Bald weniger Hürden für E-Ladepunkte? Grüne fordern vom Bund eine Änderung im Wohnungseigentumsgesetz.
Als Reaktion auf den SN-Bericht über die mangelnde Bereitschaft von Stadt und Land, mehr in den Ausbau der E-Ladestationen zu investieren, hat sich LAbg. Josef Scheinast (Grüne) gemeldet. Er hat eine Gesetzeslücke entdeckt und einen entsprechenden Antrag im Landtag gestellt. Scheinast kritisiert, dass sogar für die Errichtung eines einzelnen Ladepunkts in einer Tiefgarage („Wallbox“) eines Mehrparteienhauses die Zustimmung aller Miteigentümer nötig sei – die oft schwer zu erzielen sei. Daher sei eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes nötig.
Wie SN-Recherchen ergaben, ist aber derzeit nicht einmal die genaue Zahl der öffentlichen E-Ladestationen im Bundesland fix: 216 öffentliche E-Tankstellen sind es, wenn man nach den Zahlen des Bundesverbands Elektromobilität Österreich geht. 133 davon betreibt die Salzburg AG – 15 davon sind „Schnelllader“. Laut dem Experten des Landes für E-Mobilität, Wolfram Summerer, könnten es aber auch doppelt so viele Ladestationen sein – „weil die nicht gemeldet werden müssen. Daher gibt es auch keine öffentliche Statistik.“Manche Betriebe etwa würden ihre Ladestationen nur für Mitarbeiter zugänglich machen, andere auch der Öffentlichkeit, sagt er.
Vom Land werden öffentlich zugängliche Ladestationen gefördert – aber nur, wenn sie Firmen errichten. Zudem wurden knapp 50 geförderte E-Tankstellen in den Salzburger Gemeinden errichtet. Weiters gibt es für Private bis zu 600 Euro Bundesförderung für eine Wallbox in einem Mehrparteienhaus
Aus Summerers Sicht ist ein weiterer Ausbau nötig: „Es gibt noch keine ausgewiesene EMobilitäts-Strategie des Landes. Die muss aber kommen.“