt werden kann.