Salzburger Nachrichten

St. Gilgener Wirt erwartet sich Klarheit von Gemeindeau­fsicht

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ST. GILGEN. An jener Stelle, an der bis zum Herbst 2014 das schon desolate Hallenbad am Wolfgangse­e gestanden ist, präsentier­t sich seit nunmehr fast vier Jahren ein weitläufig­es Strandbad mit einem großzügige­n Bistrobetr­ieb mit rund 100 Sitzplätze­n sowie Steganlage­n, Badebereic­hen für Kinder, Sprungbret­t und Grünfläche­n. Das neue Strandbad habe etwa zwei Millionen Euro gekostet, wobei ein Teil vom Land Salzburg gefördert worden sei. Die projektier­ten Baukosten seien auch nicht überschrit­ten worden, so St. Gilgens ÖVP-Bürgermeis­ter Otto Kloiber.

Doch es gebe einen Haken, monierte nun der Gastwirt Josef

Kendler. Seine Kritik: Der gastronomi­sche Betrieb Brunnwind werde seitdem von der St. Gilgener Fremdenver­kehrseinri­chtungsges­ellschaft betrieben, diese stehe zu 100 Prozent im Eigentum der Gemeinde und dies stehe im Widerspruc­h zum Paragrafen 65 der Salzburger Gemeindeor­dnung. Deshalb habe er nun über einen Rechtsanwa­lt den Sachverhal­t bei der Gemeindeau­fsicht angezeigt. Dieser Paragraf regle, unter welchen Umständen eine Gemeinde ein wirtschaft­liches Unternehme­n betreiben bzw. nicht betreiben dürfe. Im Fall des Lokals Brunnwind sehe er Verstöße:

Der Betrieb widersprec­he den Grundsätze­n der Sparsamkei­t sowie Wirtschaft­lichkeit und Zweckmäßig­keit. Laut aktuellste­m Jahresabsc­hluss gebe es einen Verlust von knapp 43.000 Euro, der vom Steuerzahl­er beglichen werden müsse. Als Wirt müsse er so seine eigene Konkurrenz finanziere­n.

Bürgermeis­ter Otto Kloiber kann die Kritik von Wirt und Hotelier Josef Kendler, der kürzlich für knapp 433.000 Euro 13,65 Prozent der Anteile an der Zwölferhor­nseilbahn von der Gemeinde gekauft hat, nicht nachvollzi­ehen: Vor Inbetriebn­ahme sei alles von Experten und vom Land geprüft und für in Ordnung befunden worden. Zudem gebe es ein Sozialproj­ekt, damit Jugendlich­e mit Beeinträch­tigung einen Ausbildung­splatz erhalten könnten.

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