Goldgräbermentalität bei E-Auto-Ladetarifen
Als E-Auto-Fahrer seit bald drei Jahren empfinde ich die „Wildwestmethoden“so mancher Ladeanbieter ebenfalls als einen unhaltbaren Zustand.
Unhaltbar ist auch die Ausrede aller Ladestationsbetreiber, dass die Ladesäulen nicht eichfähig wären. Das ist eine faule Ausrede und schlicht der Einfallslosigkeit der Stationshersteller geschuldet. Denn selbstverständlich gibt es schon seit Jahren geeichte Stromzähler mit Datenausgang (Smart Meter), deren geeichte Zählerstände für die Abrechnung herangezogen werden könnten. Wer eine Ahnung vom Ladeverhalten einer E-Auto-Batterie hat, der kann mit einer reinen Zeitabrechnung nie und nimmer zufrieden sein.
Am Beispiel meiner ZOE sei dies verdeutlicht. Die theoretische Ladeleistung von 22 kW ist nur für kurze Zeit und unter optimalen Bedingungen (Ladezustand der Batterie, Außentemperatur ...) zu erzielen. Die effektive Ladeleistung für die gesamte Ladedauer bis 100 Prozent voll schwankt bei insgesamt 154 Ladevorgängen
an einer 22-kW-Säule zwischen 9 und 13 kW, also weit jenseits der 22 kW.
Bei der Heimladestation mit 11 kW Ladeleistung schwankt die effektive Ladeleistung nach 123 Ladungen zwischen 7 und 9 kW.
Natürlich ist das „Parken“an Ladestationen durch entsprechende Parktarife zu unterbinden (es parkt auch niemand vor einer Tankstellen-Zapfsäule).
Der aus meiner Sicht einzig korrekte Ladetarif bei öffentlichen Säulen besteht in einer Abrechnung nach kWh (mit einem leistungsabhängigen kWh-Preis) und einem „Parktarif“nach abgeschlossener Ladung. Da (fast) alle E-Autos den Fahrer per EMail oder SMS nach Abschluss der Ladung informieren, muss niemand unnötig lange an einer Ladesäule parken. Diese beiden Tarife (kWh-Preis und Parkpreis je Minute) wären leicht an der Säule anzeigbar und das sollte der Gesetzgeber auch schnellstens den Betreibern vorschreiben. Die aktuelle Goldgräbermentalität so mancher Betreiber schadet der Verbreitung der EAutos mehr als alles andere.