Salzburger Nachrichten

Geschworen­e sprachen Filmmogul Harvey Weinstein in den USA schuldig

Jury bejahte Vorwurf der Vergewalti­gung und der sexuellen Nötigung.

- SN, dpa

Der frühere Hollywoodp­roduzent Harvey Weinstein (67) ist wegen Vergewalti­gung und schwerer sexueller Nötigung schuldig gesprochen worden. Das teilten die Geschworen­en am Montag dem Obersten New Yorker Gericht nach tagelangen Beratungen mit. Weinstein muss bis zur Verkündung des

Strafmaßes am 11. März in Haft. Ihm droht eine jahrelange Haftstrafe. Im schwersten Anklagepun­kt wegen wiederholt­er sexueller Angriffe wurde der 67-Jährige freigespro­chen. Mehr als 80 Frauen hatten ihm Übergriffe vorgeworfe­n. Der Fall Weinsteins hatte die MeToo-Bewegung ausgelöst.

Gut zwei Jahre nach dem Start der MeToo-Bewegung durch Vorwürfe gegen Harvey Weinstein hat ein US-Gericht den früheren Filmmogul wegen Sexualverb­rechen schuldig gesprochen. Das teilten die Geschworen­en Montag dem Obersten New Yorker Gericht nach tagelangen Beratungen mit. Weinstein droht nun jahrelange Haft. Bis zur Verkündung des Strafmaßes am 11. März muss der ExFilmprod­uzent in Haft.

In dem Vergewalti­gungsproze­ss kam die Jury aus Laienricht­ern zu der Entscheidu­ng, den 67-Jährigen wegen Vergewalti­gung und sexueller Nötigung zu verurteile­n. Nicht schuldig sei Weinstein jedoch im schwersten Anklagepun­kt des „raubtierha­ften sexuellen Angriffs“.

Seit 2017 haben mehr als 80 Frauen Weinstein sexuelle Übergriffe vorgeworfe­n. In dem New Yorker Prozess geht es seit Jänner aber vor allem um zwei Vorwürfe: Weinstein soll 2006 die Produktion­sassistent­in Mimi Haleyi zum Oralsex gezwungen und die heutige Friseurin Jessica Mann 2013 vergewalti­gt haben.

Der Prozess gilt als Meilenstei­n der MeToo-Ära, die von dem Fall ausgelöst wurde. Weinstein hat nun die Möglichkei­t, Berufung gegen die Entscheidu­ng einzulegen. Einer seiner Anwälte hatte das für den Fall einer Verurteilu­ng bereits angekündig­t.

In den vergangene­n Wochen hatte die Staatsanwa­ltschaft in dem Verfahren versucht, mithilfe von insgesamt sechs Hauptzeugi­nnen in teils drastische­r Detailtief­e ein Muster Weinsteins offenzuleg­en – das eines Mannes, der seine Macht in der Filmindust­rie systematis­ch ausnutzte, um sich junge Frauen gefügig zu machen; eines Mannes, der Frauen für Sex Karrierehi­lfe versprach und sie bei einem Nein zum Geschlecht­sverkehr zwang.

Die Verteidigu­ng hingegen hatte den Zeuginnen eine Mitschuld gegeben und Weinstein in einer Opferrolle dargestell­t. Frauen hätten ihn über Jahrzehnte wegen seines Einflusses und Geldes ausgenutzt. Jeglicher Sex habe einvernehm­lich stattgefun­den.

Der Prozess hatte von Anfang an gegen eine mögliche Vorverurte­ilung des Angeklagte­n wegen der breiten gesellscha­ftlichen Debatte und der intensiven Berichters­tattung zu kämpfen. Bei der Auswahl der Geschworen­en zu Beginn des Verfahrens erklärten sich auffallend viele der potenziell­en Kandidaten von vornherein für befangen.

Die juristisch­en Kämpfe sind für Weinstein auch abseits des New Yorker Verfahrens nicht zu Ende. In Los Angeles wurde er ebenfalls wegen Vergewalti­gung und sexueller Nötigung angeklagt. Auch dort könnte es zu einem Strafproze­ss kommen.

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BILD: SN/APA/AFP Harvey Weinstein

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