Christoph Grabenwarter: Präsident für 17 Jahre?
Der 53-jährige Christoph Grabenwarter kommt an die Spitze des Verfassungsgerichtshofs.
Die erste wichtige Personalentscheidung der türkis-grünen Bundesregierung ist ohne Aufregung über die Bühne gegangen: Der Ministerrat beschloss am Mittwoch, den bisherigen VfGH-Vizepräsidenten Christoph Grabenwarter zum Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs vorzuschlagen – und nicht einmal die oppositionelle SPÖ hat etwas daran auszusetzen. SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried bezeichnete es als „gut, dass diese wichtige Funktion in unserer Republik jetzt endlich wieder besetzt“sei. Grabenwarter sei ein sehr angesehener Verfassungsjurist und werde seine neue Funktion „sicher gut ausfüllen“. Auch Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger bezeichnete den neuen VfGH-Präsidenten als „durchaus hoch angesehen“, sie würde sich aber ein parlamentarisches Hearing für diese Funktion wünschen. Von der FPÖ langte keine Stellungnahme ein.
Grabenwarter, der seit 2005 dem VfGH angehört und seit dem Avancement von VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein zur Bundeskanzlerin im Juni 2019 den VfGH bereits interimistisch führte, steht im (für VfGH-Präsidenten) jugendlichen Alter von 53 Jahren. Er wird den Gerichtshof also aller Voraussicht nach 17 Jahre lang führen. Auch für ihn gilt, wie für alle seine Vorgänger, die Altersgrenze von 70 Jahren. Neben
seiner Tätigkeit im VfGH war Grabenwarter bisher Lehrstuhlinhaber für öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht an der Wirtschaftsuniversität. Formal werden die Verfassungsrichter vom Bundespräsidenten ernannt, und zwar – je nach Richterstelle – auf Vorschlag der Bundesregierung, des Nationalrats oder des Bundesrats. Faktisch sind es die politischen Parteien, die die Verfassungsrichter vorschlagen.
Grabenwarter beispielsweise ist einst auf einem Ticket der ÖVP in das Höchstgericht eingezogen, das er jetzt als Präsident leiten wird. Die kurze Regierungsbeteiligung der FPÖ schlug sich darin nieder, dass nun auch zwei von den Freiheitlichen ausgewählte Richter dem VfGH angehören. Und jetzt sind die Grünen dran: Die vakante Stelle der VfGH-Vizepräsidentin wird, wie Kanzler und Vizekanzler versichern, von einer grünen Juristin eingenommen werden.