AK will Negativzinsen am Girokonto vorbeugen Gesetzliches Verbot soll von vornherein wirken. Branche sieht keine Notwendigkeit.
Die Arbeiterkammer (AK) fordert ein gesetzliches Verbot von Negativzinsen auf Girokonten. „Hie und da“gebe es Signale in die Richtung, sagt Bankenexperte Christian Prantner am Montag mit Verweis auf Firmenkonten sowie eine deutsche Bank, die für ein Wertpapierverrechnungskonto Strafzinsen einhob. Für die fünf Millionen Inhaber eines Gehalts- oder Pensionskontos sei ein prophylaktisches Gesetz besser, „denn Banken nutzen seit jeher Schlupflöcher“. Sonst müsste wieder der Weg bis zum Obersten Gerichtshof
(OGH) beschritten werden. Der hatte 2009 entschieden, dass es für Geld auf Sparbüchern und -konten keine Negativzinsen geben darf. Für Girokonten gilt das nicht in der gleichen Form.
Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), hält ein Gesetz nicht für notwendig. „Gleich gesetzlich den Hebel anzusetzen, davon kann ich nur abraten“, sagte er, denn in der Bankenbranche seien solche Belastungen für die Kunden derzeit kein Thema. „Was in fünf Jahren ist, das weiß ich nicht.“
Aus Sicht der AK sind die beträchtlichen Spesen für die Führung von Girokonten mehr als genug Belastung für ein Zahlungskonto. Eine aktuelle Auswertung der Gebühren zeige, dass vor allem Geschäfte am Bankschalter sehr teuer geworden seien. Eine Einzahlung auf das eigene Konto könne bis zu 3,90 Euro, auf ein Fremdkonto bis zu 9,90 Euro kosten. Kritisch sehen die Konsumentenschützer auch die Überziehungszinsen, die im Durchschnitt zehn Prozent betragen, obwohl der häufigste Marktzinssatz – Euribor – seit vielen Jahren unter der Nullmarke liege.