Skitour auf den Schuldenberg
Bergung im Notfall. Wer nicht entsprechend vorsorgt, kann auf erheblichen Kosten sitzen bleiben.
Wärmende Sonnenstrahlen, glitzernder Schnee, wolkenfreie Panoramasicht bis an den Horizont. Vom angesagten Schneesturm fehlt jede Spur.
Rauf auf die Brettln – der Tristkopf mit dem rassigen 30-Grad-Nordhang lockt schließlich schon den ganzen Winter. Wie in Trance geht’s bergauf. Schritt für Schritt für – auweiaaahhh, Eisplatte! Beim Versuch, wieder aufzustehen, versagt das rechte Knie. An Weitergehen ist nicht zu denken. Gott sei Dank ist das Handy in Griffweite und die Bergrettung auf Kurzwahl.
Von Schmerzen geplagt bemerkt man die sich auftürmenden Wolken erst gar nicht. Erst als eisiger Wind und dichter Schneefall einsetzen, ist klar – der Wettervorhersage sollte man wohl doch mehr Glauben schenken.
Der bereits gestartete und voll besetzte Hubschrauber musste wieder umkehren – keine Chance bei diesem Wetter. Eine Stunde später tauchen im dichten Schneesturm vier Bergretter auf: „Bei dieser Wettervorhersage losgehen, das wird ein teurer Spaß.“Ein Unfall, der einen Bergrettungseinsatz notwendig macht, ist nicht von der gesetzlichen Sozialversicherung gedeckt. Das Gesetz ist eindeutig. Die Bergungskosten, im konkreten Fall 5000 Euro für den abgebrochenen Hubschrauberflug und das Rettungsteam, sind selbst zu bezahlen.
Glücklich ist, wer im Bergungsfall über eine passende Zusatzversicherung verfügt. Private Krankenzusatzversicherungen und Kreditkarten mit Versicherungsschutz bieten oft entsprechende Optionen. Besonders praktisch: Auch die Mitgliedschaft beim ÖAMTC, dem ARBÖ und im Alpenverein beinhalten einen Versicherungsschutz für Bergungskosten bei alpinen Freizeitunfällen.
Dank der Mitgliedschaft im Alpenverein könnte man sich in aller Ruhe aufs Gesundwerden konzentrieren. Wäre da nicht dieses ungute Gefühl, dass man trotz schlechter Wettervorhersage gestartet ist. Kann das irgendeinen Unterschied machen?
Grundsätzlich nein. Eine Zusatzversicherung zahlt in aller Regel trotzdem. Und zwar auch den abgebrochenen Hubschrauberflug. Das kann jedoch je nach Versicherungsbedingung unterschiedlich ausgestaltet sein. Zu beachten ist auch, dass von der Zusatzversicherung nur die Bergungskosten übernommen werden. Transportkosten jedoch nicht. Bergung heißt, dass sich der Verunfallte im unwegsamen Gelände ohne Zufahrtsmöglichkeit befindet. Transport hingegen bezeichnet das Abholen von einem Ort, der auch für einen Rettungswagen erreichbar wäre. Ein simples Beispiel: Viele schwer verletzte Skifahrer schleppen sich noch unter Schmerzen bis zur Talstation. Wenn sie dort von einem Hubschrauber abgeholt werden, ist das keine von der Zusatzversicherung abgedeckte Bergung, sondern ein Transport.