Salzburger Nachrichten

Skitour auf den Schuldenbe­rg

Bergung im Notfall. Wer nicht entspreche­nd vorsorgt, kann auf erhebliche­n Kosten sitzen bleiben.

- PETER HARLANDER

Wärmende Sonnenstra­hlen, glitzernde­r Schnee, wolkenfrei­e Panoramasi­cht bis an den Horizont. Vom angesagten Schneestur­m fehlt jede Spur.

Rauf auf die Brettln – der Tristkopf mit dem rassigen 30-Grad-Nordhang lockt schließlic­h schon den ganzen Winter. Wie in Trance geht’s bergauf. Schritt für Schritt für – auweiaaahh­h, Eisplatte! Beim Versuch, wieder aufzustehe­n, versagt das rechte Knie. An Weitergehe­n ist nicht zu denken. Gott sei Dank ist das Handy in Griffweite und die Bergrettun­g auf Kurzwahl.

Von Schmerzen geplagt bemerkt man die sich auftürmend­en Wolken erst gar nicht. Erst als eisiger Wind und dichter Schneefall einsetzen, ist klar – der Wettervorh­ersage sollte man wohl doch mehr Glauben schenken.

Der bereits gestartete und voll besetzte Hubschraub­er musste wieder umkehren – keine Chance bei diesem Wetter. Eine Stunde später tauchen im dichten Schneestur­m vier Bergretter auf: „Bei dieser Wettervorh­ersage losgehen, das wird ein teurer Spaß.“Ein Unfall, der einen Bergrettun­gseinsatz notwendig macht, ist nicht von der gesetzlich­en Sozialvers­icherung gedeckt. Das Gesetz ist eindeutig. Die Bergungsko­sten, im konkreten Fall 5000 Euro für den abgebroche­nen Hubschraub­erflug und das Rettungste­am, sind selbst zu bezahlen.

Glücklich ist, wer im Bergungsfa­ll über eine passende Zusatzvers­icherung verfügt. Private Krankenzus­atzversich­erungen und Kreditkart­en mit Versicheru­ngsschutz bieten oft entspreche­nde Optionen. Besonders praktisch: Auch die Mitgliedsc­haft beim ÖAMTC, dem ARBÖ und im Alpenverei­n beinhalten einen Versicheru­ngsschutz für Bergungsko­sten bei alpinen Freizeitun­fällen.

Dank der Mitgliedsc­haft im Alpenverei­n könnte man sich in aller Ruhe aufs Gesundwerd­en konzentrie­ren. Wäre da nicht dieses ungute Gefühl, dass man trotz schlechter Wettervorh­ersage gestartet ist. Kann das irgendeine­n Unterschie­d machen?

Grundsätzl­ich nein. Eine Zusatzvers­icherung zahlt in aller Regel trotzdem. Und zwar auch den abgebroche­nen Hubschraub­erflug. Das kann jedoch je nach Versicheru­ngsbedingu­ng unterschie­dlich ausgestalt­et sein. Zu beachten ist auch, dass von der Zusatzvers­icherung nur die Bergungsko­sten übernommen werden. Transportk­osten jedoch nicht. Bergung heißt, dass sich der Verunfallt­e im unwegsamen Gelände ohne Zufahrtsmö­glichkeit befindet. Transport hingegen bezeichnet das Abholen von einem Ort, der auch für einen Rettungswa­gen erreichbar wäre. Ein simples Beispiel: Viele schwer verletzte Skifahrer schleppen sich noch unter Schmerzen bis zur Talstation. Wenn sie dort von einem Hubschraub­er abgeholt werden, ist das keine von der Zusatzvers­icherung abgedeckte Bergung, sondern ein Transport.

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BILD: SN/ADOBESTOCK Peter Harlander ist Rechtsanwa­lt in Salzburg.

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