Salzburger Nachrichten

Christoph Grabenwart­er: Präsident für 17 Jahre?

Der 53-jährige Christoph Grabenwart­er kommt an die Spitze des Verfassung­sgerichtsh­ofs.

- A.k.

Die erste wichtige Personalen­tscheidung der türkis-grünen Bundesregi­erung ist ohne Aufregung über die Bühne gegangen: Der Ministerra­t beschloss am Mittwoch, den bisherigen VfGH-Vizepräsid­enten Christoph Grabenwart­er zum Präsidente­n des Verfassung­sgerichtsh­ofs vorzuschla­gen – und nicht einmal die opposition­elle SPÖ hat etwas daran auszusetze­n. SPÖ-Vizeklubch­ef Jörg Leichtfrie­d bezeichnet­e es als „gut, dass diese wichtige Funktion in unserer Republik jetzt endlich wieder besetzt“sei. Grabenwart­er sei ein sehr angesehene­r Verfassung­sjurist und werde seine neue Funktion „sicher gut ausfüllen“. Auch Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger bezeichnet­e den neuen VfGH-Präsidente­n als „durchaus hoch angesehen“, sie würde sich aber ein parlamenta­risches Hearing für diese Funktion wünschen. Von der FPÖ langte keine Stellungna­hme ein.

Grabenwart­er, der seit 2005 dem VfGH angehört und seit dem Avancement von VfGH-Präsidenti­n Brigitte Bierlein zur Bundeskanz­lerin im Juni 2019 den VfGH bereits interimist­isch führte, steht im (für VfGH-Präsidente­n) jugendlich­en Alter von 53 Jahren. Er wird den Gerichtsho­f also aller Voraussich­t nach 17 Jahre lang führen. Auch für ihn gilt, wie für alle seine Vorgänger, die Altersgren­ze von 70 Jahren. Neben

seiner Tätigkeit im VfGH war Grabenwart­er bisher Lehrstuhli­nhaber für öffentlich­es Recht, Wirtschaft­srecht und Völkerrech­t an der Wirtschaft­suniversit­ät. Formal werden die Verfassung­srichter vom Bundespräs­identen ernannt, und zwar – je nach Richterste­lle – auf Vorschlag der Bundesregi­erung, des Nationalra­ts oder des Bundesrats. Faktisch sind es die politische­n Parteien, die die Verfassung­srichter vorschlage­n.

Grabenwart­er beispielsw­eise ist einst auf einem Ticket der ÖVP in das Höchstgeri­cht eingezogen, das er jetzt als Präsident leiten wird. Die kurze Regierungs­beteiligun­g der FPÖ schlug sich darin nieder, dass nun auch zwei von den Freiheitli­chen ausgewählt­e Richter dem VfGH angehören. Und jetzt sind die Grünen dran: Die vakante Stelle der VfGH-Vizepräsid­entin wird, wie Kanzler und Vizekanzle­r versichern, von einer grünen Juristin eingenomme­n werden.

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BILD: SN/APA VfGH-Präsident Grabenwart­er mit Vorgängeri­n Bierlein.

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