St. Gilgener Wirt erwartet sich Klarheit von Gemeindeaufsicht
ST. GILGEN. An jener Stelle, an der bis zum Herbst 2014 das schon desolate Hallenbad am Wolfgangsee gestanden ist, präsentiert sich seit nunmehr fast vier Jahren ein weitläufiges Strandbad mit einem großzügigen Bistrobetrieb mit rund 100 Sitzplätzen sowie Steganlagen, Badebereichen für Kinder, Sprungbrett und Grünflächen. Das neue Strandbad habe etwa zwei Millionen Euro gekostet, wobei ein Teil vom Land Salzburg gefördert worden sei. Die projektierten Baukosten seien auch nicht überschritten worden, so St. Gilgens ÖVP-Bürgermeister Otto Kloiber.
Doch es gebe einen Haken, monierte nun der Gastwirt Josef
Kendler. Seine Kritik: Der gastronomische Betrieb Brunnwind werde seitdem von der St. Gilgener Fremdenverkehrseinrichtungsgesellschaft betrieben, diese stehe zu 100 Prozent im Eigentum der Gemeinde und dies stehe im Widerspruch zum Paragrafen 65 der Salzburger Gemeindeordnung. Deshalb habe er nun über einen Rechtsanwalt den Sachverhalt bei der Gemeindeaufsicht angezeigt. Dieser Paragraf regle, unter welchen Umständen eine Gemeinde ein wirtschaftliches Unternehmen betreiben bzw. nicht betreiben dürfe. Im Fall des Lokals Brunnwind sehe er Verstöße:
Der Betrieb widerspreche den Grundsätzen der Sparsamkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Laut aktuellstem Jahresabschluss gebe es einen Verlust von knapp 43.000 Euro, der vom Steuerzahler beglichen werden müsse. Als Wirt müsse er so seine eigene Konkurrenz finanzieren.
Bürgermeister Otto Kloiber kann die Kritik von Wirt und Hotelier Josef Kendler, der kürzlich für knapp 433.000 Euro 13,65 Prozent der Anteile an der Zwölferhornseilbahn von der Gemeinde gekauft hat, nicht nachvollziehen: Vor Inbetriebnahme sei alles von Experten und vom Land geprüft und für in Ordnung befunden worden. Zudem gebe es ein Sozialprojekt, damit Jugendliche mit Beeinträchtigung einen Ausbildungsplatz erhalten könnten.