Salzburger Nachrichten

Großkonzer­ne sollen stärker ins Visier der Finanzpoli­zei

- Mg

Die Finanzpoli­zei soll laut Finanzmini­ster Gernot Blümel dieses Jahr schwerpunk­tmäßig ausländisc­he Großkonzer­ne kontrollie­ren und in Grenzgebie­ten Richtung Osten tätig werden. Man erwarte, dass sich alle an arbeits-, sozial- und steuerrech­tliche Vorschrift­en hielten, sagte Blümel am Donnerstag. „Das gilt auch für internatio­nale Großkonzer­ne und Beschäftig­te aus dem Ausland.“Diese Firmen – die oft mit Sub- und Subsubfirm­en und entsendete­n Mitarbeite­rn arbeiten – hätten ohnehin Wettbewerb­svorteile. Die vielen fleißigen, kleinen Betriebe in Österreich, die alle Regeln befolgten, dürften nicht die Leidtragen­den sein.

Dem Auftritt des Ministers vorausgega­ngen ist eine Großrazzia im Amazon-Verteilzen­trum bei Wien am Dienstag. Dort wurden 174 Personen vor Ort kontrollie­rt – vor allem Fahrer von Zustellfir­men, mit denen Amazon arbeitet. Bei 49 gab es „Beanstandu­ngen“, weil sie nicht korrekt angemeldet oder bezahlt wurden oder illegal im Land waren. Zehn der 36 kontrollie­rten Firmen hatten hohe Steuer- und Abgabensch­ulden, eine (mit 20 Beschäftig­ten) war ein Steuer-U-Boot.

Blümel und Arbeitsmin­isterin Christine Aschbacher kündigten am Dienstag eine Reform des Lohnund Sozialdump­ing- und des Sozialbetr­ugsgesetze­s an, „damit wir die schwarzen Schafe treffen“. Details wurden nicht genannt. Arbeiterka­mmer-Direktor Christoph Klein fordert jedenfalls, das Kumulation­sprinzip rasch neu zu regeln. Seit der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) das Multiplizi­eren von Verwaltung­sstrafen für nicht verhältnis­mäßig erklärt habe, wüssten die Behörden bei Verstößen nicht, wie sie Firmen Strafen sollten. Die Sozialpart­ner hätten sich 2017 auf eine Novelle geeinigt, die allerdings wegen der Regierungs­krisen bisher nicht beschlosse­n sei. Klein bekräftigt die Forderung der Gewerkscha­ft nach Generalunt­ernehmerha­ftung analog zur Baubranche.

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BILD: SN/APA/HANS KLAUS TECHT Bei der Razzia im Amazon-Lager bei Wien gab es bei einem Drittel der geprüften Personen „Beanstandu­ngen“.

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